Nebenkostenabrechnung: Achtung bei spätem Überweisen von Guthaben

Eine Nebenkostenabrechnung zu erhalten ist eine Sache.
Bei einer ausstehenden Nachzahlung wird der Vermieter recht bald von sich hören lassen.
Was ist aber bei einem Gutachten? – Erleichtert aufatmen und die Abrechnung in die Ecke legen reicht nicht.
Gerade große Immobilienunternehmen, mit einem hohen Gebäudebestand, sind sehr zögerlich im zeitnahen Überweisen der Gutschriften. Manche überweisen auch gar nichts und ziehen es vor “zu Verrechnen”, was alles noch weniger nachvollziehbar gestaltet.

Der Grund: man “arbeitet” mit den Geld der Mieter. Oder besser: das Geld der Mieter arbeitet für das Immobilienunternehmen. Denn für das Geld was der Mieter dem Vermieter “leiht”, braucht dieser nicht zur Bank  zu gehen und eine Darlehn beantragen.

Offensichtlich wird es wenn:
a) die Nebenkosten-Vorauszahlung sehr großzügig eingefordert wird, also deutlich höher als die wahrscheinlichen Kosten oder die Kosten des Vorjahres.
b) Nebenkosten-Abrechnungen regelmässig erst spät im Jahr erstellt und zugesendet wird, wie z.B. im Oktober
c) wenn die Auszahlung/Überweisung der Guthaben recht spät erfolgt, z.B. kurz vor Weihnachten.

Wichtig; prüfen Sie immer den Eingang des Guthabens. Eine Überweisung kann auch mal vergessen werden. Diese betrifft auch Mieter, die zwischenzeitlich ausgezogen sind.

Untenstehend das Beispiel einer Überweisung eines großen Konzerns, die kurz vor Weihnachten, am 17.12. einging. Wie man sieht ist der Betrag von 311,84 € auch nicht vernachlässigenswert.