Manipulation in der Wohnungseigentümerversammlung: eine Abstimmung – zwei verschiedene Themen

Nicht zum Nachahmen geeignet ist der dumpf-grobe Manipulationsversuch in einer Abstimmung über zwei verschiedene Themen zu entscheiden, wie kürzlich die Bewilligung von Hilfsgeldern für Flutopfer an die Zustimmung zu weiteren Corona-Maßnahmen zu knüpfen.

Ein “‘Armutszeugnis” und bezeichnend für diejenigen, die scheinbar keinen anderen  Weg sehen, als auf diese “krumme Tour” eine Mehrheit für ihre Maßnahmen einzufordern.

Praxisfall:
Auf der Einladung zur WEG-Versammlung befindet sich ein Tagesordnungspunkt, der eigentlich aus 2 verschiedenen Themen besteht:
z.B.:  “Dank an den Beirat und Entlastung des Verwalters”.

Was mag der Verwalter hiermit bezwecken wollen? – Ja, richtig…. Er wünscht sich seine Entlastung. Um die Chancen hierfür zur erhöhen koppelt er diesen Wunsch an die Danksagung an den Beirat. So soll jeder Wohnungseigentümer, der dem Beirat für seine ehrenamtliche Tätigkeit danken möchte, gleichzeitig die Arbeit des Verwalters würdigen und diesen entlasten.
Heißt im Umkehrschluss: ohne Koppelung der Abstimmung an den Beiratsdank wäre die Entlastung des Verwalters ggf. unsicher.

Empfehlung:
Versucht ein Hausverwalter zwei unterschiedliche Beschlüsse in einer Abstimmung unterzubringen, ist dies für ihn bezeichnend und wenig schmeichelnd.

Zur Schadensbegrenzung und damit die Abstimmung nicht zu einem “Unsinnsbeschluss” führt sollte ein Antrag zur Tagesordnung gestellt werden. Dieser kann unmittelbar vor der Abstimmung mündlich in der Versammlung von jedermann gestellt werden.

“Hiermit stelle ich den Antrag zur Tagesordnung, über dieses Thema in zwei getrennten Abstimmungen zu beschließen.”

Normalerweise würde dieser Antrag zur Geschäftsordnung nicht nur im Protokoll festgehalten werden, sondern es sollte sich auch eine Mehrheit aufgeschlossener Wohnungseigentümer finden, die diesen Antrag unterstützen.