Prüfung Jahresabrechnung: Verwalter verneint Vorliegen von Heizkosten-Einzelabrechnungen

Lügen können gehört scheinbar zu den Einstellungskriterien für Mitarbeiter einer Hausverwaltung, wie das untenstehende Beispiel zeigt.

Praxisfall:
Am 21.05. nimmt ein Wohnungseigentümers Einsicht in die Abrechnungsunterlagen des letzten Jahres. Dabei fällt ihm auf, dass die Heizkosten-Abrechnungen für alle Wohnungseigentümer einer größeren WEG nicht vorliegen. Diese Einsicht/Prüfung ist wichtig. Oft genug gibt es Fehler der Ablesefirmen oder “Kosten-Ausreißer”, also stärkere Kostenabweichungen, die unbedingt untersucht werden sollten.

Der Mitarbeiter der WEG-Hausverwaltung wird darum gebeten, er kommt kurz darauf mit einem einzelnen Blatt zurück: “Bitte schön.”
“Danke, aber das ist ja nur die Gesamtabrechnung mit dem der Gesamtbetrag.”

“Die Einzelabrechnungen hat Brunata diese Jahr nicht mitgeschickt”
– “Dann schauen Sie doch bitte nochmals nach, das kann ja nicht sein.”

“Nein, sind wirklich diese Jahr nicht zugesendet worden”
– “Dann sind Sie doch bitte so gut und rufen bei Brunata an und lassen sich die Einzelübersichten zusenden? Das kann ja nicht lange dauern, ich warten dann noch.”

Wenige Minuten später erscheint der Verwaltungsmitarbeiter mit Liste der Heizkosten-Einzeldarstellungen und überreicht sie mit einem freundlichen Lächeln, aber kommentarlos.


Sie gab es also doch, die Liste der Heizkosten-Einzelabrechnungen”
Ein Blick auf das Druckdatum lässt schmunzeln: 02.04.20…

Die Liste befand sich mit der zuerst vorgelegten 1-seitigen Gesamtabrechnung seit dem 02.04. bei der Hausverwaltung.
Die Auskunft, “Brunata hätte diese Jahr keine Einzelabrechnungen zugesendet” ist unkorrekt.

Warum verhält sich der Verwalter so? Warum hat er es nötig zu lügen? Was will er verstecken?