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Rheinische Post: Luft statt Heizöl – Experten warnen vor Betrug

Die Rheinische Post Online schreibt:


Frankfurt/Main (rpo)
. Mit den sinkenden Temperaturen steigen die Heizkosten. In diesem Jahr der Preiserhöhungen ganz besonders. Etliche Haushalte geben nun wieder ihre Heizölbestellung auf. Doch Vorsicht: Experten warnen vor Tricks der Lieferanten und geben Tipps, wie man sich davor schützen kann.

Für rund sechs Millionen deutsche Haushalte wird es nun Zeit für die große Heizölbestellung. Das wird in diesem Jahr ziemlich teuer – um so ärgerlicher, wenn dann jede Menge Luft statt Heizöl in den Tank gepumpt wird. Das ist keine Seltenheit, warnen die Eichämter der Länder. Die Beamten haben bei ihren Kontrollen hunderte Möglichkeiten entdeckt, Tankwagen zu manipulieren. Nachfolgend die Ratschläge der Experten und wie sich Kunden vor dem Betrug schützen können:

DIE TRICKS: Manche Fahrer lassen die Messuhr an ihrem Tankwagen mit einem Magneten schneller laufen. Andere pumpen einen Teil des Öls durch einen versteckten Schlauch zurück. Beliebt sind auch illegale Schläuche, die mehr Luft als Brennstoff durchdrücken. Nach einer Schätzung der Eichbehörden kann ein Lieferant allein dadurch leicht 10.000 Euro pro Monat erschwindeln. Die meisten Heizöl-Betrüger arbeiten jedoch mit simpleren Methoden: Da wird ein Lappen lässig über die Messuhr geworfen, damit der Kunde nicht sehen kann, dass der Zähler nicht bei Null anfängt, sondern bei 300 Litern. Oder der Schlauch wird einfach abgequetscht. Auch beliebt: Mit einem Keil wird das Ventil kurzerhand verschlossen – so lässt sich beliebig viel Luft verkaufen.

DER SCHUTZ: Der Kunde sollte dem Tankwagenfahrer bei der Anlieferung auf die Finger schauen, auch wenn das unangenehm ist.

Eigentümergemeinschaften oder Hausverwaltungen werden deshalb öfter betrogen, weil sie dem Lieferanten einfach den Schlüssel zum Heizkeller geben. Neben dem Eichsiegel sollte geprüft werden, ob der Zähler auf Null steht. Das Sichtglas muss beim Tanken immer mit Heizöl gefüllt sein – ohne Blasen. Damit nicht mehr abgerechnet wird als bestellt, zum Schluss unbedingt die Zählerstände notieren. Die Liefermenge wird, da sich Öl bei Wärme ausdehnt, auf eine Temperatur von 15 Grad umgerechnet. Kunden sollten wegen der Manipulationsgefahr Lieferanten meiden, die per Hand umrechnen. Wer glaubt, betrogen worden zu sein, sollte den Lieferschein nicht unterschreiben, den Händler sofort um Kontrolle bitten und sich an das Eichamt des Bundeslandes wenden.

Abwarten oder volltanken? Wann sollte der Tank befüllt werden?

Angesichts der hohen Preise fragen sich nun viele, ob sie noch abwarten sollen. Klar ist: Der Winter wird teuer für Hausbesitzer und Mieter. Mit den steigenden Rohölpreisen hat auch Heizöl neue Rekordwerte erklommen. Am Ölmarkt in Rotterdam werden für eine Tonne Heizöl derzeit zwischen 375 und 380 Dollar (308 bis 312 Euro) gezahlt, sagt Barbara Meyer-Bukow vom Mineralölwirtschaftsverband (MWV) in Hamburg. Die Endverbraucherpreise liegen laut Marktexperten im Schnitt bei 43,2 Cent je Liter. Bei einer Bestellung von 3000 Litern muss der Kunde damit derzeit 1296 Euro zahlen, rund 130 Euro mehr als vor einem Jahr. Wenn Vermieter zu diesen Preisen ihre Tanks füllen, müssen Mieter bei der Heizkostenabrechnung zum Jahresende bis zu 30 Prozent nachzahlen, errechnete der Deutsche Mieterbund.

Zwar sind sich Experten einig, dass die Preise bis zum Frühjahr wieder fallen. Doch wer kann schon so lange warten? “Viele Leute müssen jetzt tanken”, sagt Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher. “Wir hatten zunächst geraten abzuwarten, und das war richtig.” Doch nun hält Peters die Zeit für gekommen, zuzuschlagen, “bevor der nachfragebedingte Preisauftrieb einsetzt”, wenn alle, die bisher gezögert haben, gleichzeitig ihre Tanks auffüllen müssen.

Das sieht Hans Diehl vom Tankgerätehersteller Tecson im holsteinschen Felde anders. “Die Preise fallen”, sagt Diehl, der den Heizölmarkt beobachtet. Bis Ende September, Anfang Oktober werde der Preis pro Liter auf 36 Cent zurückgehen, ist er sich sicher. Wer jetzt dringend tanken muss, sollte “je nach Anlage nur 1000 bis 1500 Liter einfüllen und warten, bis es günstiger wird”, rät Diehl.

“Die Wahrscheinlichkeit, dass die Preise zum November runter gehen, ist hoch”, sagt auch MWV-Sprecherin Meyer-Bukow. Allerdings könne niemand sagen, ob es in den USA zu einem frühen Kälteeinbruch kommt. “Weil die Tanks dort kleiner sind, kaufen die Amerikaner dann sofort.” Das schlage ebenso schnell auf die Preise in Rotterdam durch. “Das haben wir schon die letzten zwei bis drei Jahre erlebt.”

Auch Diehl sieht seine Prognose vom Wetter bedroht: “Wenn der Oktober kalt wird, werden die Preise nicht so stark fallen.” Die Deutschen hätten nicht besonders viel Heizöl gebunkert, sagt Günter Jäckel, Geschäftsführer des Gesamtverbandes des Deutschen Brennstoff- und Mineralölhandels. “Wenn alle auf einmal kommen, kann es Probleme geben”, sagt er. Nicht nur, dass die Lieferanten dann nicht mehr hinterher kommen. Sie können bei hoher Nachfrage auch mehr verlangen. Verbandsvertreter Jäckel wirbt deshalb für baldige Bestellungen: “Im Zweifel ist jetzt ein guter Zeitpunkt zu tanken.”

Hamburger Abendblatt: Hausverwalter entscheidet ohne Zustimmung der Eigentümer

Das Hamburger Abendblatt schreibt:


Darf der Hausverwalter größere Reparaturen vom Hausgeldkonto veranlassen, ohne Zustimmung der Eigentümer?
Insbesondere, wenn die Eigentümerversammlung beschlossen hat, Geld für ein anderes Vorhaben anzusparen? Und müssen wir alle die Reparatur eines separaten Eingangs bezahlen, der nach Aussage unseres neuen Verwalters und der Eigentümerin zum Außenbereich der Anlage gehören soll. Der frühere Verwalter hatte uns die Information gegeben, die Wohnung und alles was zu ihr gehöre, seien Sondereigentum. Wie ist die Rechtslage?

Die Befugnisse des Verwalters richten sich grundsätzlich nach dem Verwaltervertrag und der erteilten Vollmacht. In der Regel ist hierbei ein Maximalbetrag als Verfügungsrahmen festgelegt, über welchen der Verwalter ohne Rücksprache bei Instandhaltungen und Instandsetzungen verfügen darf.

Nur bei Notfällen (Gefahr im Verzug) ist er berechtigt, Notmaßnahmen über diesen Betrag hinaus zu beauftragen.
Weiter ist er nur berechtigt, Maßnahmen aus der Instandhaltungsrücklage zu bezahlen, wenn er hierzu per Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft bevollmächtigt wurde. Nun zu Ihrer zweiten Frage: Hier gilt grundsätzlich die Teilungserklärung, in der die Kostenlast für Instandhaltungsmaßnahmen geregelt ist. In der Regel gilt das von Ihnen Geschriebene. Im Außenbereich tragen die Eigentümer für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums die Kosten im Verhältnis der Miteigentumsanteile. Gemäß Wohnungseigentumsgesetz § 16 (4) können im Einzelfall Aufwendungen durch Beschluss nach dem Maßstab des Gebrauchs verteilt werden. Dieser Maßstab muss aber der Verursachung Rechnung tragen. Dieser Einzelfall ist vor Ausführung der Maßnahmen per Beschluss zu bestimmen.

Text von Ralf Michels, Hamburger Abendblatt, 05.07.2011

Frankfurter Neue Presse: Hausverwalter räumte Konten leer

Die Frankfurter Neue Presse schreibt:


Frankfurt.
Es ist der Alptraum jedes Wohnungseigentümers: Ein Mann steigt in die Hausverwaltung ein und räumt die Konten leer. Der Jurist Paul K. soll sich auf diese Weise 390 000 Euro ergaunert haben. Die FNP deckte K. s Machenschaften schon vor Monaten auf, jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erhoben.

Er wies sich als Wohnrechtsexperte aus, konnte hervorragend reden und machte auch sonst einen guten Eindruck. Deshalb zögerten die Wohnungseigentümer aus Bonames nicht, Dr. Paul K. im Frühjahr 2008 in die Hausverwaltung zu wählen. K. war jung, jedenfalls weitaus jünger als Herbert Gerlach, der langjährige Verwalter der Wohnanlage.

Mit Gerlach, der mit seinen mehr als 80 Jahren ein großväterlicher Typ war, hatten die Eigentümer immer gute Erfahrungen gemacht. Er war da, wenn man ihn anrief, und bei der Rechnungsprüfung war nie auch nur ein Fehler zu finden. Warum sollten die Bonameser dem Mann, den Gerlach als seinen Geschäftspartner präsentierte, nicht vertrauen?

Heute, vier Jahre später, wissen die Eigentümer, dass sie mit K. s Wahl einen der größten Fehler ihres Lebens gemacht haben. K. ließ fast 250 000 Euro von einem Rücklagenkonto der Eigentümergemeinschaft verschwinden, außerdem 50 000 Euro in kleineren Häppchen von einem Wohngeldkonto. Die Geschädigten waren entsetzt, als das alles ans Licht kam. Sie sind es heute noch.

113 Wohnungen zählt die Anlage Homburger Hohl 6-18 und Homburger Landstraße 689-695. Für die einen sind die Häuser aus den frühen 70er Jahren nur anonyme Wohnblocks; für die anderen sind sie das Zuhause, in dem sie sich wohlfühlen. Manche Eigentümer haben den letzten Cent ihres sauer ersparten Geldes ausgegeben, um hier einziehen zu können. Der Traum von den eigenen vier Wänden – hier ging er für sie in Erfüllung.

Gepflegte Anlage

Dass die Bewohner in ihr Daheim viel Energie investieren, ist überall zu sehen. Im Gegensatz zu manchem Mehrfamilienhaus mit Sozialwohnungen wirkt in der Anlage alles sauber und ordentlich. Auf den Balkonen blühen liebevoll gepflegte Primeln, darüber leuchten Markisen in freundlichem Orange. Die Stimmung war immer gut hier, im Herzen von Bonames. Bis K. kam und die Konten leerte.

Als das geschah, war Herbert Gerlach schon aus der Hausverwaltung ausgeschieden. Er hatte sich mit K. überworfen, die Zusammenarbeit hatte nicht einmal ein Jahr gedauert. Rückblickend nannte Gerlach seinen Kompagnon “mehr als unredlich”. K. habe Versicherungsverträge gekündigt und Geld abgebucht, ohne ihn darüber zu informieren, erzählte der langjährige Verwalter.

“Mit K.”, so berichten die Eigentümer, “ging alles den Bach runter.” Wohngeldabrechnungen waren fehlerhaft, außerdem konnte die Rechnungsprüfung wegen Versäumnissen des Verwalters nicht abgeschlossen werden. Als K. zu einer Aussprache nicht erschien, wählte die Eigentümerversammlung K. s Hausverwaltung aus Rüsselsheim einstimmig ab.

Was folgte, waren verzweifelte Versuche, Einsicht in die Verwaltungsakten zu bekommen. Als das schließlich gelang, wurde deutlich, dass K. in großem Stil Geld veruntreut hatte. In die Verzweiflung mischte sich Wut und Ohnmacht. Jahrelang hatten die Eigentümer Geld für das Rücklagenkonto abgezwackt. Sie wähnten es in treuen Händen. Auf den Gedanken, dass jemand Schindluder damit treiben könnte, kamen sie gar nicht. In Zukunft werden sie wohl misstrauischer sein.

Große Verluste

Die Geschädigten schätzen, dass K. sie pro Kopf um einen Betrag zwischen 3000 und 4000 Euro gebracht hat. Den Ärger darüber haben sie auch nach vier Jahren noch im Bauch. Dass sie ihr Geld jemals wiedersehen werden, glauben sie nicht. “Falls der Kerl noch etwas hat, wird das Finanzamt seine Finger draufhalten”, sagt eine Eigentümerin und winkt resigniert ab.

Anzeigen gegen K. wurden viele erstattet. Doch alle Bemühungen, das Geld auf zivilrechtlichem Wege zurückzubekommen, liefen ins Leere. Umso mehr hoffen die Eigentümer, dass K. nicht ohne gerechte Strafe davonkommt. Derzeit sieht alles danach aus, denn die Darmstädter Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den promovierten Juristen erhoben.

Die Masche, Konten von Eigentümergemeinschaften abzuräumen, wandte K. nicht nur in Bonames an: Die Strafverfolger glauben, dass K. auch Eigentümer in der Allendorfer Straße in Eschersheim, in Babenhausen, Hattersheim und Heusenstamm um Geld brachte. Die veruntreuten Beträge liegen zwischen 16 000 und 67 700 Euro. Den Gesamtschaden der zwischen Mai und November 2009 begangenen Taten schätzt die Staatsanwaltschaft auf 390 000 Euro.

Die FNP hatte im Oktober 2010 als erste Zeitung über den heute 62-jährigen K. und seine krummen Verwaltergeschäfte berichtet. Die Informationen fügten sich zum Bild eines Mannes, der immer ein wenig mehr sein wollte, als er war. Im biografischen Klappentext eines Lexikons, das K. herausgegeben hatte, war hochtrabend von einer “richterlichen Tätigkeit” bei den Strafkammern des Landgerichts Wiesbaden die Rede – sie stellte sich als einfacher Schöffendienst heraus.

Und auch hinter der “Lehrtätigkeit im Fachbereich Recht und Wirtschaft der Mainzer Universität” steckte weniger, als der Klappentext vermuten ließ: K. arbeitete nach seiner Promotion als wissenschaftlicher Mitarbeiter und leitete Einführungsveranstaltungen. Für die angestrebte Laufbahn als Professor, so ließ ein ehemaliger Kollege durchblicken, sei K. fachlich nicht geeignet gewesen.

Das galt wohl auch für die Verwaltertätigkeit: Die Eigentümer berichteten, das K. so gut wie nie erreichbar gewesen sei. Und wenn man ihn doch mal an die Strippe bekam, sei er kurz angebunden gewesen. Unterm Strich habe man den Eindruck gehabt, dass K. sich um nichts kümmerte. Vielleicht hatte der gebürtige Obertiefenbacher das ja auch gar nicht vor. Vielleicht ging es ihm nur darum, sich zu bereichern.

Mehrere Bücher

K. hat mehrere Bücher publiziert, über Reiserecht und Eigentumswohnungen. Herbert Gerlach berichtete, dass K. das Wohnungsbuch gern vorzeigte, um sich als Experte auszuweisen. Dem Streben nach Höherem folgte jedoch ein tiefer Fall: Offenbarungseid, Ermittlungen, Anklage. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, droht K. eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Auftakt des Prozesses vorm Landgericht Darmstadt wird voraussichtlich im Sommer sein.

In den vergangenen Monaten fragten sich viele Anwohner aus Bonames, warum sich die Ermittlungen so lange hinziehen. Die Darmstädter Staatsanwaltschaft begründet das mit dem Umfang der Ermittlungen. Mehrere Verfahren hätten zu einem einzigen zusammengefasst werden müssen, heißt es dort. Davon abgesehen habe es mehrere Personalwechsel im zuständigen Dezernat gegeben.

Wir haben Paul K. in seiner Rüsselsheimer Firma besucht, um mit ihm zu sprechen. Die Art, mit der er uns abwies, hatte nichts Unfreundliches. In seinem bunten, etwas altmodischen Hemd wirkte K. nicht wie ein eiskalter Abzocker; eher wie ein Mann, dem die Dinge entglitten sind. Ob er das eine oder das andere ist, wird sich vor Gericht zeigen. chc

 

Text von Christian Scheh, Frankfurter Neue Presse, 26.05.2012

Stuttgfarter-Zeitung: Hausverwalter veruntreut Geld in großem Stil

Die Stuttgarter Zeitung schreibt:


Der 63-jährige alleinige geschäftsführende Gesellschafter einer Hausverwaltung in Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) steht unter Verdacht, im Zeitraum zwischen Januar 2008 und Dezember 2012 Gelder von mehr als 70 von ihm betreuten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) in einer Gesamthöhe von 1,5 Millionen Euro veruntreut zu haben. Dies berichtet die Polizei.

Um an das Geld zu kommen, soll der Hausverwalter, der auch Gesellschafter einer zweiten Firma in Bretzfeld (Hohenlohekreis) ist, über Jahre hinweg von den einzelnen WEG-Konten angeblich Instandsetzungsaufwendungen für Dachabdichtungsarbeiten in größeren Beträgen abgebucht haben.
Zum Großteil soll der Tatverdächtige die Überweisungen an die zweite Gesellschaft ohne begründete Rechnungen und ohne Wissen der Wohnungseigentümer getätigt haben.

Gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern wurden in den Jahresabrechnungen zwar die angeblichen Rücklagengelder und teilweise auch die Instandsetzungsarbeiten ausgewiesen, tatsächlich verfügten die jeweiligen WEGs jedoch nicht mehr über die in den Abrechnungen ausgewiesen Rücklagen.

Um die Liquidität der einzelnen WEGs über Jahre hinweg aufrecht zu erhalten und um anlaufende Kosten bezahlen zu können, soll der 63-Jährige des Öfteren Gelder von dem Rücklagenkonto einer WEG zum Rücklagenkonto einer anderen gebucht haben.

Die Ermittler nehmen an, dass der Hausverwalter nun seine zweite Gesellschaft in Bretzfeld vor der Zahlungsunfähigkeit retten wollte und dadurch seine Betrügereien aufflogen. Die Bretzfelder Firma stellte am 3. April 2013 Insolvenzantrag.

Text von Stuttgarter Nachrichten, 15.05.2013

Münchner Hausverwaltungen – 400.000 Mark in die eigene Tasche

[Beitrag 4406] – Zahlreiche Hausverwaltungen fordern Schmiergeldzahlungen von Handwerkern und Öl-Lieferanten.

Die Süddeutsche Zeitung schreibt:

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Münchner Hausverwaltungen Sie erpressen Handwerker und kassieren für Öl. Schon 20 Schmiergeldfälle aufgedeckt – Ermittler warnen: “Das System verführt zur Selbstbedienung”

Der leitende Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld spricht von Praktiken, die “sehr, sehr weit verbreitet” seien. Staatsanwältin Stefanie Oberländer, die seit Jahren korrupten Verwaltern auf der Spur ist, sagt: “Den schwarzen Schafen ist Tür und Tor geöffnet, in die eigene Tasche zu wirtschaften, ohne dass es auffliegt.”

In einem besonders dreisten Fall habe ein Mitarbeiter über Jahre hin mindestens 400.000 Mark in die eigene Tasche gewirtschaftet. Karl-Heinz F., Angestellter einer Verwaltung und zeitweilig deren Prokurist, habe bei seinem Arbeitgeber weitgehende Vollmachten für die Auftragsvergabe gehabt. Zuerst habe er kleinere Aufträge an Handwerker vergeben und so deren Vertrauen gewonnen.

Als sich die meist kleinen Firmen auf regelmäßige Zusammenarbeit eingestellt und teilweise ihren Betrieb erweitert hatten, stellte er seine Forderung: Zehn Prozent der Auftragssumme als “Provision” – oder keine Aufträge mehr. “Die meisten Firmen haben bezahlt, weil sie so unter Druck standen”, fasst Staatsanwältin Stefanie Oberländer zusammen.
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RP Online: Betrug und Untreue – Bewährungsstrafe für Hausverwalter

Die Rheinische Post Online schreibt:

Düsseldorf.
Zur Höchststrafe, die in Abwesenheit eines Angeklagten verhängt werden kann, hat das Amtsgericht jetzt einen 59-jährigen Wohnungsverwalter verurteilt. Mit schriftlichem Strafbefehl wurde gegen den Geschäftsführer einer Hausverwaltung wegen Betruges und Untreue ein Jahr Bewährungsstrafe festgesetzt.
Laut Anklage hatte er heimlich das Konto einer Eigentümergemeinschaft leer geräumt und sich dann mit mindestens 160 000 Euro in die Schweiz abgesetzt.

Für die Sanierung ihrer Balkone hatten die Wohnungseigentümer einst eine Sonderumlage von insgesamt 102 000 Euro akzeptiert und das Geld auch auf das Verwalterkonto eingezahlt. Passiert ist danach monatelang nichts mehr.

Zumindest blieb die Balkonsanierung ein Wunschtraum. Als die Eigentümergemeinschaft im April 2004 erfuhr, dass nicht nur das komplette Balkongeld, sondern auch weitere Rücklagen von rund 60 000 Euro vom Konto abgeräumt worden waren, verlangten die Wohnungseigentümer ihr Geld zurück. Doch dieser Beschluss konnte dem Verwalter nicht mehr zugestellt werden. Er hatte sich, so die Anklage, längst in die Schweiz abgesetzt.

Seitdem hat die Justiz mehrfach versucht, den 59-Jährigen vor Gericht zu bringen. Daraufhin ließ er über seinen Anwalt ausrichten, er sei krank. Zuletzt ließ er kein Wort mehr von sich hören. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ eine Richterin deshalb in Abwesenheit des Angeklagten einen schriftlichen Strafbefehl mit einer Verurteilung zu einem Jahr Bewährungsstrafe. Dagegen kann der Verwalter noch Einspruch einlegen. Dann müsste das Amtsgericht erneut einen Prozesstermin festsetzen.

 

Text von Wulf Kannegießer, Rheinische Post Online, 26.02.2011