Verwalter erteilt Redeverbot

Geht gar nicht: auf der jährlichen Versammlung erteilt der Hausverwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft den Mitgliedern Redeverbot

In der jährlich stattfindenden Eigentümergemeinschaft muss der Verwalter den Eigentümern Rede und Antwort stehen. Dafür findet diese Versammlung statt.

Nicht hinnehmbar ist das Verhalten nach “Gutsherrenart” einiger, unseriöser Verwalter, die  ein “Redeverbot” vorzugsweise gegenüber kritischen Miteigentümern verhängen.

“Halten Sie den Mund!”, “Wenn Sie jetzt nicht aufhören, mit ihren Fragen, werde ich Sie aus der Versammlung ausschließen”, “Nein, jetzt rede nur ich!”, “Sie haben es wieder ich verstanden. Das erkläre ich jetzt nicht noch einmal.”

Als “ein einziges Geschreie” bezeichnete ein Eigentümer die erste – und glücklicherweise letzte – Versammlung eines unseriösen Verwalters. Hatte er noch im Vorjahr selbst und stellvertretend für die übrigen Miteigentümer, den Verwaltervertrag unterschrieben, so war er nun ernüchtert: “Diese Versammlung war entwürdigend.”

Ein Gedanke zu „Verwalter erteilt Redeverbot

  1. W. Baum

    Eine derartige Horror – Eigentümerversammlung habe im letzten Jahr erlebt. Der verlogene Verwalter droht Miteigentümerin den Rauswurf aus der Versammlung an, weil diese Kritik übt und ständig nachfragt. Hierzu muss festgestellt werden, dieser Verwalter den Zahn der Zeit nicht erkannte. Die Versammlungsteilnehmer empören sich über solche diktatorischen Vorgehensweisen heutzutage. W. Baum

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