Hebel zur gewünschten Wiederwahl: Initiierung neuer Sanierungsmaßnahmen kurz vor WEG-Verwalter-Neuwahl

Hausverwalter lassen sich einiges einfallen, um alle paar Jahre erneut als Hausverwalter bestätigt zu werden.
Fakt ist, dass es während der Planung und Ausführung größerer Sanierungsarbeiten selten zum Verwalterwechsel, bzw. zur befürchteten Verwalterabwahl, kommt.

So kann man beobachten, dass gerne im Jahr  v o r der anstehenden Verwalterwahl mit der Planung neuer Sanierungsarbeiten – gerne unter Einbindung eines Architekten, damit es noch länger dauert – begonnen wird.

Dahinter steckt der psychologische Gedanke, dass nur mit dieser, gerade tätigen WEG-Verwaltung das Unternehmen ohne finanziellen Schaden zu Ende geführt werden
könne. Eine neue Verwaltung würde sich nicht so schnell in das laufende Projekt einfinden können, es würde so mehr kosten als es evtl. nutzen würde.
Angesichts größerer Projekte scheuen viele Miteigentümer den Wechsel der Hausverwaltung.

Ein etwas entferntes Beispiel ist die Wiederwahl von Präsidenten und Regierungen in Zeiten, in denen Kriege geführt werden.

Empfohlene Maßnahmen
Schauen Sie bei der Mitteilung der Hausverwaltung, dass größere Sanierungsmaßnahmen anstehen auch auf den Termin der nächsten Verwalterwahl.
Dazu ist es unabdingbar, dass Ihnen der unterschriebene Verwaltervertrag in Kopie vorliegt.
Wenn Sie dass Gefühl haben, hier soll die Eigentümergemeinschaft durch strategisches Einfädeln einer evtl. nicht sehr dringenden Sanierungsmaßnahme künstlich an die aktuelle Hausverwaltung gebunden werden –  beantragen Sie eine Verschiebung des Beschlusses der Sanierung!

3 Gedanken zu „Hebel zur gewünschten Wiederwahl: Initiierung neuer Sanierungsmaßnahmen kurz vor WEG-Verwalter-Neuwahl

  1. Monika P.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich finde leider zu spät diese Seite und ich habe einen deadline wo ich unseren Hausverwalter konfrontieren muss. Ich werde in Kurzfassung meine zwei Probleme schildern:
    1. wir haben eine Eigentumswohnung in eine WEG in Baden-Württemberg. Bei der Eigentümer Versammlung 2013 wurde beschlossen dass die RWM montiert werden. 2014, im Frühjahr hieß es “in ein paar Wochen”. Kamen jedoch nicht. Obwohl bis 31.12.2014 mussten, laut Gesetz in Baden-Württemberg angebracht werden. Im Januar 2016, nachdem die RWM immer noch nicht montiert wurden und aber auch keine Meldung diesbezüglich von der Verwaltung habe ich in meiner Eigentumswohnung selber die Geräte montiert. Und kurz danach kam die beauftragte Firma und hat sie montiert. Ich hatte schon welche deswegen habe ich mich verweigert die neue anbringen zu lassen. Nun, jetzt droht mich die Haus Verwaltung mit Gericht, aus unsere Rücklagen. Sind da irgendwelche Chancen dass ich falls eines Prozesses gewinnen würde oder gilt hier ausschließlich der Beschluss und komme an ihn nicht vorbei?
    2. Bei der gleichen Eigentümer Versammlung habe in der Rubrik “Sonstiges” über einer Sache die mir kurz davor aufgefallen ist aufmerksam machen wollen. Es ging dabei um eine Bepflanzung in der Grünanlage die, laut Verwalter,2010 stattgefunden hat. Ich habe gemeint dass es nicht stimmt, dass es nichts Neues gepflanzt wurde und das ist wohl wahr. Er ist von seinem Stuhl bis an der Decke gesprungen und hat mich an geschrien, die 2 Verwaltungsbeiräte genauso und er wollte die Sitzung abbrechen. Ich dachte der ist auch dafür da uns aufzuklären bei Bedarf. Und erneut droht er uns mit der Anwalt falls ich “über das Thema weiterhin posaunen”. Aber das ist eine von den vielen Fällen die bei jede Eigentümer versammlung ublich sind.
    Ich weiß einfach nicht weiter, ich brauche dringend Rat.
    Ich bedanke mich ganz herzlich.
    Monika Papp

    1. mulewitz

      Sehr geehrte Frau P.,
      wir sind leider keine Juristen, lassen Sie aber gerne unsere Sichtweise wissen:
      1. Rauchmelder: Sie mögen richtig gehandelt zu haben, als sie eigene Rauchmelder angebrachten, da die Hausverwaltung untätig blieb.
      Trotzdem liegt ein Beschluss der Eigentümerversammlung vor und es wurden sicher schon die genau berechnete Anzahl von Rauchmeldern bestellt und ggf. bezahlt.
      An Ihrer Stelle würde ich die Geräte der Hausverwaltung anbringen lassen – und es wegen dieser Sache nicht zu einem Prozess kommen lassen. Es ist immer schwer zu gewinnen, wenn ein Beschluss bereits gefaßt worden ist und sie die Umsetzung verhindern möchten (denn so würde es die Hausverwaltung sehen). Vielleicht können Sie “Ihre” Rauchmelder im Bekanntenkreis weitergeben oder über ebay-kleinanzeigen verkaufen. Man kann Ihnen kein falsches Verhalten vorwerfen, indem Sie “Ihre” Rauchmelder anbrachten. Auch wenn es skuril klingt – die HV darf den gefassten Beschluss umsetzen, auch wenn dann 2 Rauchmelder nebeneinander angebracht werden.
      2. Angebliche Neubepflanzung – und “Ausrasten” des Verwalters und Beirats.
      Ganz typisches Verhalten. Davon hören wir jeden Tag. Es scheint, Sie haben ggf Recht. Sonst würde Verwalter und Beirat nicht so aggressiv reagieren.
      Vorschlag: nehmen Sie Belegeinsicht und kopieren Sie alle interessanten Rechnungen. In diesem Fall müssen ja folgende Unterlagen vorhanden sein: Beauftragung an den Gärtner, Abnahme der Arbeiten (wer hat unterschreiben??!), Rechnung mit Zahlungsvermerk. In Ihrem Fall: wer hat die Abnahme der Arbeiten unterschrieben?
      Weiter zeigt das Verhalten von Hausverwaltung und Beirat – abgesehen von dem Sachverhalt der Bepflanzung oder nicht – dass hier etwas “im Argen” ist.
      Wir möchten Ihnen nicht die Illusion nehmen – aber oft sind Beiräte nur an ihrem eigenen Vorteil interessiert. Oder sie werden von der Verwaltung dahingehend instrumentalisiert, dass sie brav die Sicht und Haltung der Verwaltung wiedergeben. Hierfür erhalten sie “Annehmlichkeiten” auf Kosten der Gemeinschaft, wie neue Fenster und Wohnungseingangstüren, die eigentlich noch repariert werden könnten – bis hin zu 4stelligen Bargeldbeträgen.
      All dies in Ihrer WEG ein Grund mehr, eine detaillierte Beleg- und Akteneinsicht vorzunehmen.
      Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben…

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