Schlagwort-Archive: speziell Mieter

Themen, die speziell Mieter betreffen

Kath. Kirche – der größte Immobilienbesitzer Deutschands? – (Video 3 Min)

Möglichst groß sollen sei sein, die Gotteshäuser bei der katholischen Kirche. Wie der Kölner Dom, weil das die Menschen näher zu Gott bringt. Bescheidenheit – eher keine Eigenschaft der katholischen Kirche. Es ist kein Geheimnis, dass die Katholiken in Deutschland viel Geld haben. Aber wieviel genau, das ist schon schwieriger. “Die größte Einnahme für die katholische und evangelische Kirche ist die Kirchensteuer, das heißt eine freiwillige Abgabe der Mitglieder derer die zur Kirche gehören. Sie beträgt 9 % der Lohnsteuer und wird über den Staat eingezogen. Es ist keine Subventionssteuer des Staates, sondern der Beitrag des Gläubigen für seine Kirche.”

Die Einnahmen aus der Kirchensteuer sind derzeit so hoch wie nie zuvor. Im letzten Jahr erhielt die katholische Kirche 5,2 Milliarden Euro. Die gute Wirtschaftslage spült der Kirche das Geld in die Kassen. Doch intern regiert trotzdem ein harter Sparkurs, denn die Zahl der Mitglieder sinkt rapide, während hohe Personalkosten bleiben. Doch die Kirchensteuer ist nicht die einzige Einnahmequelle der Kirche. Im Kölner Erzbistum beträgt der Anteil der Kirchensteuer am Haushalt 79%.

Zusätzlich hat die Kirche auch noch Einnahmen aus eigenen Immobilien die ihr vererbt wurden. Kenner sagen, die Kirche sei der größte Immobilienbesitzer Deutschlands. Bestätigen will sie das jedoch nicht.

“Man muss sagen, wir kriegen nur indirekt einen kleinen Widerschein davon mit, dass in den Bistumshaushalten auch immer Einnahmen der Kirche verzeichnet sind. Das Erzbistum Köln hat da zum Beispiel 40, 50 oder sogar 80 Millionen Euro an Einnahmen die reinkommen, sozusagen als Ertrag aus Immobilien, aus irgendwelchen Aktiengeschäften oder sonst was. Was da an Besitz ist wird nicht offengelegt und das schon seit Jahrzehnten nicht. Doch was passiert mit der Kirchensteuer der Mitglieder? Eine öffentliche Kontrolle der Kirchen findet nicht statt. Doch es gibt ein inner-kirchliches Gremium, dass die Verwendung genehmigt: “Deshalb hat das Bistum selber einen Rat, die auch schauen, woher kommt’s wohin geht’s, die den Haushaltsplan machen Haushaltsplan machen und so insgesamt dafür eine gewissen Öffentlichkeit herstellen. Der bischöfliche Stuhl bekommt keine Kirchensteuer. Also unterliegt der auch keiner irgendwie gearteten innerkirchlichen oder sonstigen öffentlichen Kontrolle.”

Die Finanzen der katholischen Kirche – ein gut gehütetes Geheimnis. Doch von ihrem Geld gibt die deutsche Kirche auch etwas ab:  der Vatikan selbst profitiert. Er bekommt von der deutschen Kirche mehrere Millionen Euro pro Jahr.

“Eine Million für den lieben Gott”

Text von Helga Meister (“kursiv gehalten”), veröffentlicht unter www.wz.de am 02.04.2015

“Die Erfolgsgeschichte der Düsseldorfer Immobilienfirma Rheinwohnungsbau, die sogar einen Heiligen in ihrer Historie aufweist.
Im Oktober 2003 wurde der Ordensgründer des Steyler Missionswerkes, Arnold Janssen, von Papst Johannes Paul II. als „Bahnbrecher der modernen Missionsbewegung in Europa“ heiliggesprochen. Doch dieser Orden war nicht nur fromm, sondern dachte auch ans Geld. Er verdiente mit dem Erlös aus Zeitschriften derartig viel, dass er Wohnungen in Berlin baute. 1931 gründete er die „Heimwohl AG Mivremia“, Vorgänger der heutigen Rheinwohnungsbau.
Dieser Investor hat heute eine Bilanz von über 229 Millionen Euro und Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung von über 41 Millionen Euro. 70,1 Prozent der Anteile gehören dem Kölner Erzbistum. Geschäftsführer der Rheinwohnungsbau ist Thomas Hummelsbeck. Er sagt: „Es gibt zwei Sorten von Immobilien-Investoren. Die einen entwickeln ein Grundstück und stoßen es ab. Oder sie bauen es fertig und verkaufen es an einen Investor. Deren Philosophie ist es, zu kaufen, zu entwickeln, zu verkaufen und einen guten Schnitt zu machen. Und es gibt Unternehmen, die den Bestand halten. Dazu gehören wir.“


Anmerkung zu diesem Artikel: der Wohnungsbestand wird gehalten – die Mieter müssen gehen. Regelmäßige Erhöhung der Kaltmieten, nicht nachvollziehbare Modernisierungs-Sanierungsmaßnahmen und für den Mieter einhergehende noch weniger nachvollziehbare, erneute Mieterhöhungen zwingen jahrelange Mieter ihre Wohnungen zu verlassen.

Das einzige Entgegenkommen des Vermieters: ausnahmsweise verkürzte Kündigungsfristen für diese “Auszugwilligen”.
Die Alternative: eine Mieterhöhung von monatlich über 100  € für eine 70 m2-Wohnung aufgrund von angebliche so wirkungsvollen Wärmedämmsanierungsmaßnahmen.
Betroffen hiervon sind selbst hochbetagte Rentner, Witwen und Mieter seit Jahrzehnten.
Bitten um eine Härtefall-Berücksichtigung werden ignoriert. Diese werden vom Vermieter und Hauptgesellschafter, dem Bistum Köln, abgelehnt.

Da es sich um bei dem Vermietungsunternehmen um eine GmbH handelt… wer steckt hinter diesem Vermieter? Das Handelsregister gibt Auskunft:

70 % Erzbistum Köln
18 % Aachener Siedlungsgesellschaft mbH
5 % Hille & Müller GmbH
5 % Rhein Lippe Wohnen GmbH
2 % Hein. Lehmann GmbH

Anteilshalter ist demnach zu 70% das Bistum Köln. Aber wem gehört der zweitgrößte Anteil von 18 %? Laut Handelsregister sind es die Bistümer Köln, Paderborn, Trier, Münster und Aachen:

42 % Erzbischhöflicher Stuhl zu Köln
16 % Erzbischhöflicher Stuhl zu Paderborn
14 % Erzbischhöflicher Stuhl zu Trier
11 % Erzbischhöflicher Stuhl zu Münster
9 % Erzbischhöflicher Stuhl zu Aachen
9 % Bistum Essen
Zusammengefasst liegt die Beteiligung der katholischen Kirche bei diesem Vermieter bei 88%.

Christliche Nächstenliebe d.h. Rücksicht und behutsamer Umgang mit einkommensschwächeren Mietern oder Rentern sucht man leider vergeblich. Es geht ums Geldverdienen, schnell und ausnahmslos.

Die Ordensbrüder des Steyler Missionswerkes, auf das sich dieses Vermietungsunternehmen gerne bezieht, würde sich wahrscheinlich im Grabe herumdrehen.
Ebenso diejenigen, die ihre Immobilen/Häuser/Wohnungen der katholischen Kirche in gutem Glauben preiswert verkauften oder – schlimmer noch – vererbten.
Und für diejenigen, die sich mit dem Gedanken tragen, die dies zu tun oder die kath. Kirche als Erben einzusetzen: lassen Sie es.
Dass ein Immobilienunternehmen wirtschaftlich handeln muss steht außer Frage.
Aber dies kann auch moderat und mit Rücksicht auf die Betroffenen geschehen.


“Die Düsseldorfer Immobilienfirmen sind Konkurrenten auf einem florierenden Markt. Dies belegt die Geschichte dieser Firmen. So hat die Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft (DWG) 2013 die 75,1- prozentige Mehrheit an der Rheinbahn Immobiliengesellschaft erworben
und damit auf einen Schlag 830 Wohnungen und sieben Gewerbeeinheiten gewonnen. Sie hat nun über 7500 Wohnungen. Wie sieht’s bei anderen Wohnungsgesellschaften aus? Die Düsseldorfer Bau- und Spargenossenschaft (DüBS) will „Klein-Korea“ nicht nur sanieren, sondern auch abreißen und neu bauen. Sie hat 2000 Wohnungen in ihrem Besitz.
Die Wogedo ist eine Genossenschaft, ihr

Wohnungsbestand liegt bei 4500 Einheiten. Ausgerechnet in ihrem „Stammland“ Vennhausen hat sie Probleme mit der Waldschänke, die sie abreißen lassen will.

Die Rheinwohnungsbau aber baut und baut und baut, und zwar neu. Erst jüngst wurde Richtfest am Kuthsweg in Lierenfeld gefeiert, wo ein langer Gebäuderiegel mit 41 Wohnungen und einer Kita entsteht. Und an der Pariser Straße steht das Richtfest kurz bevor. Zugleich macht die Wohnungsgesellschaft der katholischen Kirche durch zwei Besonderheiten von sich reden. Thomas
Hummelsbeck erklärt nicht ohne Stolz: Kein anderes Düsseldorfer Unternehmen ist so energetisch interessiert wie seine Firma. Er sagt: „Wir waren die Ersten mit einem Passivwohnhaus. Und wir sind die Einzigen mit einem christlichen Hintergrund.“

Seit 1956 ist die Gesellschaft im Düsseldorfer Handelsregister eingetragen. 2013 hatte sie 6138 Wohnungen, Rücklagen von 59,47 Millionen Euro und einen Jahresüberschuss von 4,848 Millionen Euro. Die Zahlen machen dem Kölner Erzbischof Freude, denn er bekommt jedes Jahr aus der Dividenden-Ausschüttung eine Million Euro; die Rheinwohnungsbau schüttete 2014 an die Gesellschafter insgesamt 1,56 Millionen Euro aus.

Derzeit errichtet Hummelsbeck im ehemaligen Komplex des Dominikus-Krankenhauses zwischen Pariser – und Kribbenstraße 97 Mietwohnungen und 20 Eigentumswohnungen sowie Wohngruppen für Demente und eine große Kita für U3-Plätze.
Hummelsbeck ist kontaktfreudig. So arbeitet er mit der Diakonie, also dem evangelischen Partner. „Wir haben keine Berührungsängste. Das Dorothee-Sölle-Haus liegt nicht weit von uns entfernt und hat Kapazitäten frei.“ Hummelsbeck investiert in Heerdt gut 30 Millionen Euro.
Aber Hummelsbeck ist nicht nur Firmenchef, sondern auch Brauchtumsfreund. Er gehört in Lörick zu einer uralten Schützenfamilie.
Der Urgroßvater sei Schützenoberst und der letzte Hauptmann der freiwilligen Feuerwehr gewesen. Opa und Vater waren Schützenchefs. Im letzten Jahr fungierte er mit seiner Frau Roswitha als Regimentskönigspaar und hatte Tochter Mona als Jungschützenkönigin zur Seite.”

Text von Helga Meister (“kursiv gehalten”), veröffentlicht unter www.wz.de am 02.04.2015

https//www.wz.de/lokales/duesseldorf/eine-million-fuer-den-lieben-gott…

Diese Rechte haben Mieter bei einer Modernisierung

Ein Artikel der Frankfurter Rundschau von Sandra Ketterer, dpa

Will der Vermieter eine Immobilie modernisieren, kann der Mieter dagegen meist nur wenig machen. Es gibt aber Ausnahmen. Es lohnt sich, seine Rechte und die Härtefallbestimmungen zu kennen.

Wird ein Balkon nachträglich installiert, können Vermieter die Kosten für eine solche Modernisierung in der Regel auf ihre Mieter umlegen.

Die lang gewünschte Dusche, schalldichte Fenster oder der ersehnte Balkon – es gibt viele Modernisierungen, über die sich Mieter freuen. Dafür sind sie auch bereit, mehr Miete zu zahlen. Doch meist gibt es Streit. In bestimmten Härtefällen haben Mieter das Recht auf ihrer Seite.

Wann sprechen Experten von einer “Modernisierung”?
„Es muss sich um eine bauliche Veränderung handeln“, sagt Inka Marie Storm vom Eigentümerverband Haus und Grund in Berlin. Dazu gehört die energetische Sanierung, etwa die Dämmung der Fassade. Zudem gilt das, wenn der Vermieter die Möglichkeit hat, den Gebrauchswert der Immobilie nachhaltig zu erhöhen, etwa durch einen neu angebauten Balkon oder einen Fahrstuhl für ein Mehrparteienhaus. Außerdem ist es der Fall, wenn der Vermieter neue gesetzliche Vorgaben umsetzen muss – etwa Rauchmelder oder modernere Wasserzähler anbringen. Anschließend darf der Vermieter elf Prozent seiner Kosten dauerhaft auf die Miete umlegen.

Müssen Mieter eine Modernisierung dulden?
Grundsätzlich ja. „Ob der Mieter damit einverstanden ist oder nicht, spielt keine Rolle“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Er könne aber eventuell anzweifeln, dass es sich bei der angekündigten Maßnahme tatsächlich um eine Modernisierung handelt.
Denn der Vermieter muss klar zwischen Modernisierung und Instandsetzung unterscheiden. „Wenn der Mieter zehn Jahre in der Wohnung wohnt und der Teppich neu gemacht werden muss, ist das eine Instandsetzungsmaßnahme“, erklärt Storm. Für reine Instandsetzungen kann der Vermieter keine Mieterhöhung durchsetzen.

Bis wann muss der Vermieter den Mieter informieren?
Der Vermieter muss die Modernisierung drei Monate vor ihrem Beginn schriftlich ankündigen. Dabei müsse er darlegen, welchen Umfang die Maßnahme hat, wann sie beginnt sowie die Zeiträume für die einzelnen Arbeiten und wie lange diese dauern. „Bei einer neuen Heizungsanlage zum Beispiel ist es für den Mieter wichtig zu wissen, ob nur der Kessel im Keller ausgetauscht wird oder ob auch die Heizkörper in den Wohnungen ausgetauscht werden“, sagt Storm.

Der Vermieter muss aber auch die voraussichtliche Mieterhöhung angeben und – falls erforderlich – Veränderungen bei den Betriebskosten. Und er muss den Mieter auf Form und Frist möglicher Härteeinwände hinweisen. „Tut er das nicht, ist der Mieter nicht an die Fristen für seine Einwände gebunden“, erklärt Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltverein.

Gibt es Härtegründe, die der Mieter anführen kann?
Unter Umständen. Beispielsweise, wenn umfangreiche Maßnahmen beginnen sollen, kurz bevor der Mieter auszieht, sagt Ropertz. Oder wenn sich durch einen Einbau einer Dusche der Grundschnitt der Wohnung verschlechtern würde – etwa die Küche kleiner wird. Meist fallen jedoch nur Gründe ins Gewicht wie eine schwere Krankheit des Mieters oder eines Mitbewohners, erklärt Heilmann. Sie erzählt von einem Fall, in dem im Mietshaus die Heizung komplett erneuert werden sollte, einschließlich neuer Rohre in den Wohnungen. „Eine Mieterin betreute aber ihre pflegebedürftige Mutter in ihrer Wohnung, während die Wände aufgestemmt werden sollten“, sagt Heilmann. Der Vermieter sei der Frau entgegen gekommen: Er habe für die Zeit der Maßnahme die Kosten für einen Tagespflegeplatz übernommen.

Die Wohnung wird zu teuer – kann das eine Modernisierung verhindern?
Nein. „Mit diesem Argument kann allenfalls nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen die Mieterhöhung selbst bekämpft werden“, erklärt Ropertz. Der Mieter müsse vorher in Textform Einwand erheben – also per Mail, Fax oder Brief. Dafür hat er höchstens einen Monat Zeit, nachdem der Vermieter die Modernisierung angekündigt hat, erklärt Heilmann. Das Problem: „Welche Mietkosten zulässig sind, ist strittig.“
Das Landgericht Berlin urteilte laut Heilmann, dass der Härtefall eintrete, wenn mehr als 33 Prozent des Nettoeinkommens aller Haushaltsmitglieder für die Miete aufgewendet werden. Andere Gerichte haben den Wert laut Heilmann höher angesetzt.

Gibt es Verträge, die eine Mieterhöhung danach ausschließen?
Ja. „Hat der Mieter einen Staffelmietvertrag unterschrieben, darf der Vermieter die Miete nicht wegen einer Modernisierung zusätzlich erhöhen“, erklärt Storm. Zumindest nicht bis zum Ablauf der Staffelmiete. Gleiches gelte für Indexmietverträge, „außer im Fall von Gesetzesänderungen, die der Vermieter umsetzen muss“.

(Von Sandra Ketterer, dpa)

VONOVIA: Modernisieren statt Instandhalten

Modernisieren statt instandhalten

Jahrelang hatte die Vonovia nichts an der Wohnung von Stefan F. (Name geändert) aus Witten gemacht. Schimmel machte sich breit und so drohte Stefan F. mit Mietkürzungen. Eigentlich hätte Vonovia die Wohnung instand setzen müssen: Neue Fenster, neuer Putz usw. Stattdessen wird jetzt modernisiert: Fassaden dämmen & neue Fenster. Die Folge: Mieterhöhung wegen energetischer Sanierung um 50%.

 

NDR: Risiken und Nachteile der Wärmedämmung (Video 45 min)

Wärmedämmung an Fassaden führt häufig zu Schimmelpilzbildung und begünstigt unkontrollierbare Hausbrände.
Wenn Feuchtigkeit in wärmegedämmte Fassaden eindringt, kann dies ernste Folgen für Mieter und Eigentümer haben. Ein neues Arbeitsgebiet für Fassadenkletterer: das Schließen von Vogellöchern. Welche Risiken birgt die Wärmedämmung noch in sich?

Themen: Wärmebundsysteme, Kunstklinker mit Wärmedämmung, Schwarzschimmel hinter der Dämmschicht, einkondensierte Feuchte, Risse zwischen Klinker und Mörtel…

Fassaden-Wärmedämmung: Hochhausbrand in Frankreich

Roubaix, Frankreich, 2013…. und Erinnerungen an London, 2017. Innerhalb weniger Minuten steht die gesamte Fassade in Flammen.

Die Frage: wer braucht wirklich Fassaden-Dämung?
Die eingesparten Heizkosten decken nicht ansatzweise die Anbringungskosten. Oft werden auch Wärmedämmungs-fremde Kosten mit in die Kalkulation und die Abrechnung eingespeist, wie z.B. die Neugestaltung des Gartens, neue Haustüren, neue Balkone, neue Regenrinnen…  im Grunde Instandhaltungsmaßnahmen, die nichts mit Wärmedämm-Maßnahme zu tun haben.
Aber wer liest schon genau die Abrechnung oder prüft die Belege?

Weiter: Pfusch am Bau kommt oft vor. Wer prüft wirklich was verbaut wird? Wer prüft wirklich wo Styropor und wo Mineralwolle an den Fassaden angebracht wird?….

Aufstand der VONOVIA-Mieter in Berlin

Ein Artikel der Berliner Woche

Berlin-Schmargendorf.
Sanierung um jeden Preis? In der 30er-Jahre-Siedlung an der Salzbrunner Straße tobt seit Beginn der Bauarbeiten ein Streit zwischen Mietern und Deutschlands größtem Wohnungsunternehmen, das die früheren Gagfah-Häuser weitreichend dämmen will.

Jeden Donnerstagabend eilen sie herbei. Immer zur gleichen Zeit stiefeln sie die Treppen hinab, klopfen den Schnee von ihren Schuhen. Sie sammeln sich im größten Raum, den die Wohnsiedlung ihnen bietet. Es ist ein kahler Keller. Und hier tagt er also: der Schmargendorfer Mieterprotest. Ein Bündnis der Wehrsamen, die gemeinsame Sache machen gegen das, was über ihren Köpfen geschieht.

Das ist eine Sanierung, bei der Mietsteigerung wichtiger ist als die Energieersparnis. So lautet zumindest der immer wiederkehrende Vorwurf, vorgetragen von Familien mit schmalem Budget. Und von Rentnern, die sich bisher von 1000 Euro Rente im Monat eine kleine Wohnung im ruhigen 30er-Jahre-Ensemble nördlich des Hohenzollerdamms gerade noch leisten können. Wenn aber die Miete für zwei Zimmer um über 50 Prozent steigt – bei einer Heizkostenersparnis von 7 Euro – funktioniert das wahrscheinlich nicht mehr. Solche Rechnungen bringen in Rage.

Um Besonnenheit müht sich dann Sebastian S., als er die Abfolge der Ereignisse schildert. Nachdem die Baumaßnahmen des Dax-Unternehmens Vonovia – Anbringung von Fassadendämmung, neue Fenster und neue Bäder – 2015 in Gang kamen, wurden von den Verantwortlichen des Mieterprotests alle politischen Hebel in Bewegung gesetzt. „Wir haben den kompletten Bundestag, das komplette Abgeordnetenhaus und die BVV Charlottenburg-Wilmerdorf angeschrieben“, berichtet S. Als Vermittler meldete sich der Pankower Abgeordnete Klaus Mindrup (SPD). Doch seine Verhandlung mit den Vonovia-Vorstand zerstreuten die Hoffnung, dass sich die Modernisierung noch stoppen lässt.

Arbeiten, deren Notwendigkeit kaum einer der Kellergänger einsieht. 130 von 194 Mietparteien soll der Mieterprotest derzeit auf seiner Seite haben. „Die Dämmmaßnahme finden die meisten extrem unsinnig“, sagt Michael S.
„Denn die Rechnung beruhte auf der Annahme, dass die Wände nur 34 Zentimeter dick sind. Aber die meisten messen 55.“ Hier 12 Zentimeter Styropor anbringen? Das sieht kaum jemand ein. Schon deshalb, weil die dicken Dämmplatten Balkone verkleinern und den Lichteinfall verringern.

Kompromissbereitschaft zeigte die Vonovia immerhin bei der Badsanierung. Sie soll nur noch auf Wunsch erfolgen. Ebenso wie der Austausch von alten Holzfenstern.
Bei der Fassadendämmung soll es indes bleiben. Zumindest dort, wo es keine einstweilige Verfügung verbietet. Genau die konnten Bewohner bestimmter Häuser vor Gericht erstreiten. Ihre Fassaden bleiben vorerst unverhüllt – aus Überzeugung.

In Kürze will die Vonovia zusammen mit der SPD-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf bei einer Versammlung das Vorhaben öffentlich besprechen. Auf Anfrage der Berliner Woche nahm Unternehmenssprecherin Bettina Benner derweil Stellung zu den zwei Kritikpunkten an der Bauausführung. Maßnahmen, die Michael S. als „sehr eigentümlich“ beschreibt.

Zwei Sichtweisen

Dämmmatten sollen Arbeiter ungeschützt bei strömendem Regen verklebt haben. Schimmel zwischen Matten und Fassade sei programmiert, wettern die Mieter. Anders sieht das die Vonovia-Sprecherin Benner: „Die verwendeten Baumaterialien sind alle für den Einbau im Außenbereich geeignet und können daher kurzzeitigen äußeren Einflüssen durch Regen durchaus standhalten“, entgegnet sie. Man habe „keine Verstöße gegen die Ausführung festgestellt. Daher wird es auch zu keiner Schimmelbildung an der Fassade kommen.“

Ein zweiter Punkt betrifft den Abriss von alten, vermutlich asbestbelasteten Fensterbrettern.
Sie sollen nach Aussagen der Anwohner tagelang im Hofbereich gelagert worden sein, ohne erkennbare Schutzvorkehrung. Anders schildert dies die Vonovia: „Bereits demontierte Fensterbänke wurden in einem Baucontainer sichergestellt und verschlossen. Davon konnte sich auch die von einem Mieter gerufene Polizei vor Ort überzeugen“, heißt es in der Stellungnahme. Es habe keine Gefahr bestanden.

So gibt es im Fall der Vonovia-Siedlung einmal mehr zwei Sichtweisen zum gleichen Sachverhalt. Und die Widerstandskämpfer unten im Keller machen nicht den Eindruck, als wollten sie sich der anderen beugen. tsc

Manager Magazin: Zoff um die Lebensretter an der Zimmerdecke

Rauchmelder können Bewohner vor Zimmerbränden warnen und Leben retten – dennoch wehren sich Wohnungsunternehmen in mehreren Bundesländern gegen eine geplante Installationspflicht. Doch selbst dort, wo sie bereits eingeführt wurde, gibt es Schlupflöcher.

Hamburg – Dass sie noch lebt, hat die junge Frau einer kleinen Dose zu verdanken – und den guten Ohren der Nachbarin: Die 16jährige Bernburgerin hatte eine Pizza in den Backofen geschoben und war anschließend eingeschlafen, während das Hefeteigstück in Brand geriet und giftige Gasschwaden durch die Wohnung waberten.

Die Feuerwehr der sachsen-anhaltinischen Kleinstadt traf gerade noch rechtzeitig ein, um die Jugendliche zu retten, weil die Nachbarin die schrillen Töne des Rauchmelders hörte und die Brandretter alarmierte, nachdem auf ihr Klingeln niemand die Tür geöffnet hatte. “Der Rauchmelder hat ein Menschenleben gerettet”, ist Feuerwehr-Einsatzleiter Tilo Timplan überzeugt.

Tragisch endete hingegen im März dieses Jahres ein Wohnhausbrand im schwäbischen Backnang. Eine 40jährige türkische Mutter und ihre sieben Kinder kamen bei dem Feuer ums Leben. Einen Rauchmelder gab es nicht im Haus. Beide Brände werden als Beispiele für die Sinnhaftigkeit einer Vorschrift angeführt, über die seit Jahrzehnten in Deutschland gestritten wird: die Pflicht, Eigenheime und Wohnungen mit Rauchmeldern zu bestücken.

Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg hat nach dem Brand von Backnang Tatsachen geschaffen: Sie erließ am 10. Juli dieses Jahres eine sofort geltende Installationspflicht für Rauchmelder in allen neuen Eigenheimen und Wohnungen. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis Ende nächsten Jahres.

13 von 16 Ländern schreiben Einbau vor

Damit haben nun 13 der 16 Bundesländer in ihren Landesbauverordnungen den Einbau von Brandmeldern vorgeschrieben. Lediglich in Berlin, Brandenburg und Sachsen gibt es bislang diese Pflicht nicht. “Wir sind die letzten Mohikaner”, sagt Martin Schmidt, Bauingenieur und Referent Technik beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU).

Zwar hat Berlins Bausenator Michael Müller (SPD) angekündigt, im kommenden Jahr auch in der Bundeshauptstadt eine Installationspflicht einführen zu wollen. Doch die Interessensvertretung von 355 Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften mit insgesamt 1,1 Millionen Wohnungen ringt darum, dass dies weder in Berlin, noch in Brandenburg geschieht. “Wir lehnen eine Zwangsverpflichtung der Eigentümer ab und setzen stattdessen auf die Aufklärung und Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Mieter”, sagt Schmidt.

Der Rauchdetektor ist fast so alt wie die Glühbirne. 1890 meldete Francis Robbins Upton, ein Mitarbeiter Thomas Alva Edisons, das erste Patent für einen automatischen Brandmelder an, zwölf Jahre nachdem sein Chef die Glühlampe mit Kohlefaden entwickelt hatte. Doch während elektrisches Licht seit mehr als 80 Jahren jeden Haushalt in den westlichen Industrienationen erhellt, sind Rauchmelder noch immer nur in einem Teil der Häuser und Wohnungen zu finden – zumindest in Deutschland.

Denn in Staaten wie den USA, Australien, Großbritannien, Kanada und den Niederlanden wurde eine Installationspflicht bereits vor Jahrzehnten erlassen. Hingegen verpflichtete hierzulande Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland erst am 22. Dezember 2003 Eigentümer selbstgenutzter und vermieteter Wohnungen Rauchmelder zu installieren.

Tauziehen der Lobbyisten

“Der deutsche Föderalismus behindert den flächendeckenden Einsatz eines kleinen Geräts, das Menschenleben retten kann”, klagt Rudolf Römer, Stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Feuerwehrverbands. “Es ist ein Kreuz, dass der Brandschutz nicht Bundes-, sondern Ländersache ist.” Der Feuerwehrverband wirbt seit Langem für eine umfassende Installationspflicht in Eigenheimen und Wohnungen, egal ob alt oder neu. “Wir fordern dies mit aller Vehemenz”, sagt Römer. Bislang allerdings nur mit bedingtem Erfolg.

In Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung in Mainz bis heute Eigenheime und selbstgenutzte Eigentumswohnungen von der Verordnung ausgenommen. In den übrigen zwölf Bundesländer, die bislang eine Installationspflicht verabschiedet haben, fallen die Verordnungen höchst unterschiedlich aus – und sehen zum Teil jahrelange Übergangsfristen vor. So sind Mecklenburg-Vorpommern seit 2006 nicht die Eigentümer, sondern die Mieter von Neubauwohnungen verpflichtet, Rauchmelder zu installieren und zu warten – allerdings haben sie noch bis zum 18. April 2016 Zeit, der Vorschrift nachzukommen.

In Niedersachsen müssen die Eigentümer bis Ende 2015 Rauchmelder einbauen. Bayern und Nordrhein-Westfalen haben zwar dieses Jahr eine Rauchmelderpflicht für Eigenheime und Wohnungen erlassen – jedoch greift diese am Rhein erst am 1. Januar 2017, südlich des Weißwurstäquators sogar erst am 31. Dezember desselben Jahres.

Die unterschiedlichen Regelungen sind das Ergebnis eines massiven Tauziehens hinter den Kulissen der politischen Bühnen in den Landeshauptstädten. Auf der einen Seite stehen die Interessensvertretungen jener Unternehmen, die Rauchmelder herstellen oder von ihrer Wartung und Kontrolle profitieren könnten.

Es geht um Menschenleben – und hohe Kosten

Das Forum Brandrauchprävention, das die Internetseite rauchmelder-lebensretter.de betreibt, wird vom Zentralverband der Elektrotechnik und Elektronikindustrie, dem Bundesverband Sicherheitstechnik, dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes und dem Deutschen Feuerwehrverband getragen. Auf der anderen Seite stehen die Wohnungsunternehmen.Es geht dabei nicht nur um Menschenleben, sondern auch um hohe Kosten.

Zwar können die Wohnungsunternehmen die Investitionen über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiterreichen. Sie müssten aber in Vorleistung treten. Die Summe ist beachtlich: 115,5 Millionen Euro müssten die Mitgliedsunternehmen des BBU aufbringen, um in allen Schlafzimmern und Fluren ihrer 1,1 Millionen Wohnungen in Berlin und Brandenburg Rauchmeldern zu installieren, rechnet Technikreferent Schmidt vor. Hinzu kämen jährliche Kosten von 16,5 Millionen Euro für die Kontrolle der Geräte und den regelmäßigen Austausch der Batterien.

Für Hersteller und Monteure wäre das ein lohnendes Geschäft, meint Schmidt. “Für die Mieter hingegen eine teure Sache.” Weil die Wohnungsunternehmen die Kosten auf die Nutzer umlegen müssten, “würden die Nebenkosten pro Wohnung im Schnitt um fast 25 Euro pro Monat steigen”, sagt Schmidt. “Deutlich günstiger wäre es für die Mieter, wenn sie selbst die Rauchmelder kaufen, einbauen und selbst die Batterien regelmäßig wechseln würden.”

Mieterbund und Feuerwehr stellen jedoch die Kalkulation in Frage. So rechnet der BBU mit Anschaffungskosten von 25 Euro pro Rauchmelder. “Viel zu hoch kalkuliert”, sagt Feuerwehrverbands-Vize Römer. “Gute Rauchmelder gibt es in Baumärkten bereits für zehn bis 15 Euro.” Wohnungsunternehmen könnten direkt beim Hersteller kaufen und müssten nochmals deutlich geringere Preise zahlen.

3. Teil: Tummelplatz für unseriöse Geschäftemacher

Auch die vom BBU angesetzte Kostenkalkulation bei der Wartung von 15 Euro pro Wohnung sei zu hoch gegriffen, meint Ulrich Ropertz vom Mieterbund. “Das kann die Wärmedienstfirma bei Heizungsablesung in wenigen Minuten mit erledigen.” Dass die Mieter selbst die Brandmelder kaufen und in Eigenverantwortung warten sollen, lehnt der Mieterbund ab. “Es sollte die Pflicht der Vermieter sein, für sichere Wohnungen zu sorgen”, sagt Ropertz.

Die Gegner der Installationspflicht führen darüber hinaus an, dass Rauchmelder nicht die Sicherheit bieten, die Hersteller versprechen und Brandschützer sich erhoffen. “In Berlin, Brandenburg und Sachsen ist die Zahl der Brandopfer in den vergangenen Jahren gesunken, obwohl es keine Installationspflicht gibt”, sagt Schmidt und beruft sich dabei explizit auf eine Studie des Brandschutzanlagenherstellers Hekatron in Sulzburg.

Danach ist die Zahl der Todesfälle durch Wohnungsbrände zwar in all jenen Bundesländern gesunken, in denen eine Rauchmelderpflicht eingeführt wurde – aber eben zeitgleich auch in den drei Ländern, in denen der Einbau bislang nicht vorgeschrieben ist. Am stärksten sank die Opferzahl der Untersuchung zufolge mit 82 Prozent in Thüringen, obwohl dort die Installationspflicht nur für Neubauwohnungen gilt. Am geringsten reduzierte sich die Zahl der Opfer mit nur sieben Prozent in Hessen. Allerdings zeigt die Studie auch: In Bayern und Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Brandopfer in den vergangenen Jahren gestiegen, bevor die Installationspflicht dieses Jahr eingeführt wurde.

“Rauchmelder retten Leben und können größere Brandschäden verhindern”, sagt deshalb Hans-Georg Kranz, Geschäftsführer von Strabag Residential Property Services, die als Hausverwalter für Wohneigentümergesellschaften tätig ist. Den Besitzern von Eigentumswohnungen rät Kranz, frühzeitig in Rauchmelder zu investieren und nicht zu warten, bis die Übergangsfristen verstreichen.

Vorbild USA

Dass die Detektoren effektiven Schutz bieten, zeigen auch Daten aus den USA, wo die einzelnen Bundesstaaten bereits in den 70er Jahren die Installationspflicht erlassen haben. Nach einer vom Kongress 2010 in Auftrag gegebenen Langzeitstudie halbierte sich seither die Zahl der Todesopfer durch Haus- und Wohnungsbrände.

Während in anderen Staaten Rauchdetektoren seit Jahrzehnten zur festen Ausstattung von Eigenheimen und Wohnungen zählen, versuchen findige Geschäftsleute den Wirrwarr der unterschiedlichen Regelungen in den deutschen Bundesländern für sich auszunutzen. So behaupten einige Anbieter von Rauchmeldern, dass Eigentümer ihren Versicherungsschutz verlieren könnten, wenn sie gesetzlichen Verpflichtungen zur Installation von Rauchmeldern nicht nachkämen.

Eine Darstellung, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), vehement zurückweist: “Ein nicht installierter Rauchmelder hat keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz”, sagt GDV-Sprecherin Kathrin Jarosch. Assekuranzen könnten Leistungen nur kürzen, wenn das fehlende Warngerät die Ursache des Schadens sei. Dies aber sei nicht der Fall, da Rauchmelder erst anspringen, wenn es bereits brennt.

Aus diesem Grund seien dem Verband auch keine Fälle bekannt, betont Jarosch, “in denen ein fehlender oder unsachgemäß betriebener Rauchmelder negativen Einfluss auf die Entschädigung eines versicherten Schadens hatte”.

4. Teil: Regelungen der Bundesländer im Überblick

 

https//www.manager-magazin.de/immobilien/artikel/rauchmelderpflicht-laender-uneins-ueber-lebensretter-an-der-decke-a-934604-4.html

Hausgeldabrechnung: Ausweis der “umlagefähigen” und “nicht umlagefähigen” Kosten

In der Jahresabrechnung sollte zwischen “umlagefähigen” und “nicht umlagefähigen” Kosten unterschieden werden. Diese Unterscheidung ist vor allem für vermietende Eigentümer von Bedeutung und verhindert so Probleme bei der Erstellung der Jahresabrechnung für den Mieter und Konflikte mit ihm. Denn auch für einen Mieter müssen die ihm berechneten Kosten nachvollziehbar sein.

Untenstehend als Beispiel eine Abrechnung, in der der WEG-Verwalter nicht nach “umlagefähigen” und nicht “umlagefähigen” Kosten unterscheidet, sondern lediglich folgende Kostenkategorien auflistet:
* Instandhaltung
* Bewirtschaftungskosten
* Heizkosten
* Aufzugskosten
* Sonstige Bewirtschaftungskosten

abrg1_kasch1_500

Nun das Beispiel einer korrekten Abrechnung in der unterschieden wird:
* Kosten umlagefähig
* Kosten nicht umlagefähig
* Einnahmen nicht umlagefähigabrg muster1_kl