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Verwaltung vergißt, Rohrbruch bei der Versicherung anzumelden

Praxisfall:
am 20.11. repariert ein Installateur einen Rohrbruch im Keller. Rohrbrüche sind in den meisten Fällen Versicherungsfälle. Die Gebäudeversicherungen verlangen heute eine Photo-Dokumentation des Schadens mit Vorher-Nachher-Photos.
Diese Photos erstellt auch die Installationsfirma.
Die Rechnung wird kurz darauf am 01.12. erstellt und die Photo-Dokumentation beigefügt, damit die Hausverwaltung alles hat, um den Schaden bei der Versicherung einzureichen.

Und dann passiert…. nichts!
Werder im Jahr des Schadens, in den folgenden Monaten. Die Rechnung wurde zu Lasten der WEG bezahlt – eine Anmeldung des Schadens bei der Gebäudeversicherung erfolgte nicht.

Ein halbes Jahr später, bei der Belegprüfung, fiel es den Beiräten auf. Der Geschäftsführer der Hausverwaltung zeigte sich irritiert und wollte kurzfristig klären, ob der Schaden der Gebäudeversicherung gemeldet worden sei.

Aber so verhalten wie die Hausverwaltung sich bei der ursprünglichen Anmeldung des Schadens zeigte, so untätig zeigte sich nun der Geschäftsführer.
Trotz Zusage, die Sache zu untersuchen – keine Rückmeldung!

So blieb den Beiräten wieder einmal nur zu Mahnen. Nach drei Wochen und drei Mahnungen – endlich eine Reaktion des Geschäftsführers: ja, der Schaden sei angemeldet worden. Die Frage, wann denn genau der Schaden angemeldet worden sei wurde zunächst wieder nicht beantwortet, nach einer weiteren Nachfrage schließlich die Antwort: am Tag der dritten Beiratsmahnung, drei Wochen nach Bekanntmachung durch den Beirat und ein mehr als ein halbes Jahr nach Schadenseintritt……

So war es nur den aufmerksamen Beiräten zu verdanken, dass diese nicht unerhebliche Rechnung zur Erstattung eingereicht wurde und Schaden durch die Hausverwaltung vermieden werden konnte.

Korrekt erstellte Rechnung und detaillierte Photo-Dokumentation des Installateurs:

Veruntreuung durch WEG-Verwalter? Warnzeichen erkennen, gezielt handeln, Schäden minimieren

Ein Beitrag des Verbraucherschutzvereins Wohnen im Eigentum e. V. für Wohnungseigentümerlogo-wohnen-im-eigentum

Veruntreuung der Gelder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) durch ihre Verwaltung kommt vor, tatsächlich selten, aber immer wieder. Weil niemand damit rechnet und damit rechnen will, bemerken die Eigentümer den Ernstfall in der Regel zu spät und reagieren zu langsam. Das vergrößert den Schaden unnötig.
Dieses Infoblatt hilft, eine Veruntreuung frühzeitig zu erkennen und dann rasch und gezielt zu handeln.

Drei allgemeine Hinweise vorab:
Beratung: Die kostenlose telefonische Rechtsberatung steht Mitgliedern von wohnen im eigentum zur Verfügung.
Rechtsanwalt: Oft wird anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.
Falls einzelne Eigentümer oder Beiräte die Initiative zur Anwaltsbeauftragung ergreifen, darauf achten, dass möglichst ein formeller Eigentümerbeschluss die Übernahme der Kosten durch die Wohnungseigentümergemeinschaft sicherstellt.
Notbehelf bei akutem Handlungsbedarf: Mehrere Eigentümer vereinbaren die gemeinsame Kostentragung, falls die WEG die Kosten nicht nachträglich
übernimmt.
Formulierungen: Sachlich bleiben! Es geht hier um schwere Vorwürfe, auch um Straftaten.
Deshalb muss mit massiver, auch juristischer Gegenwehr gerechnet werden. Davon sollte niemand sich abschrecken lassen, jeder Eigentümer hat das Recht, sein Eigentum zu schützen.
Aber bei den Formulierungen empfiehlt sich eine gewisse Zurückhaltung: Vermutungen sollten nicht als Tatsachen hingestellt, auch bei begründetem Verdacht der Verwalter nicht als Straftäter bezeichnet werden.
Also Formulierungen wählen wie: „Es spricht viel dafür, dass …“, „nach den bekannten Informationen muss befürchtet werden, dass …“, „es könnte sein, dass …“

Warnzeichen:
Unregelmäßigkeiten können auf Schwierigkeiten der Verwaltung zu einem geordneten Geschäftsablauf hinweisen, aber auch auf Verschleierungsversuche: beides sind Gründe für höchste Vorsicht. Anzeichen dafür:

· Die jährliche Eigentümerversammlung findet erst sehr spät im Jahr oder gar nicht statt, eine Versammlung pro Jahr ist Minimum (§ 24 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz).

· Die Verwaltung beruft eine Eigentümerversammlung nicht ein, obwohl das mehr als ein Viertel der Eigentümer verlangt hat (§ 24 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz).

· Fragen auf der Versammlung werden nur ausweichend beantwortet, die Frager abgefertigt.

· Die vorgelegte Jahresabrechnung ist unübersichtlich oder unklar.
Allerdings beweist selbst eine ordentliche Abrechnung – das hat die Erfahrung gezeigt – nicht immer, dass sie
inhaltlich richtig ist und dass in der Abrechnung angegebene Bankkontenstände mit der Wirklichkeit übereinstimmen. So ist es schon vorgekommen, dass in der Jahresabrechnung unterschiedliche Zinserträge – das ist steuerlich relevant – ausgewiesen wurden im
Vergleich zu den Kontoauszügen der Bank.

· Die von der Verwaltung vorgelegte Jahresabrechnung, die Gesamtabrechnung, die Einzelabrechnungen und die weiteren Aufstellungen sind erkennbar nicht aus einem Guss von einem EDV-Verwaltungsprogramm erstellt worden. Moderne professionelle Buchungssysteme für Verwalter lassen an der Gestaltung der Abrechnungen etc. erkennen, mit welchem Programm sie erstellt wurden.
Das zeigt zum Beispiel die Kopf oder Fußzeile. Lässt sich kein einheitliches „Layout“ oder keine einheitliche Gliederung oder Struktur bei einer Abrechnung oder Aufstellung erkennen, spricht vieles dafür, dass die Abrechnung nicht direkt oder nicht vollständig dem Verwalter-Abrechnungsprogramm entstammt. Dies ist ein möglicher Hinweis auf Manipulationen, die durch solche Programme zumindest erschwert werden.

· Die Jahresabrechnung ist unvollständig, es fehlen etwa Kontostände von WEG-Sparbüchern oder den Bankkonten.

· Intransparenz von Zahlungsvorgängen. Beispielsweise werden Handwerkerrechnungen nicht direkt von den WEG-Konten überwiesen, sondern laufen über andere Konten. Ein Problem kann hier die Intransparenz von Online-Sammelüberweisungen (oder
-lastschriften) sein. Hier werden mehrere Überweisungen zusammen ausgeführt, weil günstiger und einfacher.
Auf dem Kontoauszug ist dann nur die Gesamtsumme vermerkt, die Zahl der Posten und die Bezeichnung „Sammelüberweisung“.
Wohin die einzelnen Beträge überwiesen werden, ist dem Kontoauszug nicht zu entnehmen, nur der Kontrolliste des Online-Banking-Programms. Diese muss im Ordner der Verwaltung dem Original-Bankenauszug angehängt werden.

· Verschiebebahnhof Umbuchungen: Geld wird zwischen mehreren WEG-Konten hin und hergebucht.
Hintergrund: Zur Vertuschung fehlender, unterschlagener Gelder schieben veruntreuende Verwalter Geldbeträge zwischen den Konten mehrerer von ihnen verwalteter WEGs oder zwischen ihren eigenen Geschäfts- und Privatkonten und einer WEG hin und her.
So erreichen sie, dass die Konten zu bestimmten Stichtagen einen korrekten Kontostand ausweisen, obwohl das Geld tatsächlich nicht mehr da war.

· Anfragen werden schleppend, mit abstrusen Aussagen oder gar nicht beantwortet oder bearbeitet.

· der Verwalter verweigert die Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen oder legt sie nur unvollständig und/oder nicht im Original vor. Die Einsicht in den Räumen der Verwaltung kann jeder Eigentümer verlangen, · der Verwalter gibt die Eigentümerliste mit Adressen nicht heraus, die jedem Eigentümer zusteht.

· der Verwalter ist ständig unerreichbar oder lässt sich verleugnen.

· alle unklaren Vorgänge, die die Verwaltung nicht zufriedenstellend erklären kann.

 

BVI: “Sonderhonorar des Verwalters darf NICHT in die Sachkonten gebucht werden!”

…um dort unauffindbar für immer zu verschwinden!

Zur Erinnerung: es handelt sich um vertraglich vereinbartes Sonderhonorar, das der WEG-Verwalter für besondere Arbeiten berechnen darf. Soweit so gut. Wer arbeitet, der soll auch verdienen. Es bleibt jedoch zu prüfen in welchem Rahmen “Arbeiten” nötig waren und erbracht wurden.

Unabhängig davon, muss dieses Verwalter-Sonderhonorar in der jährlichen Hausgeldabrechnung gesondert (!) und gut erkennbar ausgewiesen werden.
Klarer ausgedrückt: diese Kosten, die der Eigentümergemeinschaft in Rechnung gestellt werden und die der Hausverwalter sich mittels Bankvollmacht sofort abbucht und seinem eigenen Bankkonto gutschreibt, es muss sofort erkenntlich sein. Verstecken ist nicht angesagt.
Diese Sicht hat auch der Bundesverband der Immobilienverwalter, BVI.
“Dies wissen auch alle BVI-Mitglieder”, hieß es auf Nachfrage.

Scheinbar jedoch nicht.
Denn nur zufällig, beim Durchblättern Seite-für-Seite (!) der Jahresabrechnung entdeckte ein Miteigentümer zahlreiche Sonderrechnungen des Verwalters. Verbucht waren diese Honorarrechnungen wohin es auch gerade passte: in die Konten der Rücklage, der Reparaturen, der Anschaffung der Rauchmelder usw..
Sonderausweis: Fehlanzeige!

Deshalb: Sie hatten bisher mit Sonderhonoraren des Verwalters nicht zu tun?
Sie wurden zwar im Verwaltervertrag erwähnt – aber Sie als Eigentümer haben keine Kenntnis davon, dass es je zu einer Berechnung gekommen ist.
Glückwunsch, denken Sie? – Nein, das Gegenteil ist wahrscheinlicher.

Denn: haben Sie – ob Beirat oder nicht – jemals den Abrechnungsordner Seite für Seite durchgeblättert oder die Buchungszeilen der wichtigsten Konten studiert? Nein? Dann hatten Sie in den meisten Fällen auch nicht die Möglichkeit diese Sonderhonorare aufzufinden.

Schmanklerl:
angesprochen auf den offensichtlich seit Jahren fehlenden Ausweis des Verwalter-Sonderhonorars, antworte dieser BVI-Verwalter: “Wenn Sie so darauf Wert legen, können wir Ihnen (d.h. der angesprochenen WEG) ab der nächsten Jahresabrechnung das Sonderhonorar gesondert ausweisen. Wir machen das eigentlich nicht, aber für Sie…. ”
Haben wir etwas falsch verstanden? – Der WEG-Verwalter bietet sich an, ab dem nächsten Jahr, extra eine große Ausnahme zu machen und von seiner Standard-Regel, dem Nicht-Ausweis des Verwalterhonorars, abzuweichen?
D.h.bei allen weiteren, von ihm betreuten Eigentümergemeinschaften wird er weiterhin fälschlicherweise sein Verwalterhonorar   n i c h t   ausweisen? –  Na, super! 🙂

Empfohlene Maßnahmen:
Es geht weniger um eine Bewertung, ob ein Sonderhonorar zu zahlen ist oder nicht. In den meisten Fällen gibt der Verwaltervertrag Auskunft. Es geht erneut wieder um das alte Thema “Transparenz”.
Warum spielt ein Verwalter nicht mit offenen Karten? Warum bleiben selbst Beiräte, die die Abrechnung als geprüft und korrekt unterschrieben, uninformiert? Warum hat ein scheinbar seriöser Verwalter es nötig, dieses Versteckspiel zu spielen – wohl wissend, dass er gegen das Gesetz und den Verhaltenskodex der Verwalter-Dachverbände verstößt?

Trick: Zu spätes Zusenden der Jahresabrechnung

Praxisfall:
Die Prüfung der Hausgeld-Jahresabrechnung möchte dieser unseriöse WEG-Hausverwalter vermeiden. Damit hat er schlechte Erfahrung. Zu vieles war bei den vergangenen Abrechnungen unstimmig, unlogisch und nicht nachvollziehbar.

Um einer unangenehmen Prüfung durch kritische Eigentümer zu entgehen, beschloss er dieses Jahr, die Abrechnung extrem spät – nur wenige Tage vor der WEG-Versammlung – den Eigentümern zuzusenden:
Die jährliche WEG-Versammlung hat er für den 13.10. einberufen.
Die Abrechnungen liegen den Eigentümern am 9.10. aber immer noch nicht vor!

Das Problem für die Eigentümer: während das Gesetz eine Frist für die Zusendung der Einladung zur Versammlung vorschreibt (mind. 14 Tage) …. gibt es keine Vorschriften für die Zusendung von entscheidungsrelevanten Unterlagen, wie der Jahresabrechnung.

Auf Rückfrage erklärt die Hausverwaltung: doch, die Abrechnungen wären schon unterwegs.
Grund für das verspätete Zusenden: die vom Wärmedienstleister erstellte Heizkostenabrechnung wäre angeblich erst am 05.10. in der Verwaltung eingetroffen.
Auf die Frage, ob denn in der Kürze der Zeit eine Abrechnungsprüfung durchgeführt worden wäre? – Keine Antwort.
Wird es also erneut eine fehlerhafte Heizkostenabrechnung geben?
Fakt ist, dass der Verwalter diese Abrechnung selber nicht versteht und es in der Vergangenheit immer wieder Probleme gab.

Ziel des Verwalters: eine Prüfung der Abrechnung durch Belegeinsicht auf Basis der vorliegenden Abrechnung  zu vermeiden.
Wenn die so ist, die Frage, WARUM: was stimmt bei der Abrechnung nicht? Möchte der Verwalter ggf. eigene Fehler vertuschen? Gibt es ggf. Begünstigungen zugunsten verwalternaher Miteigentümer

Ein WEG-Hausverwalter, der sich dieser Situation bedient um die Eigentümer möglichst lange unwissend zu lassen, um sie dann unvorbereitet mit Beschlüssen festzulegen, kann nur als “unseriös” bezeichnet werden.

Empfohlene Maßnahmen:
eine WEG-Hausverwaltung, die die Zusendung der Hausgeldabrechnung wiederholt so plant, dass den Eigentümern keine Möglichkeit der Prüfung gegeben wird sollte schnellstens abgewählt werden. Die Abrechnungen sollten doppelt gründlich geprüft werden. Hier ist die Arbeit und die Stellung des Verwaltungsbeirats genauer zu prüfen. Auch sollte der Beirat um eine ausdrückliche und klare Stellungnahme gebeten werden.

WEG-Hausverwalter: Berechnung Sonderhonorar wegen “Info an den gesamten Beirat”

Das im Hausverwaltervertrag vereinbarte “Verwalterhonorar” ist nur ein Teil dessen, was an Honorar wirklich gezahlt wird.
Die Details, welche Zusatzaufgaben berechnet werden können, sind im Verwaltervertrag einsehbar und prüfbar. Jedoch werden manche Formulierungen bewußt großzügig gestaltet, so es dem Verwalter möglich ist, fast alles möglich abzurechnen.

Hier einige Beispiele:
“Entgegen der Üblichkeit wird im Interesse der WEG der gesamte Beirat über sämtliche Vorgänge in der Eigentümergemeinschaft informiert – hierdurch und im Zusammenhang mit durchzuführenden Beiratssitzungen entsteht uns ein unerheblicher Zusatzaufwand:
Um zumindest einen Teil der Zusatzkosten (ggf. Porto- und Versandkosten, Personal- und Maschinenkosten) abzudecken, erlauben wir uns, folgende Beträge in Rechnung zu stellen:
Pauschalaufwandsentschädigung für Informationszusatzkosten für das Kalenderjahr 120,00 € zzgl. 19% Mehrwertsteuer 22.80 € = 142,80 €.”

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In diesem Fall ist hinzufügen, dass der Hausverwalter erkrankte und nur durch das wirklich überdurchschnittliche Engagement des Beirats und der übrigen Miteigentümer noch größerer Schaden – insbesondere in Bezug auf eine gerade durchgeführte Haussanierung – vermieden werden konnte. Die Info an den Beirat war also hier die “Rettung” der Hausverwaltung. Nun Kosten in Rechnung zu stellen nicht nachvollziehbar.

WEG-Verwaltervertrag mit Blanco-Passus zur Rechnungserstellung (Sonderhonorar)

Besonders geschickt verfaßte ein unseriöser WEG-Verwalter einen Absatz in seinem Verwaltervertrag, der im das Recht einräumt, alle erdenklichen Dienstleistungen berechnen zu dürfen:

“Sonstige besondere, über die Verwalterpflichten nach den § 21 – § 28 des  Wohnungseigentumsgesetzes hinausgehende Leistungen die in § 3 nicht geregelt sind.”

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Die Paragraphen § 21 – § 28 des Wohnungseigentumsgesetz beziehen sich auf praktisch alle Aspekte der Verwaltertätigkeit.
Und mit einem kleinen Satz hat sich dieser Verwalter das Recht eingeräumt, für alle nur denkbaren Tätigkeiten Rechnungen erstellen zu dürfen….
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Porto- und Kopierkosten: “Kleinvieh macht auch Mist”

Meist bewerben sich WEG-Hausverwalter, in dem sie das monatlich Verwalterhonorar benennen. Schlicht gestrickte Miteigentümer vergleichen diese Angaben der verschiedenen, sich bewerbenden Hausverwalter und bevorzugen denjenigen, dessen monatliches Honorar ein paar Cent preiswerter ist.

Dummer gehts nicht! Denn die monatliche Verwaltergebühr sagt nichts über die wirklchen Verwalterkosten aus – und dabei beziehen wir uns an dieser Stelle nur auf die tatsächlich im Verwaltervertrag verankerten Positionen. (auf die  “außervertraglichen” Verwalterkosten werden an anderer Stelle eingehen).

So berechnen viele Verwalter Porto- und Kopiergebühren. Nachvollziehbar ist dies nicht, weil die detaillierte Auflistung dieser Kleinstbeträge mehr Arbeitszeit verbraucht, als sie einbringt. Deshalb integrieren effektiv arbeitenden Verwalter sinnvollerweise diese geschätzen Kosten in ihr monatliches Verwalterhonorar, das so nur wenige Euro höher ausfallen sollte also ohne.

Andere Verwalter haben scheinbar Zeit zuviel und listen jeden Brief und jede Kopie extra auf.

Bezeichnend ist die Berechnung auch derjenigen Kopie- und Portokosten, die der Verwalter selbst verschuldet hat, z.B . durch ein fehlerhaft erstelltes Versammlungsprotokoll, das auf Wunsch der Eigentümer einer nachträglichen Korrektur bedurfte. Selbstverständlich muss das korrigierte Protokoll den Miteigentümern zugesendet werden, es entstehen unvermeidliche Kopier- und Portokosten.

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Unter den Detailangaben der Portorechnung befindet sich:
– Einladung zur Eigentümerversammlung am 18.09. – 4,35 €
– Schreiben an den Elektriker vom 20.09. – 0,58 €
– Versenden des Protokolls an alle Eigentümer vom 18.09. – 4,35 €
– Schreiben zum Protokoll der letzten Versammlung vom 10.10. – 0,90 €
– Schreiben an den Elektriker vom 15.10. – 0,90 €
– email (!) vom 22.10. – 1,16 €
– 24.10. : Zusendung des korrigierten Versammlungsprotokolls vom 18.09. – 3,25 €
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Dito für die Kopierkosten:
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Mit den Rechnungsdetails:
Änderung des Protokolls für die Eigentümergemeinschaft vom 18. September: 9 Seiten x 0,51 € = 4,59 €”
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Erschwernisse und Schikanen bei der Belegeinsicht im Büro des Verwalters

Um kritische Eigentümer an ihrem Recht auf Akten- und Belegeinsicht zu behindern greifen unseriöse WEG-Hausverwaltungen zu verschiedenen Mitteln:

Die Aktenordner werden speziell vorbereitet: es werden nicht die üblichen Ordner genommen, mit denen tagtäglich gearbeitet wird, sondern schmalere.
In diese wird der gesamte Inhalt der normalen Akten gepresst, so dass er kaum noch zu schließen ist und bei jeder Berührung auseinanderzubersten droht.
Trifft ein Belegprüfer auf einen solchen Ordner sieht er sofort, was beim Öffnen passieren wird. So soll die Einsichtnahme verhindert bzw. erschwert werden.
Empfohlene Maßnahme:
Nehmen Sie ungestört Einsicht, umso genauer und sorgfältiger da Sie wissen, dass man Sie demotivieren möchte. Öffnen Sie die Ordner, auch wenn die Blätter hervorquellen und sich der Ordner nicht mehr schließen lässt.
Nach Prüfung legen Sie die herausgequellten Blätter einfach wieder oben auf den Ordner – ist ja nicht Ihr Problem, wenn dieser zu schmal ist…

Es fehlend Kontenpläne, Kontenblätter, Übersichten über die verschiedenen Buchungen der Konten, fehlenden Anfangs- und Endbestände.
Diese Unterlagen müssen in den Akten sein – alles andere macht keinen Sinn. Weder für den Belegprüfen noch für den Sachbearbeiter.
Empfohlene Maßnahmen:
Gehen Sie zurück zu Ihrem Ansprechpartner und fordern Sie diese Unterlagen ein.
Teilen Sie ihm mit, dass Ihr Besuch angekündigt war und dass Sie vollständige, prüfbare Unterlagen erwarten. Drohen Sie mit erneuten Besuchen.
Bringen Sie immer Zeit, Geduld, einen Dokumentenscanner und etwas zu Essen mit. Richten Sie sich ein.
Je unwilliger man Sie empfängt – je wichtiger und berechtigter ist die Prüfung.

Es fehlen komplette Aktenordner, wie die Jahresabrechnungen der übrigen Miteigentümer, die jeder Miteigentümer ebenfalls einsehen darf.
Empfohlene Maßnahmen:
Notieren Sie genau welche Unterlagen fehlen und weshalb sie nicht vorliegen.
Eine Hausverwaltung, die z.B. behauptet sie könne die aktuelle Jahresabrechnung nicht noch ein zweites Mal ausdrucken usw. ist unseriös.

Der Umgangston des Verwalters wird laut und aggressiv
Empfohlene Maßnahmen:
Bleiben Sie ruhig. Hören Sie genau zu. Wer so reagiert möchte etwas erreichen.
Machen Sie sich Notizen zu seinen Worten und seiner Art.
Nehmen Sie vor allem nichts persönlich: der Verwalter versucht Sie einzuschüchtern. Aber je offensichtlicher dies ist – je wichtiger und berechtigter ist eine genau Prüfung.

Verweigerte Belegeinsicht, Manipulation und Furcht vor kritischen Miteigentümern

Wird ein unseriöser WEG-Verwalter um Einsicht in die Jahresabrechnung gebeten, versucht er dies zu vermeiden.

Beispiel:
Am 16.03. bittet ein kritischen Miteigentümer um die nächstmögliche Gelegenheit die erstellte Hausgeldabrechnung einsehen zu können.
“Sehr geehrte Damen und Herren, bitte lassen Sie es mich wissen, sobald die Abrechnung fertig ist. Ich würde sie gerne einsehen. MfG…..

Keine Reaktion des Verwalters, deshalb eine Erinnerungsschreiben am 24.03.

Wieder keine Reaktion des Verwalters, deshalb ein Erinnerungsschreiben am 02.04.

Noch immer keine Reaktion des Verwalters, deshalb am 15.04. ein Einscheiben mit gleicher Bitte.

Am 24.04. antwortet der Verwalter per email. In Kopie setzt er absichtlich den Verwalter-treuen und vereinnahmen Beirat.
“.. bezüglich Ihres Schreibens vom 15.04. möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie weder in der Mail vom 16.03., 24.03. noch in der Mail vom 02.04.eine Frage formuliert haben. Sie wiesen uns lediglich daraufhin, dass Sie sobald die Abrechnung vollständig sei, gerne informiert würden.
Selbstverständlich können Sie einen Termin zur Belegeinsicht in unserem Büro vereinbaren sobald die Abrechnung abgeschlossen ist.”

Absichtlich unerwähnt wurde vom Verwalter der eigentliche Grund der Schreiben, nämlich  die Bitte, schnellstmöglichst nach Erstellung Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen zu wollen.

Da er dieses Schreiben in Kopie an den Verwalter-hörigen Beirat sendete, kam von dort – genauso wie vom Verwalter vorhergesehen und beabsichtigt, Kritik an der angeblichen “Drängelei” des kritischen Miteigentümers.

Durch bewusstes Weglassen des wesentlichen Punktes (“Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen”), also durch Weitergabe von Halbinformationen, wurden die vorherigen Anfragen des Miteigentümers vom dümmlichen Beirat fälschlicherweise als “Drängelei, wann denn die endlich die Abrechnung fertig sei” gewertet.

Schließlich war die Jahresabrechnung Anfang Mai fertig und die Versammlung auf den 27.05. angesetzt.

Wie zu erwarten, war es auch in diesem Jahr wieder nicht möglich,  v o r   der Versammlung vom 27.05. einen Termin für die Einsicht der Abrechnungsunterlagen zu erhalten.

Lediglich eine Woche n a c h (!) der Versammlung, am 03.06. – also nachdem die Jahresabrechnung beschlossen worden war – ließ sich der Verwalter dazu herab, die Aktenordner zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
Wie zu erwarten, wurden zahlreiche Ungereimtheiten festgestellt. Der Beirat hatte diese wie immer übersehen…

Dies ist das typische Verhalten hochgradig unseriöser Verwalter.
Je mehr Ihnen die Akteneinsicht verweigert wird, je öfters der Verwalter Fehl- und Halbinformationen an andere Miteigentümer weitergibt, um Missverständnisse bewußt zu provozieren und kritische Miteigentümer in ein falsches Licht zu stellen – desto genauer sollte diese Verwaltertätigkeit untersucht werden.

Je mehr der Verwalter versucht durch Lügen und Falschinformation andere gegen einen kritischen Miteigentümer aufzuwiegeln – desto mehr Angst hat er, selbst “aufzufliegen” .. So benutzt er andere – die dumm genug sind – um sich selbst zu schützen.

Empfohlene Maßnahmen:
Nehmen Sie dies Angriffe, denen Sie als kritischer Miteigentümer ausgesetzt sind, nicht persönlich. Denken Sie daran, dass andere oft nur Teilwissen haben.
Seien Sei gewiss, auf der richtigen Spur zu sein.

Und: machen Sie solches Verwalter-Verhalten publik.
Nichts ist dem unseriösen WEG-Verwalter so vergrault, wie Transparenz und Öffentlichkeit. Nur so können andere davon profitieren und sich schützen.

Frankfurter Neue Presse: Hausverwalter räumte Konten leer

Die Frankfurter Neue Presse schreibt:


Frankfurt.
Es ist der Alptraum jedes Wohnungseigentümers: Ein Mann steigt in die Hausverwaltung ein und räumt die Konten leer. Der Jurist Paul K. soll sich auf diese Weise 390 000 Euro ergaunert haben. Die FNP deckte K. s Machenschaften schon vor Monaten auf, jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erhoben.

Er wies sich als Wohnrechtsexperte aus, konnte hervorragend reden und machte auch sonst einen guten Eindruck. Deshalb zögerten die Wohnungseigentümer aus Bonames nicht, Dr. Paul K. im Frühjahr 2008 in die Hausverwaltung zu wählen. K. war jung, jedenfalls weitaus jünger als Herbert Gerlach, der langjährige Verwalter der Wohnanlage.

Mit Gerlach, der mit seinen mehr als 80 Jahren ein großväterlicher Typ war, hatten die Eigentümer immer gute Erfahrungen gemacht. Er war da, wenn man ihn anrief, und bei der Rechnungsprüfung war nie auch nur ein Fehler zu finden. Warum sollten die Bonameser dem Mann, den Gerlach als seinen Geschäftspartner präsentierte, nicht vertrauen?

Heute, vier Jahre später, wissen die Eigentümer, dass sie mit K. s Wahl einen der größten Fehler ihres Lebens gemacht haben. K. ließ fast 250 000 Euro von einem Rücklagenkonto der Eigentümergemeinschaft verschwinden, außerdem 50 000 Euro in kleineren Häppchen von einem Wohngeldkonto. Die Geschädigten waren entsetzt, als das alles ans Licht kam. Sie sind es heute noch.

113 Wohnungen zählt die Anlage Homburger Hohl 6-18 und Homburger Landstraße 689-695. Für die einen sind die Häuser aus den frühen 70er Jahren nur anonyme Wohnblocks; für die anderen sind sie das Zuhause, in dem sie sich wohlfühlen. Manche Eigentümer haben den letzten Cent ihres sauer ersparten Geldes ausgegeben, um hier einziehen zu können. Der Traum von den eigenen vier Wänden – hier ging er für sie in Erfüllung.

Gepflegte Anlage

Dass die Bewohner in ihr Daheim viel Energie investieren, ist überall zu sehen. Im Gegensatz zu manchem Mehrfamilienhaus mit Sozialwohnungen wirkt in der Anlage alles sauber und ordentlich. Auf den Balkonen blühen liebevoll gepflegte Primeln, darüber leuchten Markisen in freundlichem Orange. Die Stimmung war immer gut hier, im Herzen von Bonames. Bis K. kam und die Konten leerte.

Als das geschah, war Herbert Gerlach schon aus der Hausverwaltung ausgeschieden. Er hatte sich mit K. überworfen, die Zusammenarbeit hatte nicht einmal ein Jahr gedauert. Rückblickend nannte Gerlach seinen Kompagnon “mehr als unredlich”. K. habe Versicherungsverträge gekündigt und Geld abgebucht, ohne ihn darüber zu informieren, erzählte der langjährige Verwalter.

“Mit K.”, so berichten die Eigentümer, “ging alles den Bach runter.” Wohngeldabrechnungen waren fehlerhaft, außerdem konnte die Rechnungsprüfung wegen Versäumnissen des Verwalters nicht abgeschlossen werden. Als K. zu einer Aussprache nicht erschien, wählte die Eigentümerversammlung K. s Hausverwaltung aus Rüsselsheim einstimmig ab.

Was folgte, waren verzweifelte Versuche, Einsicht in die Verwaltungsakten zu bekommen. Als das schließlich gelang, wurde deutlich, dass K. in großem Stil Geld veruntreut hatte. In die Verzweiflung mischte sich Wut und Ohnmacht. Jahrelang hatten die Eigentümer Geld für das Rücklagenkonto abgezwackt. Sie wähnten es in treuen Händen. Auf den Gedanken, dass jemand Schindluder damit treiben könnte, kamen sie gar nicht. In Zukunft werden sie wohl misstrauischer sein.

Große Verluste

Die Geschädigten schätzen, dass K. sie pro Kopf um einen Betrag zwischen 3000 und 4000 Euro gebracht hat. Den Ärger darüber haben sie auch nach vier Jahren noch im Bauch. Dass sie ihr Geld jemals wiedersehen werden, glauben sie nicht. “Falls der Kerl noch etwas hat, wird das Finanzamt seine Finger draufhalten”, sagt eine Eigentümerin und winkt resigniert ab.

Anzeigen gegen K. wurden viele erstattet. Doch alle Bemühungen, das Geld auf zivilrechtlichem Wege zurückzubekommen, liefen ins Leere. Umso mehr hoffen die Eigentümer, dass K. nicht ohne gerechte Strafe davonkommt. Derzeit sieht alles danach aus, denn die Darmstädter Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den promovierten Juristen erhoben.

Die Masche, Konten von Eigentümergemeinschaften abzuräumen, wandte K. nicht nur in Bonames an: Die Strafverfolger glauben, dass K. auch Eigentümer in der Allendorfer Straße in Eschersheim, in Babenhausen, Hattersheim und Heusenstamm um Geld brachte. Die veruntreuten Beträge liegen zwischen 16 000 und 67 700 Euro. Den Gesamtschaden der zwischen Mai und November 2009 begangenen Taten schätzt die Staatsanwaltschaft auf 390 000 Euro.

Die FNP hatte im Oktober 2010 als erste Zeitung über den heute 62-jährigen K. und seine krummen Verwaltergeschäfte berichtet. Die Informationen fügten sich zum Bild eines Mannes, der immer ein wenig mehr sein wollte, als er war. Im biografischen Klappentext eines Lexikons, das K. herausgegeben hatte, war hochtrabend von einer “richterlichen Tätigkeit” bei den Strafkammern des Landgerichts Wiesbaden die Rede – sie stellte sich als einfacher Schöffendienst heraus.

Und auch hinter der “Lehrtätigkeit im Fachbereich Recht und Wirtschaft der Mainzer Universität” steckte weniger, als der Klappentext vermuten ließ: K. arbeitete nach seiner Promotion als wissenschaftlicher Mitarbeiter und leitete Einführungsveranstaltungen. Für die angestrebte Laufbahn als Professor, so ließ ein ehemaliger Kollege durchblicken, sei K. fachlich nicht geeignet gewesen.

Das galt wohl auch für die Verwaltertätigkeit: Die Eigentümer berichteten, das K. so gut wie nie erreichbar gewesen sei. Und wenn man ihn doch mal an die Strippe bekam, sei er kurz angebunden gewesen. Unterm Strich habe man den Eindruck gehabt, dass K. sich um nichts kümmerte. Vielleicht hatte der gebürtige Obertiefenbacher das ja auch gar nicht vor. Vielleicht ging es ihm nur darum, sich zu bereichern.

Mehrere Bücher

K. hat mehrere Bücher publiziert, über Reiserecht und Eigentumswohnungen. Herbert Gerlach berichtete, dass K. das Wohnungsbuch gern vorzeigte, um sich als Experte auszuweisen. Dem Streben nach Höherem folgte jedoch ein tiefer Fall: Offenbarungseid, Ermittlungen, Anklage. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, droht K. eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Auftakt des Prozesses vorm Landgericht Darmstadt wird voraussichtlich im Sommer sein.

In den vergangenen Monaten fragten sich viele Anwohner aus Bonames, warum sich die Ermittlungen so lange hinziehen. Die Darmstädter Staatsanwaltschaft begründet das mit dem Umfang der Ermittlungen. Mehrere Verfahren hätten zu einem einzigen zusammengefasst werden müssen, heißt es dort. Davon abgesehen habe es mehrere Personalwechsel im zuständigen Dezernat gegeben.

Wir haben Paul K. in seiner Rüsselsheimer Firma besucht, um mit ihm zu sprechen. Die Art, mit der er uns abwies, hatte nichts Unfreundliches. In seinem bunten, etwas altmodischen Hemd wirkte K. nicht wie ein eiskalter Abzocker; eher wie ein Mann, dem die Dinge entglitten sind. Ob er das eine oder das andere ist, wird sich vor Gericht zeigen. chc

 

Text von Christian Scheh, Frankfurter Neue Presse, 26.05.2012