Manager Magazin: Zoff um die Lebensretter an der Zimmerdecke

Rauchmelder können Bewohner vor Zimmerbränden warnen und Leben retten – dennoch wehren sich Wohnungsunternehmen in mehreren Bundesländern gegen eine geplante Installationspflicht. Doch selbst dort, wo sie bereits eingeführt wurde, gibt es Schlupflöcher.

Hamburg – Dass sie noch lebt, hat die junge Frau einer kleinen Dose zu verdanken – und den guten Ohren der Nachbarin: Die 16jährige Bernburgerin hatte eine Pizza in den Backofen geschoben und war anschließend eingeschlafen, während das Hefeteigstück in Brand geriet und giftige Gasschwaden durch die Wohnung waberten.

Die Feuerwehr der sachsen-anhaltinischen Kleinstadt traf gerade noch rechtzeitig ein, um die Jugendliche zu retten, weil die Nachbarin die schrillen Töne des Rauchmelders hörte und die Brandretter alarmierte, nachdem auf ihr Klingeln niemand die Tür geöffnet hatte. “Der Rauchmelder hat ein Menschenleben gerettet”, ist Feuerwehr-Einsatzleiter Tilo Timplan überzeugt.

Tragisch endete hingegen im März dieses Jahres ein Wohnhausbrand im schwäbischen Backnang. Eine 40jährige türkische Mutter und ihre sieben Kinder kamen bei dem Feuer ums Leben. Einen Rauchmelder gab es nicht im Haus. Beide Brände werden als Beispiele für die Sinnhaftigkeit einer Vorschrift angeführt, über die seit Jahrzehnten in Deutschland gestritten wird: die Pflicht, Eigenheime und Wohnungen mit Rauchmeldern zu bestücken.

Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg hat nach dem Brand von Backnang Tatsachen geschaffen: Sie erließ am 10. Juli dieses Jahres eine sofort geltende Installationspflicht für Rauchmelder in allen neuen Eigenheimen und Wohnungen. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis Ende nächsten Jahres.

13 von 16 Ländern schreiben Einbau vor

Damit haben nun 13 der 16 Bundesländer in ihren Landesbauverordnungen den Einbau von Brandmeldern vorgeschrieben. Lediglich in Berlin, Brandenburg und Sachsen gibt es bislang diese Pflicht nicht. “Wir sind die letzten Mohikaner”, sagt Martin Schmidt, Bauingenieur und Referent Technik beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU).

Zwar hat Berlins Bausenator Michael Müller (SPD) angekündigt, im kommenden Jahr auch in der Bundeshauptstadt eine Installationspflicht einführen zu wollen. Doch die Interessensvertretung von 355 Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften mit insgesamt 1,1 Millionen Wohnungen ringt darum, dass dies weder in Berlin, noch in Brandenburg geschieht. “Wir lehnen eine Zwangsverpflichtung der Eigentümer ab und setzen stattdessen auf die Aufklärung und Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Mieter”, sagt Schmidt.

Der Rauchdetektor ist fast so alt wie die Glühbirne. 1890 meldete Francis Robbins Upton, ein Mitarbeiter Thomas Alva Edisons, das erste Patent für einen automatischen Brandmelder an, zwölf Jahre nachdem sein Chef die Glühlampe mit Kohlefaden entwickelt hatte. Doch während elektrisches Licht seit mehr als 80 Jahren jeden Haushalt in den westlichen Industrienationen erhellt, sind Rauchmelder noch immer nur in einem Teil der Häuser und Wohnungen zu finden – zumindest in Deutschland.

Denn in Staaten wie den USA, Australien, Großbritannien, Kanada und den Niederlanden wurde eine Installationspflicht bereits vor Jahrzehnten erlassen. Hingegen verpflichtete hierzulande Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland erst am 22. Dezember 2003 Eigentümer selbstgenutzter und vermieteter Wohnungen Rauchmelder zu installieren.

Tauziehen der Lobbyisten

“Der deutsche Föderalismus behindert den flächendeckenden Einsatz eines kleinen Geräts, das Menschenleben retten kann”, klagt Rudolf Römer, Stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Feuerwehrverbands. “Es ist ein Kreuz, dass der Brandschutz nicht Bundes-, sondern Ländersache ist.” Der Feuerwehrverband wirbt seit Langem für eine umfassende Installationspflicht in Eigenheimen und Wohnungen, egal ob alt oder neu. “Wir fordern dies mit aller Vehemenz”, sagt Römer. Bislang allerdings nur mit bedingtem Erfolg.

In Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung in Mainz bis heute Eigenheime und selbstgenutzte Eigentumswohnungen von der Verordnung ausgenommen. In den übrigen zwölf Bundesländer, die bislang eine Installationspflicht verabschiedet haben, fallen die Verordnungen höchst unterschiedlich aus – und sehen zum Teil jahrelange Übergangsfristen vor. So sind Mecklenburg-Vorpommern seit 2006 nicht die Eigentümer, sondern die Mieter von Neubauwohnungen verpflichtet, Rauchmelder zu installieren und zu warten – allerdings haben sie noch bis zum 18. April 2016 Zeit, der Vorschrift nachzukommen.

In Niedersachsen müssen die Eigentümer bis Ende 2015 Rauchmelder einbauen. Bayern und Nordrhein-Westfalen haben zwar dieses Jahr eine Rauchmelderpflicht für Eigenheime und Wohnungen erlassen – jedoch greift diese am Rhein erst am 1. Januar 2017, südlich des Weißwurstäquators sogar erst am 31. Dezember desselben Jahres.

Die unterschiedlichen Regelungen sind das Ergebnis eines massiven Tauziehens hinter den Kulissen der politischen Bühnen in den Landeshauptstädten. Auf der einen Seite stehen die Interessensvertretungen jener Unternehmen, die Rauchmelder herstellen oder von ihrer Wartung und Kontrolle profitieren könnten.

Es geht um Menschenleben – und hohe Kosten

Das Forum Brandrauchprävention, das die Internetseite rauchmelder-lebensretter.de betreibt, wird vom Zentralverband der Elektrotechnik und Elektronikindustrie, dem Bundesverband Sicherheitstechnik, dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes und dem Deutschen Feuerwehrverband getragen. Auf der anderen Seite stehen die Wohnungsunternehmen.Es geht dabei nicht nur um Menschenleben, sondern auch um hohe Kosten.

Zwar können die Wohnungsunternehmen die Investitionen über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiterreichen. Sie müssten aber in Vorleistung treten. Die Summe ist beachtlich: 115,5 Millionen Euro müssten die Mitgliedsunternehmen des BBU aufbringen, um in allen Schlafzimmern und Fluren ihrer 1,1 Millionen Wohnungen in Berlin und Brandenburg Rauchmeldern zu installieren, rechnet Technikreferent Schmidt vor. Hinzu kämen jährliche Kosten von 16,5 Millionen Euro für die Kontrolle der Geräte und den regelmäßigen Austausch der Batterien.

Für Hersteller und Monteure wäre das ein lohnendes Geschäft, meint Schmidt. “Für die Mieter hingegen eine teure Sache.” Weil die Wohnungsunternehmen die Kosten auf die Nutzer umlegen müssten, “würden die Nebenkosten pro Wohnung im Schnitt um fast 25 Euro pro Monat steigen”, sagt Schmidt. “Deutlich günstiger wäre es für die Mieter, wenn sie selbst die Rauchmelder kaufen, einbauen und selbst die Batterien regelmäßig wechseln würden.”

Mieterbund und Feuerwehr stellen jedoch die Kalkulation in Frage. So rechnet der BBU mit Anschaffungskosten von 25 Euro pro Rauchmelder. “Viel zu hoch kalkuliert”, sagt Feuerwehrverbands-Vize Römer. “Gute Rauchmelder gibt es in Baumärkten bereits für zehn bis 15 Euro.” Wohnungsunternehmen könnten direkt beim Hersteller kaufen und müssten nochmals deutlich geringere Preise zahlen.

3. Teil: Tummelplatz für unseriöse Geschäftemacher

Auch die vom BBU angesetzte Kostenkalkulation bei der Wartung von 15 Euro pro Wohnung sei zu hoch gegriffen, meint Ulrich Ropertz vom Mieterbund. “Das kann die Wärmedienstfirma bei Heizungsablesung in wenigen Minuten mit erledigen.” Dass die Mieter selbst die Brandmelder kaufen und in Eigenverantwortung warten sollen, lehnt der Mieterbund ab. “Es sollte die Pflicht der Vermieter sein, für sichere Wohnungen zu sorgen”, sagt Ropertz.

Die Gegner der Installationspflicht führen darüber hinaus an, dass Rauchmelder nicht die Sicherheit bieten, die Hersteller versprechen und Brandschützer sich erhoffen. “In Berlin, Brandenburg und Sachsen ist die Zahl der Brandopfer in den vergangenen Jahren gesunken, obwohl es keine Installationspflicht gibt”, sagt Schmidt und beruft sich dabei explizit auf eine Studie des Brandschutzanlagenherstellers Hekatron in Sulzburg.

Danach ist die Zahl der Todesfälle durch Wohnungsbrände zwar in all jenen Bundesländern gesunken, in denen eine Rauchmelderpflicht eingeführt wurde – aber eben zeitgleich auch in den drei Ländern, in denen der Einbau bislang nicht vorgeschrieben ist. Am stärksten sank die Opferzahl der Untersuchung zufolge mit 82 Prozent in Thüringen, obwohl dort die Installationspflicht nur für Neubauwohnungen gilt. Am geringsten reduzierte sich die Zahl der Opfer mit nur sieben Prozent in Hessen. Allerdings zeigt die Studie auch: In Bayern und Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Brandopfer in den vergangenen Jahren gestiegen, bevor die Installationspflicht dieses Jahr eingeführt wurde.

“Rauchmelder retten Leben und können größere Brandschäden verhindern”, sagt deshalb Hans-Georg Kranz, Geschäftsführer von Strabag Residential Property Services, die als Hausverwalter für Wohneigentümergesellschaften tätig ist. Den Besitzern von Eigentumswohnungen rät Kranz, frühzeitig in Rauchmelder zu investieren und nicht zu warten, bis die Übergangsfristen verstreichen.

Vorbild USA

Dass die Detektoren effektiven Schutz bieten, zeigen auch Daten aus den USA, wo die einzelnen Bundesstaaten bereits in den 70er Jahren die Installationspflicht erlassen haben. Nach einer vom Kongress 2010 in Auftrag gegebenen Langzeitstudie halbierte sich seither die Zahl der Todesopfer durch Haus- und Wohnungsbrände.

Während in anderen Staaten Rauchdetektoren seit Jahrzehnten zur festen Ausstattung von Eigenheimen und Wohnungen zählen, versuchen findige Geschäftsleute den Wirrwarr der unterschiedlichen Regelungen in den deutschen Bundesländern für sich auszunutzen. So behaupten einige Anbieter von Rauchmeldern, dass Eigentümer ihren Versicherungsschutz verlieren könnten, wenn sie gesetzlichen Verpflichtungen zur Installation von Rauchmeldern nicht nachkämen.

Eine Darstellung, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), vehement zurückweist: “Ein nicht installierter Rauchmelder hat keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz”, sagt GDV-Sprecherin Kathrin Jarosch. Assekuranzen könnten Leistungen nur kürzen, wenn das fehlende Warngerät die Ursache des Schadens sei. Dies aber sei nicht der Fall, da Rauchmelder erst anspringen, wenn es bereits brennt.

Aus diesem Grund seien dem Verband auch keine Fälle bekannt, betont Jarosch, “in denen ein fehlender oder unsachgemäß betriebener Rauchmelder negativen Einfluss auf die Entschädigung eines versicherten Schadens hatte”.

4. Teil: Regelungen der Bundesländer im Überblick

 

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