“Stellungnahme des Beirats” – wenn’s nur einstudierte Floskeln sind, um die Fehler des Verwalters zu decken

[Beitrag 7573]  Laut Wohnungseigentumsgesetz  § 29  sollen die Verwaltungsbeiräte die Jahresabrechnung prüfen und diese mit einer Stellungnahme versehen, bevor sie beschlossen und gültig wird.

Im untenstehenden Fall wurde eine Hausgeldabrechnung beschlossen, bei der schon vor (!) der Versammlung klar war, dass sie voller Fehler war.
Dies wussten sowohl Verwalter als auch die Beiratsmitglieder.
Trotzdem wurde das Gegenteil behauptet.
Praxisfall:
Wenn sich die Beiratsmitglieder mit dem unseriösen Hausverwalter besonders gut verstehen reduziert sich die “Stellungnahme” auf einstudierte Floskeln, die beide Beiratsmitglieder nach einander auf der WEG-Versammlung als “Stellungnahme” präsentierten:

Beirat: “Ja, ich habe die Abrechnung geprüft. Hatte einigen Rückfragen und Bemerkungen, mit denen ich mich an den Verwalter wendete. Diese Punkte wurden dann eingearbeitet und die Abrechnung entsprechend angepasst”Bezüglich der o.g. Abrechnung ist festzuhalten, dass der Verwalter damals scheinbar keine Zeit verlieren wollte und die Abrechnung versandt,  o h n e   dass der Beirat die Prüfung beendet hatte. D.h. der Beleg-Ordner mit den Abrechnungsunterlagen lag noch zur Prüfung beim Beirat, als die Jahresabrechnung ins Haus flatterte.

Die Abrechnung war dazu voller Fehler: es wurden die falschen Verteilungsschlüssel benutzt, es wurden überteuerte Rechnungen bezahlt, die von unqualifizierten “Bekannten” des Verwalters erstellt wurden, überteuerte Energieausweise z.Z. doppelt bezahlt, unberechtigtes Verwalter-Sonderhonorar in Rechnung gestellt. Es wurde unter Vortäuschung falscher Tatsachen “in die Kasse gegriffen” usw.

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung / Stellungnahme des Beirats waren all diese Fehler waren sowohl dem WEG-Hausverwalter als auch den Beiratsmitgliedern bekannt”

So ist die “Stellungnahme” der Beiräte ist keinen Pfeffer wert…. Sie dient nur dem unseriösen Verwalter, deckt seine Fehler und verhöhnt die übrigen Miteigentümer, die den Beiratsmitgliedern ihr Vertrauen schenkten….