Rauchmelder: Wer steckt hinter der erfolgreichen Firma Objektus ?

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Dieses Unternehmen wird von verschiedenen Hausverwalterverbänden empfohlen.
Jeder Verband unzählige Mitglieder, alles Hausverwaltungen.
Die Hausverwaltungen empfehlen quasi konkurrenzlos die Produkte der Fa. O für die  Installation von Rauchmeldern und Abschluss von Rauchmelder-Wartungsverträgen.

Nicht ohne Grund entwickelte sich die Bilanzsumme dieser GmbH von ca. 42.000 €
Ende 2010  zu erstaunlichen 2,08 Mio. € knappe 2 Jahre später, um Ende 2014 2,5 Mio. € zu erreichen.

Lässt sich dies allein mit der Verteilung von buntem Prospektmaterial oder bunten 4-5 seitigen Power-Point-Darstellungen erklären? Sicher nicht.

Überraschend ist, das bei zwei unterschiedliche Hausverwaltungen, die zwei unterschiedlichen Dachverbänden (Hausverwalterverbände) angehören – in der WEG-Versammlung, in der die Anbringung von Rauchmeldern Thema der Tagesordnung war, quasi die gleichen Formulierungen in der Einladung zur WEGVersammlung und Beauftragung nutzen. Wie lässt sich dies erklären?

Identisch ist:
a) die Gliederung des Themas in 4 Unterpunkte
b) die Beauftragung der Wartung
c) die Rechtsanwaltdrohung bei Zuwiderhandeln
d) fehlende alternative Angeobte/Dienstleister

Beispiel-WEG 1:
TOP 6 – Information des Verwalters: Rauchwarnmelder-Pflicht in NRW
Nachrüstpflicht bis 31.12.2016
TOP 7 – Beschlussfassung: Nachrüstpflicht als Aufgabe der Gemeinschaft
Mindestausstattung erfolgt in den Wohnungen ggf. Erweiterung (Keller, Büro, ect.)
TOP 8 – Beschlussfassung: Finanzierung der Anschaffungskosten aller Rauchmelder (Kauf oder Miete). Finanzierung der Wartungs- und  Dokumentationskosten aller Rauchmelder. Festlegung der Kostenverteilung.
TOP 9 – Beschlussfassung: Ermächtigung der Verwaltung zur gesetzlichen Durchsetzung der Beschlussumsetzung zu TOP 7 nebst Beauftragung eines Rechtsanwalts im Falle von Zuwiderhandlungen oder Weigerung einzelner Bewohner.

Beispiel-WEG 2:
a) Installation von Rauchwarnmeldern gemäß Bestimmung in den Wohnungen/Kauf bzw. Miete mit Beschluss
b)  Beauftragung einer Fachfirma, jährliche Wartungsverpflichtungen/ Verkehrssicherungspflicht mit Beschluss
c) Erwerb eines “Rundum-Sorglos-Paketes” (jährlich ca. € 5,- je Rauchmelder) mit Beschluss
d) Rechtsanwaltsbeauftragung wegen Installationsverweigerung durch die WEG mit Beschluss.

exclam_30Neben den bunten Power-Point-Unterlagen ist nicht ausgeschlossen, dass die Rauchmelderfirma O. auch diese spezifischen “Formulierungen”  für die WEG-Versammlungen mitgeliefert hat.

Welches Dienstleistungsunternehmen stellt neben Werbematerial auch die – wahrscheinlich von Juristen geprüften – Formulierungen zur Auftragsvergabe und Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung  zur Verfügung?
Wie kommt es, dass diese – von einem externen Dienstleister erstellen “Vorschläge” von den Hausverwaltungen scheinbar 1:1 übernommen werden?
Wie tief reichen die Tentaklen?

Eine Rauchmelder-Firma, die sich nicht nur im WEG-Bereich scheinbar bestens auskennt und exzellente Verbindungen hat, so dass sie quasi konkurrenzlos von Verwalter-Dachverbänden und deren Mitgliedern empfohlen wird – und die dann noch die entsprechenden Tagesordnungs-Formulierungen mitliefert – kann  k e i n  “normales Unternehmen” sein.

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Durch das kostenlos einsehbare Unternehmensregister (unternehmensregister.de) erfahren wir die Namen der zwei Personen (Geschäftsführer und Gesellschafter), die hinter diesem Unternehmen stehen: Thomas Hans J. und Heinz F.

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Zu Heinz F. finden wir auf der kostenlose einsehbaren Internetseite  moneyhouse.de Informationen, dass er aus dem Bereich Immobilienverwaltung bekannt ist und u. a. als Geschäftsführer/Vorstand für untenstehende Unternehmen tätig war oder ist:

VITERRA Baupartner AG, Philippstr. 3, Bochum
VITERRA WohnCom GmbH, Pilippstr. 3, Bochum
Bagus Ges.für Unternehmensberatung + Systemlösungen mbH, Giradetstr. 2, Essen
VITERRA Wohnpartner AG, Philippstr. 3, Bochum
ISTA Dienstleistungs GmbH, Düsseldorf
ISTA Haustechnik GmbH, Münster
ISTA Haustechnik GmbH, Pfaffenweg 15, Bonn

Aus der Firma VITERRA wurde später die DEUTSCHE ANNINGTON und dann VONOVIA – alles Unternehmen,die auf die Vermietung von Wohnungen spezialisiert sind.
Die Firma ISTA ist als Heizkostenabrechnungs-Unternehmen bekannt. Sie vermietet die Wärmemesser die sich an fast jedem Heizkörper eine Zentralheizung befinden und erstellt die jährlichen Heizkostenabrechnungen.

exclam_30Immobilienbesitzer, Immobilien- und Hausverwaltungen, Bauunternehmen, Heizkostenabrechnungsfirmen, Verwalter-Dachverbände – man kennt sich!
Da all diese Unternehmen ihren Umsatz der Erstellung von Hausgeldabrechnungen verdanken, liegt der Gedanke nahe, dass es auch bei dem Einbau von Rauchmeldern um eine weitere Einnahmequelle dieser Unternehmen handelt.

Es scheint zudem, dass es weniger um den Einbau von Rauchmeldern geht, als um das Abschöpfen von neuen, unnötigen und überteuerten Rauchmelder-Wartungsverträgen. Der Einbau der Rauchmelder wird von den Eigentümern bezahlt – die Wartung der Rauchmelder wird auf die Mieter umgelegt. Dabei ist es gesetzlich nicht verpflichtend ebenfalls einen Wartungsvertrag abzuschliessen!

Um dieser “Schachstelle” mehr Nachdruck zu verleihen wurde in den Tagesordnungspunkten zum Einbau der Rauchmelder (siehe oben) – von denen wir annehmen können, dass diese Textvorlagen (!) direkt vom Hersteller der Rauchmelder, der Fa. O., über die Hausverwalter-Dachverbände an die WEG-Hausverwalter weitergegeben wurden –  eine “psychologische Keule” in Form einer Rechtsanwaltsbeauftragung bei Zuwiderhandlung eingebaut.
Der genaue Leser erkennt, dass sich diese rechtlichen Schritte nur auf eine eventuelle Weigerung des Rauchmeldereinbaus beziehen. Der flüchtige Leser sieht aber vor allem die textliche Nähe zu den angeblichen “Wartungskosten und Wartungsverpflichtungen”.
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Doch diese Wartungsarbeiten können auch die Mieter bzw. Eigentümer selber übernehmen. Dies wird nicht gesagt – stattdessen wird die Psychokeule mit der Beauftragung vom Rechtsanwalt herausgeholt.

Über unnötige, zusätzlich abgeschlossene Wartungsverträge freuen sich solche Unternehmen, aber auch die Hausverwaltungen haben ihren Gewinn: sie erstellen eine Rechnung über Zusatzleistungen/Sonderhonorar, da künftig die Hausgeldabrechnung um eine Kostenposition erhöht wird: die Wartung der Rauchmelder.

Derweilen feiert die Firma O. und ihr Geschäftsführer/Gesellschafter Thomas J. das 10jährige Unternehmsjubiläum: “Qualität setzt sich halt durch.”zehnjahreartikelweb_kl_kasch

3 Gedanken zu „Rauchmelder: Wer steckt hinter der erfolgreichen Firma Objektus ?

  1. Moeglich

    Danke für diese Analyse, aber es ist noch viel schlimmer. Hier mein Dossier über Objektus aus 2015:
    Wohnungseigentümergemeinschaft NN

    Dossier über die Vorgänge bei der Beschlussfassung Vergabe zur Ausstattung der Häuser mit Rauchwarnmeldern

    Auszug zum Betrug mit umetikettierten Billiggeräten:

    Nachdem ich den Vertrag in Händen hatte, habe ich mit einer sehr zeitraubenden Recherche begonnen, die immer mehr Merkwürdigkeiten an das Tageslicht beförderte. Dazu gehörten lange Telefonate in hoher zweistelliger Anzahl, auch bis nach Groß-Britannien, sowie zahlreiche Mails, stundenlanges Prüfen von Produkten auf Internetseiten. Die Firma Objektus war zunächst nicht bereit mir genaue Informationen zu geben. Erst als ich mich dort (und bei anderen Firmen) als Verwalterfirma ausgab, die mehrere hundert Einheiten ausstatten müsse, erhielt ich Materialien, Angebote für Verträge und auch genauere Auskünfte über die Produkte, wenn auch dazu noch ganz wichtige Nachfragen unbeantwortet blieben.

    Zunächst wollte ich mich über Qualität und Preis des uns verkauften RWM (Rauchwarnmelders) informieren: den 110043 RWM DETOS 1.1. Dieses Gerät ist aber im Internet nicht zu finden, es ist nicht zu kaufen und sie finden keine Informationen zur technischen Ausstattung, Qualität, und Sicherheitsstandards. Ich habe über 350 RWM im Netz gefunden, dazu in den üblichen Portalen (Stiftung Warentest etc) aussagefähige Tests, Hinweise und Preis-/Leistungsvergleiche.
    Nichts aber zu dem wundersamen Gerät, das uns die „Fachfirma“ Objektus verkauft und auch teilweise montiert hat.
    Geben Sie die Gerätebezeichnung bei „Google“ ein, so erhalten Sie neben vielen unsinnigen Links ein einzigen, der sich mit RWM beschäftigt:
    https//www.google.de/url?……………….
    Ein endlos langes Gebilde, dass Sie direkt zu Objektus führt und Ihnen einen Rahmenvertrag zur Ausstattung und Wartung von Rauchwarnmeldern anbietet.(Sie finden es im Anhang, falls Sie nachschauen möchten)

    Man gelangt noch zu zwei weiteren Links:
    Der eine führt zu RWM Testberichten, ohne dass dort aber das Gerät oder das Stichwort auftaucht und der andere zur Homepage von Objektus selbst.

    Interessanterweise findet man noch eine einzige Verbindung des RWM DETOS und zwar zur Homepage des Verbandes „Haus&Grund“ Schleswig Holstein – Nach einem Gespräch mit dem Vorsitzenden (einem Anwalt) und für ihn äußerst peinlichen Nachfragen, ist der Link zu „DETOS“ mit der Abbildung ganz schnell von der Seite gelöscht worden. Auch hier habe ich offensichtlich wirtschaftliche Verfilzungen zwischen Verwaltern – Beratern und Ausstatterfirmen sowie eines Vereins, der als neutraler Vertreter und Ansprechpartner ausgibt, aufgedeckt. In Schleswig-Holstein ist das aber schon vor 4 Jahren abgelaufen und daher juristisch verjährt.

    Es würde zu weit führen, Ihnen all die verschlungenen Pfade und Verflechtungen aufzuzeigen, über die ich an meine Informationen gekommen bin.

    Fest stehen folgende Fakten:

    Die durch Herrn NN so stark propagierte „hervorragende Fachfirma“ Objektus kauft zwei verschiedenen RWM Modelle von einer sogenannten EPS Vertriebs GmbH – EPS Elektronische Sicherungsanlagen und Systeme Vertriebs GmbH Lütke Feld 9 48329 Havixbeck.
    Dabei handelt es sich einmal um ein Model des Vertreibers firstalert mit dem
    Modellnamen SA 700 BG:
    Dieses Modell sollte das in Ihren Wohnung verbaute Modell sein:

    Dieses Gerät ist ein eher vorsintflutliches Auslaufmodell (Billigprodukt), das selbst die Fa. Objektus heute aus gutem Grund nicht mehr anbietet. In unsere WEG haben sie aber mit der Hilfe von Herrn NN noch einen Abnehmer für diese minderwertige Ware gefunden.

    Interessant ist aber vor allem der Preis: Ich habe drei verschiedene Angebote gefunden nach denen Einzelstücke, einschließlich der Batterien und Versand 10,99/11,49/11,65 im Durchschnitt also
    11,37 € kosten.
    Obwohl wir laut Vertrag mit 342 Stück ja Großabnehmer sind, zahlen wir 19,64 €.
    gehen wir einmal von einem 15%-igen Großabnehmerrabatt (das ist konservativ geschätzt, bei guter Verhandlung kann man mehr erzielen) für das Original aus zahlen wir statt 9,99 € 19,64 €, das bedeutet einen um 97 % überteuerten Preis, also fast das doppelte.

    Meine Recherchen in Baumärkten haben ergeben, das RWM von besserer Qualität und Standards zwischen 6,50 und 9,60 € kosten.
    Das Gewinn maximierende Prinzip der Fa. Ist es: Man kauft relativ einfache Modelle in großen Stückzahlen bei EPS ein und labeled sie um, d.h. Man versieht diese Geräte mit anderen Typ-Bezeichnungen, und verkauft sie für das doppelte. Aufgrund der freien Erfindung von Produktnamen können Kunden dann nicht nachvollziehen, was sie wirklich gekauft haben und wie Sie betrogenen wurden.

    Die weiteren Ergebnisse fasse ich nur kurz zusammen: Neben firstalert gibt es noch die Firma fireangel, deren Hauptsitz in Groß-Britannien ist; beide zusammen sind mit anderen in der Handelsgruppe Sprue Safety Products Ltd a division of Sprue Aegis Plc zusammengefasst und verflochten.

    Inzwischen bietet ein gerät von fireangel an, den ST – 620 DE. Dieses ist tatsächlich ein sehr gutes Gerät, das Topmodell der Fa. fireangel (siehe Datenblatt im Anhang). Dieses Gerät zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es auf 10 Jahre wartungsfrei ist, was den Batteriewechsel betrifft. Es enthält nämlich eine Langzeitbatterie, auf die man 10 Jahre Garantie hat.

    Das bedeutet die jährlichen „Wartungsarbeiten durch ein „zertifizierte Fachfirma“ beschränken sich auf das Entfernen eventuell ansitzenden Staubes oder Flusen und auf das Betätigen der Prüftaste. Für diese „extrem schwierigen und nur durch bestens ausgebildetes Fachpersonal durchzuführenden Arbeiten“ zahlen wir über 10 Jahre sehr viel Geld.
    Wenn Sie die Werbeunterlagen der Fa. Objektus anschauen, werden Sie feststellen, dass Herr NN und danach wir genau auf die Verkaufslügen hereingefallen sind, die in ich oben zitiert habe.

    Dieses moderne und gute, vor allem wartungsarme Gerät kann man im Internet ab 11,50 € kaufen, realistischer Einzelpreis bei seriösen Händlern ist zwischen 18 und 19 €. Mit Großabnahmerabatt hätten wir uns dieses Gerät für ca. 13 – 14 € einbauen lassen können und dazu noch erhebliche Wartungskosten gespart, bei besserer Sicherheit.
    Wartungskosten für 10 Jahre pro Gerät pro Jahr
    In den Anlagen finden Sie eine gültige Preisliste für das Jahr 2014 von Objektus mit den gültigen Beträgen für die Wartungsverträge. Objektus hat mir diese Unterlagen großzügig zur Verfügung gestellt, als ich angedeutet habe, das ich Wohneinheiten in dreistelliger Höhe auszustatten habe.

    Daraus geht hervor, dass Herr NN bereitwillig auch noch die völlig unsinnige „Zusatzversicherung Zertifikat plus“ angekreuzt hatte (wohlgemerkt: fast ein Jahr vor unserem Beschluss). Wir haben hier für 30 % Mehrkosten pro RWM pro Jahr völlig unsinnigen Versicherungsschrott dazu gekauft.

    Ich überlasse es jedem Leser, sich aus diesen Tatsachen ein Bild zu machen, sich zu überlegen, welche wirtschaftlichen Verflechtungen und Interessen NN/Objektus bestehen und warum wir dermaßen manipuliert und über den Tisch gezogen worden sind.

    Liste mit den wichtigsten angesprochenen Internetlinks
    Datenblatt des RWM DETOS 1.1 (in Wirklichkeit firstalert SA 700 BG)
    Datenblatt des RWM DETOS 1.3 (in Wirklichkeit fireangel ST 620 DE)
    Preisliste der Fa. Objektus für Wartungsverträge
    Informationstext der Internetseite rauchmelderzentrale.de mit dem Titel „Fallen Sie nicht auf Verkaufstricks herein!“

  2. Brigitte F.

    Ich kann nur bestätigen, diese Firma wird nur von uninformierten Hausverwaltern beauftragt. Die Kosten schädigen die Eigentümer und die Mieter. Es ist völlig unnütz, wenn 1 x im Jahr ein Helfer für 10 Euro auf den Knopf drückt um die Funktion zu prüfen. Dafür muss sich der Mieter auch noch einen Tag frei nehmen. 14 Tage später fällt die Batterie aus. … und dann ….
    Das Gesetz überträgt die Verantwortung dem Benutzer, und das ist auch richtig so! Alles andere ist nur Geldschneiderei!

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