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Braucht niemand: Gutachten für nicht vorhandenen Sanierungsbedarf

[Beitrag 6955] – Ein zu hohes WEG-Rücklagenkonto weckt Begehrlichkeiten

Typischer Fall von “zu viel Geld” auf dem Bankkonto der Eigentümergemeinschaft – oder “Einleitung von größeren Sanierungsmaßnahmen kurz vor Verlängerung des Verwaltervertrags/Neuwahl Hausverwalter”.
Hervorzuheben sei, dass der Verwalter ohne Beschluss diese Gutachten auf Kosten der Eigentümergemeinschaft in Auftrag gab. Weiter ist positiv zu bemerken, dass ich der Gutachter als auch Hausmeister neutral verhielten,  n i c h t  als verlängerter Arm des Hausverwalters.

Praxisfall
Nicht schlecht staunten die Eigentümer einer WEG als sie auf der Jahres-Hausgeldabrechnung folgende Position entdeckten: “Ingenieur- und Architektenleistung: 1.720,58 €”.
-> Warum, wieso? Wo ist das Problem? Feuchtigkeitsprobleme waren bisher unbekannt.
-> Auch einen entsprechenden Beschluss der Eigentümer für die Beauftragung eines Gutachters hatte es nie gegeben.
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Veruntreuung durch WEG-Verwalter? Warnzeichen erkennen, gezielt handeln, Schäden minimieren

Ein Beitrag des Verbraucherschutzvereins Wohnen im Eigentum e. V. für Wohnungseigentümerlogo-wohnen-im-eigentum

Veruntreuung der Gelder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) durch ihre Verwaltung kommt vor, tatsächlich selten, aber immer wieder. Weil niemand damit rechnet und damit rechnen will, bemerken die Eigentümer den Ernstfall in der Regel zu spät und reagieren zu langsam. Das vergrößert den Schaden unnötig.
Dieses Infoblatt hilft, eine Veruntreuung frühzeitig zu erkennen und dann rasch und gezielt zu handeln.

Drei allgemeine Hinweise vorab:
Beratung: Die kostenlose telefonische Rechtsberatung steht Mitgliedern von wohnen im eigentum zur Verfügung.
Rechtsanwalt: Oft wird anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.
Falls einzelne Eigentümer oder Beiräte die Initiative zur Anwaltsbeauftragung ergreifen, darauf achten, dass möglichst ein formeller Eigentümerbeschluss die Übernahme der Kosten durch die Wohnungseigentümergemeinschaft sicherstellt.
Notbehelf bei akutem Handlungsbedarf: Mehrere Eigentümer vereinbaren die gemeinsame Kostentragung, falls die WEG die Kosten nicht nachträglich
übernimmt.
Formulierungen: Sachlich bleiben! Es geht hier um schwere Vorwürfe, auch um Straftaten.
Deshalb muss mit massiver, auch juristischer Gegenwehr gerechnet werden. Davon sollte niemand sich abschrecken lassen, jeder Eigentümer hat das Recht, sein Eigentum zu schützen.
Aber bei den Formulierungen empfiehlt sich eine gewisse Zurückhaltung: Vermutungen sollten nicht als Tatsachen hingestellt, auch bei begründetem Verdacht der Verwalter nicht als Straftäter bezeichnet werden.
Also Formulierungen wählen wie: „Es spricht viel dafür, dass …“, „nach den bekannten Informationen muss befürchtet werden, dass …“, „es könnte sein, dass …“

Warnzeichen:
Unregelmäßigkeiten können auf Schwierigkeiten der Verwaltung zu einem geordneten Geschäftsablauf hinweisen, aber auch auf Verschleierungsversuche: beides sind Gründe für höchste Vorsicht. Anzeichen dafür:

· Die jährliche Eigentümerversammlung findet erst sehr spät im Jahr oder gar nicht statt, eine Versammlung pro Jahr ist Minimum (§ 24 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz).

· Die Verwaltung beruft eine Eigentümerversammlung nicht ein, obwohl das mehr als ein Viertel der Eigentümer verlangt hat (§ 24 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz).

· Fragen auf der Versammlung werden nur ausweichend beantwortet, die Frager abgefertigt.

· Die vorgelegte Jahresabrechnung ist unübersichtlich oder unklar.
Allerdings beweist selbst eine ordentliche Abrechnung – das hat die Erfahrung gezeigt – nicht immer, dass sie
inhaltlich richtig ist und dass in der Abrechnung angegebene Bankkontenstände mit der Wirklichkeit übereinstimmen. So ist es schon vorgekommen, dass in der Jahresabrechnung unterschiedliche Zinserträge – das ist steuerlich relevant – ausgewiesen wurden im
Vergleich zu den Kontoauszügen der Bank.

· Die von der Verwaltung vorgelegte Jahresabrechnung, die Gesamtabrechnung, die Einzelabrechnungen und die weiteren Aufstellungen sind erkennbar nicht aus einem Guss von einem EDV-Verwaltungsprogramm erstellt worden. Moderne professionelle Buchungssysteme für Verwalter lassen an der Gestaltung der Abrechnungen etc. erkennen, mit welchem Programm sie erstellt wurden.
Das zeigt zum Beispiel die Kopf oder Fußzeile. Lässt sich kein einheitliches „Layout“ oder keine einheitliche Gliederung oder Struktur bei einer Abrechnung oder Aufstellung erkennen, spricht vieles dafür, dass die Abrechnung nicht direkt oder nicht vollständig dem Verwalter-Abrechnungsprogramm entstammt. Dies ist ein möglicher Hinweis auf Manipulationen, die durch solche Programme zumindest erschwert werden.

· Die Jahresabrechnung ist unvollständig, es fehlen etwa Kontostände von WEG-Sparbüchern oder den Bankkonten.

· Intransparenz von Zahlungsvorgängen. Beispielsweise werden Handwerkerrechnungen nicht direkt von den WEG-Konten überwiesen, sondern laufen über andere Konten. Ein Problem kann hier die Intransparenz von Online-Sammelüberweisungen (oder
-lastschriften) sein. Hier werden mehrere Überweisungen zusammen ausgeführt, weil günstiger und einfacher.
Auf dem Kontoauszug ist dann nur die Gesamtsumme vermerkt, die Zahl der Posten und die Bezeichnung „Sammelüberweisung“.
Wohin die einzelnen Beträge überwiesen werden, ist dem Kontoauszug nicht zu entnehmen, nur der Kontrolliste des Online-Banking-Programms. Diese muss im Ordner der Verwaltung dem Original-Bankenauszug angehängt werden.

· Verschiebebahnhof Umbuchungen: Geld wird zwischen mehreren WEG-Konten hin und hergebucht.
Hintergrund: Zur Vertuschung fehlender, unterschlagener Gelder schieben veruntreuende Verwalter Geldbeträge zwischen den Konten mehrerer von ihnen verwalteter WEGs oder zwischen ihren eigenen Geschäfts- und Privatkonten und einer WEG hin und her.
So erreichen sie, dass die Konten zu bestimmten Stichtagen einen korrekten Kontostand ausweisen, obwohl das Geld tatsächlich nicht mehr da war.

· Anfragen werden schleppend, mit abstrusen Aussagen oder gar nicht beantwortet oder bearbeitet.

· der Verwalter verweigert die Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen oder legt sie nur unvollständig und/oder nicht im Original vor. Die Einsicht in den Räumen der Verwaltung kann jeder Eigentümer verlangen, · der Verwalter gibt die Eigentümerliste mit Adressen nicht heraus, die jedem Eigentümer zusteht.

· der Verwalter ist ständig unerreichbar oder lässt sich verleugnen.

· alle unklaren Vorgänge, die die Verwaltung nicht zufriedenstellend erklären kann.

 

Augsburger Allgemeine: Wieder Ermittlungen gegen Hausverwalter

Ingolstädter sitzt in U-Haft. Laut Polizei keine Verbindungen zu ersten Betrugsermittlungen der Soko Immo.

Staatsanwaltschaft Ingolstadt und die Kripo Ingolstadt ermitteln wieder gegen einen Hausverwalter aus Ingolstadt wegen des Verdachts der Untreue.

Laut Polizei erstattete eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bereits vergangenes Jahr Strafanzeige gegen den Ingolstädter. Wie die Polizei weiter berichtet, waren der WEG Unregelmäßigkeiten bei Umbuchungen vom Gemeinschaftskonto auf das Konto des Hausverwalters aufgefallen. Die Kripo Ingolstadt nahm die Ermittlungen auf und es ergaben sich Anhaltspunkte, dass weitere Eigentümergemeinschaften betroffen sein könnten. Von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt wurden Durchsuchungsbeschlüsse für die Firmen- und die Wohnadresse des Beschuldigten in Ingolstadt beantragt.

Am Dienstag schlugen die Ermittler dann zu: Bei den Durchsuchungen wurden zahlreiche Beweismittel, überwiegend Aktenordner und schriftliche Unterlagen sichergestellt, die jetzt ausgewertet werden müssen. Der Hausverwalter wurde festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der den Haftbefehl bestätigt. Inzwischen sitzt der Verwalter in U-Haft. Die Schadenshöhe steht noch nicht fest, könnte den weiteren Angaben der Polizei zufolge jedoch mehrere Hunderttausend Euro betragen.

Das jetzige Ermittlungsverfahren steht in keinem Zusammenhang mit den vor kurzem abgeschlossenen Ermittlungen gegen einen anderen Ingolstädter Hausverwalter, der ebenfalls in U-Haft sitzt.
Diese Betrugs-Ermittlungen hatte die Soko „Immo“ Ende Januar gerade erst abgeschlossen. Schon seit Monaten hatte die Ermittlungsgruppe wegen Verwalter Nr. 1 die Akten gewälzt. Nun kann sie für den nächsten Fall neue Ordner durchschmökern. Bei der ersten Geschichte geht es – wie mehrfach berichtet – um eine Schadenssumme von rund einer halben Million Euro.

Im August vergangenen Jahres war – in diesem ersten Fall – bekanntgeworden, dass die Polizei gegen einen 46-Jährigen wegen des Verdachts auf Untreue ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wirft ihm vor, sich von den von ihm verwalteten Treuhandkonten seiner Kunden, in der Regel Eigentümer-Gemeinschaften, üppig bedient zu haben. Betroffen seien laut Polizei rund 50 Eigentümergemeinschaften. (nr)

Text von Augsburger Allgemeine, 12.02.2015
Wieder Ermittlungen gegen Hausverwalter – weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: https//www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Wieder-Ermittlungen-gegen-Hausverwalter-id32991227.html

Auszahlung von Hausgeldguthaben per Bankscheck

Praxisfall:
Es wurde von einem Verwalter berichtet, der diese Rückerstattung per Bankscheck praktiziert.

Seine Methode: wenn über einen Zeitraum von mehreren Monaten manche Schecks nicht eingelöst wurden, ging er davon aus, dass sie bei den meist älternen Personen, verloren gegangen seien.
Er stellte daraufhin einen neuen Scheck über den gleichen Betrag aus. Diesen brachte er zu seiner Bank und liess den Betrag seinem Privatkonto gutschreiben.

So waren bis zur nächsten Jahresabrechnung alle auszuzahlenden Guthaben ausgezahlt. Wenn auch teilweise und betrügerischerweise an ihn selber …

Empfohlene Gegenmaßnahme
Fordern Sie die Überweisung alles Guthaben bis zu einem naheliegenden Datum.
Beschliessen Sie dies im Rahmen der Beschlussfassung zur Jahresabrechnung und achten Sie darauf, dass dies genau so im Protokoll erscheint.

WEG-Konto: “Gläsernes” Konto existiert nur im Verwaltervertrag

Das von der sich bewerbenden Hausverwaltung versprochenen “Gläserne Konto” gibt es immer noch nicht.

Im Verwaltervertrag ist zu lesen: “Der Verwalter ist verpflichtet Gelder der Wohnungseigentümergemeinschaft von seinem Vermögen gesondert zu halten.
Sämtliche Ausgaben und Einnahmen der Eigentümergemeinschaft werden über das Konto WEG… abgewickelt.
Der Verwaltungsbeirat erhält eine Sichtberechtigung über Internet auf dieses Konto.”
gläserneskonto

Der Vertrag wurde 2007 geschlossen. Das “gläserne Konto” gibt es immer noch nicht.
Den Beirat interessiert es scheinbar auch nicht.

Schmiergeld von Handwerkern und geleerte Eigentümerkonten – wer kontrolliert die WEG-Verwalter?

Ein Beitrag der “Schutz-Gemeinschaft für Wohnungs-Eigentümer und Mieter e.V.”:

In der Regel werden die Kontrollrechte und die Möglichkeit der Einschränkung des Verwalters über Geldverfügungen lax gehandhabt. Trotzdem ist das Geschrei der Eigentümer groß, wenn dann irgendwann – meist zufällig – festgestellt
wird, dass erhebliche Gelder von der WEG-Konten verschwunden sind.

In solchen Fällen wird dann nach dem Gesetzgeber geschrieen, der die Versäumnisse der Eigentümer, ihr Kontrollrecht ordentlich wahrzunehmen, in Ordnung bringen soll.
Und nachdem man den Verlust von z.B. 500.000 € Eigentümergeld in der Presse bejammert hat, hat sich nach wenigen Wochen hat dann wieder alles erledigt.

Das frühere Phlegma bei der Kontrolle hat wieder Oberhand.
Beiräte und Eigentümer haben wieder einmal nicht begriffen, dass es ihr Verhalten ist, was den einen oder anderen Verwalter geradezu ermutigt, in die Kasse zu greifen oder sich für Auftragsvergaben dicke Vermittlungsprovisionen (Schmiergelder) einrechnen zu lassen.

250.000 € an Schmiergeld von Handwerkern und Lieferanten kassierte allein schon ein Verwalterehepaar in der Münchner Region. Aber wer macht sich schon als Beirat oder Eigentümer die Mühe, zu den von Verwaltern vorgelegten Angeboten Gegenangebote einzuholen, um möglicherweise „stark überhöhte Preise“ und „Preisabsprachen“ aufzuspüren?

Hausgeld-Vergleich e.V. hat ein Paket von Präventions-Maßnahmen entwickelt, um Geldverlust im großen Stil zu
vermeiden. Oft deuten bereits Indizien auf den Bedarf professioneller Nachprüfung hin.

Wieder 1, Mio € der Wohnungseigentümer veruntreut! „Abwehrmaßnahmen sind möglich!“

Ein Beitrag der “Schutz-Gemeinschaft für Wohnungs-Eigentümer und Mieter e.V.”:

Aktuell hat ein Hausverwalter in Düsseldorf zugeschlagen.
Die Geldrücklagen für Instandhaltungen und Reparaturen in Höhe von 1,4 Milionen € sind dieses Mal weg. Vorher mussten Eigentümer in Regensburg, Krefeld, München und Stuttgart usw. ihre Rücklagen neu ansparen.
Auch dort war Geld durch unseriöse Verwalter verschwunden.

Jeweils hat fehlende Kontrolle und die Missachtung der vielfältigen Hinweise von
Hausgeld-Vergleich e.V. Hausverwaltern den Griff in die Eigentümerkasse erst ermöglicht.

Eigentümer als auch die Verwaltungsbeiräte, deren Aufgabe laut Gesetz die Prüfung der Abrechnung und Rechnungslegung sein soll, haben wieder einmal jahrelang nichts mitbekommen. Im Düsseldorfer Fall gab es das vom Verwalter behauptete Rücklagenkonto bei der Bank nicht.

Der Verwalter hat Kontoauszüge gefälscht und Geld zwischen verschiedenen Wohngemeinschaften hin- und hergeschoben. Mit diesem System war er in der Lage, die jeweils fälligen Rechnungen zu bezahlen. Die sonstigen Überschüsse der Ansparrücklage standen jahrelang seinem Zugriff zur Verfügung.

Vereinvorstand Norbert Deul von Hausgeld-Vergleich e.V. dazu:
“Es handelte sich um ein längst bekanntes System, das bei sachkundiger Kontrolle stets zeitnah entdeckt werden kann, wenn die Empfehlungen von Hausgeld-Vergleich e.V. konsequent durch Eigentümerbeschlüsse oder Vereinbarungen im Verwaltervertrag umgesetzt werden.

Solche Schutzmaßnahmen sind z.B.:
– Geldverfügungsbeschränkungen für den Verwalter nach § 27 Abs. 5 WEG
– Direkt-Kontrollrecht für den Beirat/Eigentümer bei der Bank und
– laufende Kontrolle der Originalkontoauszüge.

Wir stellen ferner den Kontoverlaufs-Check© zur Verfügung, mit dem jeder Wohnungseigentümer sofort feststellen kann, ob Geld auf den Gemeinschaftskonten fehlt. Heute ist es deshalb nicht mehr möglich, dass ein Verwalter bei entsprechender Kontrolle und bei Anwendung der möglichen Vorsorgemaßnahmen große Geldsummen veruntreuen kann.”

Wer weitere Informationen benötigt und seine Wohngemeinschaft für Veruntreuung schützen will, kann sich an Hausgeld-Vergleich e.V. wenden.

 

127.000 € und über 1 Million € von WEG-Verwaltern unterschlagen!

Ein Beitrag der “Schutz-Gemeinschaft für Wohnungs-Eigentümer und Mieter e.V.”:

Wie Diebstahl von Eigentümergeldern verhindert wird

Wenn irgendwann bei Abrechnungsprüfungen entdeckt wird, dass wieder einmal das Geld der Wohnungseigentümer verschwunden ist, wie in Delmenhorst und Biberach, dann wird nach Schuldigen gesucht. Denn dann hilft es wenig weiter, wenn der Verwalter zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, wie in Delmenhorst für die veruntreuten 127.000,- €.
Das verschwundene Geld gelangt dadurch nicht wieder auf das Eigentümerkonto.

Noch erfolgloser wird die Beitreibung des verschwundenen Geldes bei der Biberacher Hausverwaltung sein. Die GmbH hat Insolvenz angemeldet und der verantwortliche Geschäftsführer ist verstorben.

Wie kann man sich vor dem Verlust von Eigentümergeld insbesondere dem Teil an Geld schützen, der auf dem Rücklagenkonto angelegt ist?

“Der Grund für solchen Gelddiebstahl ist immer auf die Gutgläubigkeit der Eigentümer, einer überwiegend zu laschen oder fachlich unkundigen Prüfung der Verwaltungsbeiräte und der Missachtung von Verbraucherschutz-Empfehlungen zurückzuführen“,

so die Praxiserfahrung von Norbert Deul, Vorstand von Hausgeld-Vergleich e.V.

Empfehlung:

1. Verfügungen über größere Geldsummen durch eine zweite erforderliche Unterschrift, z.B. des Verwaltungsbeirats oder sonstigen sachkundigen Eigentümers begrenzen.

2. Regelung in Verwaltervertrag vereinbaren, dass dem Verwaltungsbeirat oder einem in Buchhaltungsangelegenheiten sachkundigen Eigentümer direkt bei der Bank Einsicht in die Originalkontoauszüge zu gewähren ist.

3. Von Beiräten grundsätzlich schriftliche Prüfberichte der Abrechnungsprüfung fordern.

4. Abrechnungsprüfer regelmäßig nach 1 oder 2 Jahren durch Beschluss auswechseln.
Ferner kann jeder Eigentümer unabhängig von der Tätigkeit der Rechnungsprüfer einen Kontoverlaufs-Check bei der eigenen Jahresabrechnung selbst erstellen oder sich dabei helfen lassen. Dabei wird erkannt, ob Geld abgängig ist und eine sofortige umfangreiche Aufklärung sinnvoll ist.

Frankfurter Neue Presse: Hausverwalter räumte Konten leer

Die Frankfurter Neue Presse schreibt:


Frankfurt.
Es ist der Alptraum jedes Wohnungseigentümers: Ein Mann steigt in die Hausverwaltung ein und räumt die Konten leer. Der Jurist Paul K. soll sich auf diese Weise 390 000 Euro ergaunert haben. Die FNP deckte K. s Machenschaften schon vor Monaten auf, jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erhoben.

Er wies sich als Wohnrechtsexperte aus, konnte hervorragend reden und machte auch sonst einen guten Eindruck. Deshalb zögerten die Wohnungseigentümer aus Bonames nicht, Dr. Paul K. im Frühjahr 2008 in die Hausverwaltung zu wählen. K. war jung, jedenfalls weitaus jünger als Herbert Gerlach, der langjährige Verwalter der Wohnanlage.

Mit Gerlach, der mit seinen mehr als 80 Jahren ein großväterlicher Typ war, hatten die Eigentümer immer gute Erfahrungen gemacht. Er war da, wenn man ihn anrief, und bei der Rechnungsprüfung war nie auch nur ein Fehler zu finden. Warum sollten die Bonameser dem Mann, den Gerlach als seinen Geschäftspartner präsentierte, nicht vertrauen?

Heute, vier Jahre später, wissen die Eigentümer, dass sie mit K. s Wahl einen der größten Fehler ihres Lebens gemacht haben. K. ließ fast 250 000 Euro von einem Rücklagenkonto der Eigentümergemeinschaft verschwinden, außerdem 50 000 Euro in kleineren Häppchen von einem Wohngeldkonto. Die Geschädigten waren entsetzt, als das alles ans Licht kam. Sie sind es heute noch.

113 Wohnungen zählt die Anlage Homburger Hohl 6-18 und Homburger Landstraße 689-695. Für die einen sind die Häuser aus den frühen 70er Jahren nur anonyme Wohnblocks; für die anderen sind sie das Zuhause, in dem sie sich wohlfühlen. Manche Eigentümer haben den letzten Cent ihres sauer ersparten Geldes ausgegeben, um hier einziehen zu können. Der Traum von den eigenen vier Wänden – hier ging er für sie in Erfüllung.

Gepflegte Anlage

Dass die Bewohner in ihr Daheim viel Energie investieren, ist überall zu sehen. Im Gegensatz zu manchem Mehrfamilienhaus mit Sozialwohnungen wirkt in der Anlage alles sauber und ordentlich. Auf den Balkonen blühen liebevoll gepflegte Primeln, darüber leuchten Markisen in freundlichem Orange. Die Stimmung war immer gut hier, im Herzen von Bonames. Bis K. kam und die Konten leerte.

Als das geschah, war Herbert Gerlach schon aus der Hausverwaltung ausgeschieden. Er hatte sich mit K. überworfen, die Zusammenarbeit hatte nicht einmal ein Jahr gedauert. Rückblickend nannte Gerlach seinen Kompagnon “mehr als unredlich”. K. habe Versicherungsverträge gekündigt und Geld abgebucht, ohne ihn darüber zu informieren, erzählte der langjährige Verwalter.

“Mit K.”, so berichten die Eigentümer, “ging alles den Bach runter.” Wohngeldabrechnungen waren fehlerhaft, außerdem konnte die Rechnungsprüfung wegen Versäumnissen des Verwalters nicht abgeschlossen werden. Als K. zu einer Aussprache nicht erschien, wählte die Eigentümerversammlung K. s Hausverwaltung aus Rüsselsheim einstimmig ab.

Was folgte, waren verzweifelte Versuche, Einsicht in die Verwaltungsakten zu bekommen. Als das schließlich gelang, wurde deutlich, dass K. in großem Stil Geld veruntreut hatte. In die Verzweiflung mischte sich Wut und Ohnmacht. Jahrelang hatten die Eigentümer Geld für das Rücklagenkonto abgezwackt. Sie wähnten es in treuen Händen. Auf den Gedanken, dass jemand Schindluder damit treiben könnte, kamen sie gar nicht. In Zukunft werden sie wohl misstrauischer sein.

Große Verluste

Die Geschädigten schätzen, dass K. sie pro Kopf um einen Betrag zwischen 3000 und 4000 Euro gebracht hat. Den Ärger darüber haben sie auch nach vier Jahren noch im Bauch. Dass sie ihr Geld jemals wiedersehen werden, glauben sie nicht. “Falls der Kerl noch etwas hat, wird das Finanzamt seine Finger draufhalten”, sagt eine Eigentümerin und winkt resigniert ab.

Anzeigen gegen K. wurden viele erstattet. Doch alle Bemühungen, das Geld auf zivilrechtlichem Wege zurückzubekommen, liefen ins Leere. Umso mehr hoffen die Eigentümer, dass K. nicht ohne gerechte Strafe davonkommt. Derzeit sieht alles danach aus, denn die Darmstädter Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den promovierten Juristen erhoben.

Die Masche, Konten von Eigentümergemeinschaften abzuräumen, wandte K. nicht nur in Bonames an: Die Strafverfolger glauben, dass K. auch Eigentümer in der Allendorfer Straße in Eschersheim, in Babenhausen, Hattersheim und Heusenstamm um Geld brachte. Die veruntreuten Beträge liegen zwischen 16 000 und 67 700 Euro. Den Gesamtschaden der zwischen Mai und November 2009 begangenen Taten schätzt die Staatsanwaltschaft auf 390 000 Euro.

Die FNP hatte im Oktober 2010 als erste Zeitung über den heute 62-jährigen K. und seine krummen Verwaltergeschäfte berichtet. Die Informationen fügten sich zum Bild eines Mannes, der immer ein wenig mehr sein wollte, als er war. Im biografischen Klappentext eines Lexikons, das K. herausgegeben hatte, war hochtrabend von einer “richterlichen Tätigkeit” bei den Strafkammern des Landgerichts Wiesbaden die Rede – sie stellte sich als einfacher Schöffendienst heraus.

Und auch hinter der “Lehrtätigkeit im Fachbereich Recht und Wirtschaft der Mainzer Universität” steckte weniger, als der Klappentext vermuten ließ: K. arbeitete nach seiner Promotion als wissenschaftlicher Mitarbeiter und leitete Einführungsveranstaltungen. Für die angestrebte Laufbahn als Professor, so ließ ein ehemaliger Kollege durchblicken, sei K. fachlich nicht geeignet gewesen.

Das galt wohl auch für die Verwaltertätigkeit: Die Eigentümer berichteten, das K. so gut wie nie erreichbar gewesen sei. Und wenn man ihn doch mal an die Strippe bekam, sei er kurz angebunden gewesen. Unterm Strich habe man den Eindruck gehabt, dass K. sich um nichts kümmerte. Vielleicht hatte der gebürtige Obertiefenbacher das ja auch gar nicht vor. Vielleicht ging es ihm nur darum, sich zu bereichern.

Mehrere Bücher

K. hat mehrere Bücher publiziert, über Reiserecht und Eigentumswohnungen. Herbert Gerlach berichtete, dass K. das Wohnungsbuch gern vorzeigte, um sich als Experte auszuweisen. Dem Streben nach Höherem folgte jedoch ein tiefer Fall: Offenbarungseid, Ermittlungen, Anklage. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, droht K. eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Auftakt des Prozesses vorm Landgericht Darmstadt wird voraussichtlich im Sommer sein.

In den vergangenen Monaten fragten sich viele Anwohner aus Bonames, warum sich die Ermittlungen so lange hinziehen. Die Darmstädter Staatsanwaltschaft begründet das mit dem Umfang der Ermittlungen. Mehrere Verfahren hätten zu einem einzigen zusammengefasst werden müssen, heißt es dort. Davon abgesehen habe es mehrere Personalwechsel im zuständigen Dezernat gegeben.

Wir haben Paul K. in seiner Rüsselsheimer Firma besucht, um mit ihm zu sprechen. Die Art, mit der er uns abwies, hatte nichts Unfreundliches. In seinem bunten, etwas altmodischen Hemd wirkte K. nicht wie ein eiskalter Abzocker; eher wie ein Mann, dem die Dinge entglitten sind. Ob er das eine oder das andere ist, wird sich vor Gericht zeigen. chc

 

Text von Christian Scheh, Frankfurter Neue Presse, 26.05.2012

WEG-Hausgeldabrechnung: Kontoauszüge prüfen, ob sie tatsächlich von der Bank stammen

Ein Beitrag der “Schutz-Gemeinschaft für Wohnungs-Eigentümer und Mieter e.V.”:

In Filderstadt bei Stuttgart beschaffte sich ein Hausverwalter von der Bank Blanko-Kontoauszüge und stellte diese so aus, dass er im Laufe der Zeit rund 100.000 € unterschlagen konnte.
Es wurden dabei die Eigentümer mehrerer Wohnanlagen geschädigt. Entdeckt wurde der Vorfall nur durch einen Zufall. Bei der Abrechungsprüfung war den Verwaltungsbeiräten nichts aufgefallen.

Der Verbraucherschutzverein Hausgeld-Vergleich e.V. vermutet, dass dies kein Einzelfall war. “Leider betreiben sehr viele Beiräte ihre Prüfpflicht
eher lax als gewissenhaft, vor allem wenn sie mehrere Jahre im Amt sind”, so die Erfahrung von Vorstand Norbert Deul vom Hausgeld-Vergleich e.V. Er empfiehlt deshalb allen Wohnungseigentümern in größeren Wohnanlagen die Hinzuziehung von professionellen Prüfern, ein Rotationssystem bei den Prüfern und grundsätzlich eine genaueste Kontrolle der Kontoauszüge auf Stimmigkeit mit den Belegen.