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Angst des Verwalters vor dem Beschlußvorschlag: “Auf einen Beschlussvorschlag ist bewußt verzichtet worden”

Bevormundung der Eigentümer durch fehlenden Informationen. Dies kann sehr teuer werden.

Auf der Einladung zur jährlichen WEG-Versammlung werden mehrere Tagesordnungspunkte aufgeführt.
Im Interesse aller ist es, wenn möglichst viele Informationen schon mit der Einladung an alle übermittelt werden.  Diese ist bei den Tagesordnungspunkten der Fall, wenn sie nicht nur aus einer Zeile bestehen, sondern ein Tagesordnungstitel, ein Einleitungstext und ein Beschlussvorschlag mit eingereicht wird.

Positives Musterbeispiel:
a) TOP-Titel: ” Beschlußfassung Wirtschaftsplan 20….”
b) Einleitungstext: “Der beigefügte Wirtschaftsplan soll für das kommende Jahr beschlossen werden und bis auf weiteres gültig sein.”
c) Beschlußvorschlag: “Der der Einladung beigefügte Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr 20… wird mit der Maßgabe genehmigt, dass dieser bis zur Beschlußfassung über einen neuen Wirtschaftsplan verbindlich bleibt.”

Interessant sind Abweichungen, vor allem fehlende Beschlußvorlagen, wenn sie an anderen Stellen in der Einladung vorhanden sind. Bei genauerer Betrachtung lässt sich sogar feststellen, dass die Beschlussvorlage bei bekannten / gewöhnlichen / unspektakulären TOPs vorhanden ist…..  – um dann bei sehr kostenintensiven oder zweifelhaften TOPs zu fehlen.
Fehlen die Beschlussvorlagen, sollten alle Eigentümer aufhorchen, dies bemängeln und nachholen lassen. Denn hier soll getrickst werden.

 

Negatives Musterbeispiel:
Der unseriöse WEG-Hausverwalter nutzt die Dauerformulierung:
“Anmerkung: auf einen Beschlußvorschlag wurde bewußt verzichtet”
Gibt es einen Grund für diesen Verzicht?
Was heißt hier “bewußt”? –  “Bewußt” wozu? – Warum? 
Warum diese Vorenthaltung von Informationen?

Nach außen soll es wie eine Schutzhandlung aussehen. “Liebe dumme Eigentümer, ich schütze Sie vor unnötigen Informationen, die zu Ihrem Vorteil sein könnten” – so die Denkweise des unseriösen Hausverwalters.
Doch der Verwalter, der als Dienstleister (!) tätig ist, möchte vor allem sich selber schützen, um frei und zum Nachteil der Wohnungseigentümergemeinschaft handeln zu können.
Die Welt steht Kopf, der Bock wird zum Gärtner gemacht – und die Wohnungseigentümer merken es nicht!

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Tagesordnungspunkte bedeutsam

Nur durch Anträge zur Tagesordnung werden wichtige Themen WIRKLICH festgehalten

Unter den Tisch kehren von wichtigen Diskussionspunkten?
– Dies ist der Wunsch unseriöser Hausverwalter.
Versprechen des Hausverwalters, nachdem ein interessanter Tagesordnungspunkt als Antrag eingereicht wurde: “Kein Problem, ich werde auf das von Ihnen gewünschte Thema zusammen mit meinem Bericht zur Hausgeldabrechnung/Jahresabrechnung eingehen…”

Vertrauen ist gut – Kontrolle wichtiger. Denn mancher Hausverwalter weiß schon morgen nicht mehr, was er heute sagte.

Bestehen Sie auf der Aufnahme des wichtigen TOPs.
Nur so kann gewährleistet werden, dass ..
a) es in der Einladung als separater Tagesordnungspunkt erscheint
b) das Thema wirklich besprochen wird
c) in Protokoll und in der Beschluss-Sammlung auftaucht und als Thema festgehalten wird