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Excurs: “Profiteure der Angst” (ARTE, video 56 min.)

Eines der wichtigsten Videos zum Thema Panikvirus “C” 

Ein lebensgefährlicher Virus scheint seit Mai 2009 die Menschheit zu bedrohen. Seit die ersten Fälle der so genannten Schweinegrippe in Mexiko gemeldet wurden, steht die Welt Kopf. Jeden Tag sterben angeblich mehr und mehr Menschen an dem vermeintlich neuen Virus. Doch Experten und Politiker wie Wolfgang Wodarg bezweifeln, dass das stimmt: „Diese Viren sind jetzt nicht gefährlicher als schon im letzten Jahr. Die WHO spielt die Zahlen hoch und macht unnötig Panik. Die Entscheidung für eine Pandemie war unsinnig.“

Link: Profiteure der Angst – ARTE-Dokumentation zur Schweinegrippe von 2009
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VONOVIA – Mieterhöhung nach Sanierung

In Hamburg Steilshoop wird gebaut. Lange wurde in diese Blöcke nichts investiert – eigentlich schön, dass hier endlich etwas gemacht wird. Das Problem: Die Mieten werden nach den Bauarbeiten drastisch steigen. Denn es wird modernisiert. Und diese Kosten werden auf die Miete aufgeschlagen.

Erhöhungen bis zu 50 Prozent

Die gesetzliche Regelung scheint klar: Instandsetzungen muss der Vermieter selbst zahlen, Modernisierungen darf er auf die Mieter umlegen, und zwar bislang elf Prozent dieser Kosten. Doch die Unterscheidung ist oft nicht eindeutig. Ist der Austausch eines alten und maroden Fensters bloß Instandhaltung? Oder eine Modernisierung, weil auch die Dämmung besser ist? Diese Frage treibt gerade viele Mieter um, denn Ihnen wurden Mieterhöhungen von bis zu 50 Prozent angekündigt.

Angst, dass ich ausziehen muss”

Johanna Reidt © NDR Fotograf: Screenshot

Johanna Reidt sorgt sich, dass ihre Rente bald nicht mehr für die Miete reicht.

Auch Johanna Reidt soll in Zukunft mehr zahlen: über 160 Euro pro Monat. Das wird sich die Rentnerin nicht leisten können. “Dann gehen zwei Drittel meiner Rente nur für die Miete drauf. Das geht nicht. Ich habe wirklich Angst, dass ich ausziehen muss.” Sie hat sich an den Mieterverein zu Hamburg gewandt. Denn die Einschätzungen von Mietern und Vermietern, welche Baumaßnahmen notwendige Instandsetzung uns was Modernisierung ist, gehen oft weit auseinander. “Also wir bezweifeln ganz stark, dass das was Modernisierung sein soll eben wirklich Modernisierung ist. Wir kennen seit vielen Jahren Beschwerden von den Mietern über Wasser, das reinkommt, Fenster, die undicht sind, Fassaden, die undicht sind, und diese sogenannte Modernisierung ist eigentlich eine Reparatur dieser ganzen Mängel. Und dann steht da eben Modernisierung drauf, damit man da die Miete erhöhen kann”, sagt Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg.  

Die Wohnungen in Steilshoop gehören dem größten deutschen Immobilienunternehmen, der Vonovia. In ganz Deutschland gehören ihr rund  350.000 Wohnungen. Allein in diesem Jahr plant das Aktienunternehmen bundesweit eine Milliarde Euro in seine Häuser zu investieren.

Bremer Gericht: Vermieter im UnrechtPeter Vent mit Mareike Burgschat © NDR Fotograf: Screenshot

Peter Vent (l.) klagte gegen Vonovia – und bekam Recht.

Bei Vonovia-Mieter Peter Vent in Bremen sind die Bauarbeiten schon abgeschlossen. Er sollte nach den Baumaßnahmen 2015 etwa 40 Prozent mehr Miete zahlen. Er ging damit vor Gericht und bekam Recht. Das Landgericht urteilte nun schon in zweiter Instanz: Vonovia hat ihm nicht schlüssig dargelegt, wie die Kosten entstanden sind. Es war Peter Vent daher nicht möglich zu erkennen, ob sauber zwischen Instandhaltungs- und Modernisierungskosten unterschieden wurde. Außerdem konnte der Energiespareffekt der Modernisierung (Fassadendämmung und Dachdämmung beispielsweise) nicht ausreichend belegt werden. Die Mieterhöhung war damit unwirksam.

Vonovia weist Vorwürfe zurück

Vonovia hat daraufhin reagiert: Sie schreiben uns, seit September 2017 hätten sie ihre Auflistungen der Baumaßnahmen entsprechend angepasst, “so dass die vom Gericht monierten fehlenden Angaben seither enthalten sind und der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Wir werden auch künftig unsere Anschreiben an die gültige Rechtsprechung anpassen.” Den Vorwurf, Instandsetzungs- und Modernsisierungskosten zu vermischen, weisen sie vehement zurück.

Doch viele Aufstellungen der Modernisierungskosten sind von vor September 2017. Und so schöpfen jetzt viele andere Mieter Hoffnung, dass auch ihre Mieterhöhungen unwirksam sind.

Mieterhöhungen der VONOVIA sind unwirksam

Das Landgericht Bremen hat in zweiter Instanz entschieden, das Mieterhöhungen der Vonovia unwirksam sind.
Ein Mieter hatte geklagt, weil nicht deutlich war, ob es bei den umfangreichen Bauarbeiten um Instandhaltung oder Modernisierung ging.

“Wenn der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen vornimmt muss er darstellen, was er tut und muss vor allem darstellen, wie konkret Energie eingespart wird bei dem Mieter.”
Wenn gebaut wird ist oft die Frage, welche Arbeiten der “Instandhaltung” zuzurechnen sind – und welche der “Modernisierung”. Denn 11% der Kosten dürfen auf die Mieten aufgeschlagen werden, was zu deutlichen Mieterhöhungen führt.

“Es ist so dass der Vermieter immer versucht, möglich viel in die “Modernisierung” zu stecken oder es so zu deklarieren, weil die “Instandsetzung” vom Mieter nicht zu bezahlen ist.”

Nebenkostenabrechnung: was darf umgelegt werden? Wie reagieren bei Fehlern?

20 Millionen Nebenkostenabrechnungen werden jährlich erstellt.
Beispiel: Großraum Stuttgart, ein Mietshaus mit 5 Parteien. Doch seit das Haus vor kurzem an eine Immobiliengesellschaft verkauft wurde – ist das Wohnen teurer geworden und plötzlich wird aus dem jahrelangen Guthaben auf der Abrechnung eine Nachzahlung.
Denn mit dem Besitzer wechselt auch der Hausmeisterservice. Die Kosten stiegen um fast das dreifache!
Wichtig: der Vermieter hat die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.

Größere Reparaturen dürfen auch nicht in der Nebenkostenabrechnung erscheinen.
Achtung: es ist zu prüfen, ob der Vermieter keinen Wartungsvertrag abgeschlossen hat, der Reparaturen mit einschließt.
Bei plötzlich und unerwartet hohem Stromverbrauch: bitten Sie den Stromanbieter um eine “Befundsprüfung”, d.h. der Stromanbieter soll mithelfen, den gestiegenen Verbrauch (hier: 7 x so hoch) aufzuklären und einen technischen Defekt des Stromzählers auszuschließen.

TECHEM, ISTA & CO: die Macht der Heizkosten-Ablesedienste

Die Macht der Ablesedienste –  Wenig Wettbewerb, viel Ärger

Fast jeder Mieter kennt sie, die Zettel im Briefkasten oder an der Haustür, die den Ablesedienst für den Heizungs- oder Warmwasserverbrauch ankündigen. Was längst nicht jeder Mieter kennt, ist der Preis fürs Ablesen, obgleich ihn jeder zahlt über die Nebenkostenabrechnung des Vermieters. Sicher ist, die Branchenführer machen dabei ein gutes Geschäft. So gut, dass internationale Finanzinvestoren Milliardenbeträge bezahlen, um mitzuverdienen auf dem deutschen Ablesemarkt. Jörg Göbel und Markus Reichert über die Marktmacht großer Messdienstunternehmen und den Ärger mit Heizkosten- und Warmwasserabrechnungen. Im Heizungskeller von Hans Bonnacker.

Dem Hausbesitzer ist es nicht egal, wenn seine Mieter mehr zahlen müssen als nötig. Er hatte Ärger mit dem Ablesedienst TECHEM und wechselte zu einem kleineren Wettbewerber.
Hans Bonnacker, Vermieter:
Durch den Anbieterwechsel haben wir jetzt für diese sechs Einheiten pro Mieter, pro Jahr, circa 70 Euro gespart. Sage ich mal: Das ist ein leckeres Essen für drei Personen, kann man sich gerne mitnehmen.
Der Ärger mit TECHEM begann, als Bonnacker die Heizkosten- und Warmwasserabrechnung verspätet bekam – zu spät, um siefristgerecht an seine Mieter weiterzugeben. Trotzdem will TECHEM nun Geld für die verspätete Abrechnung. Seit einem halben Jahr versucht Bonnacker die Rechnung zu stornieren – ohne Erfolg.

Hans Bonnacker, Vermieter:
Man ruft einen an und verbringt sein Leben praktisch in Warteschleifen, bis man da mal dran ist. Also, stellenweise 30 Minuten, 35 Minuten, gar kein Problem. Irgendwann hab ich dann ein neues System versucht, ich hab mir drei Telefone genommen, mit allen Telefonen die gleiche Nummer gewählt und geguckt, welcher Mitarbeiter als erster an welches Telefon rangeht. Gut, und so hat man die Wartezeit dann auf eine Viertelstunde vielleicht verkürzen können.  Aber Spaß macht es trotzdem keinen.

Wir fragen nach. TECHEM entschuldigt sich und schreibt,
„Es ist richtig, dass die von Herrn Bonnacker beauftragte Abrechnung (…) leider wirklich ungewöhnlich lange gedauert hat.“ Schlechter Service und Kosten, um die sich nicht alle Vermieter kümmern. Der Ablesemarkt ist speziell: Der Vermieter gibt den Auftrag an ein Messunternehmen, der Mieter muss zahlen. Umlagefähig heißt das. Pro Wohnung durchschnittlich nur etwa sechs Euro pro Monat, aber die Masse macht´s.

Stefan Bentrop, Deutscher Mieterbund:
Man kann davon ausgehen, dass es auf diesem Ablesemarkt um einen jährlichen Umsatz geht, von etwa 1,5 Milliarden Euro deutschlandweit gerechnet. Wir haben aktuell die Diskussion darüber, wie sind bezahlbare Mieten zu gewährleisten. Und zur Bezahlbarkeit gehört natürlich auch, dass die Nebenkosten sich in Grenzen halten und deswegen müssen die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, diese Nebenkosten auch zu reduzieren.

Zwei große Ableseunternehmen dominieren den deutschen Markt: TECHEM mit Sitz in Eschborn und ISTA in Essen.
Wie attraktiv ihr Geschäft ist, zeigt sich am Wert für internationale Finanzinvestoren. TECHEM wird aktuell für 4,6 Milliarden Euro an ein schweizer-kanadisches Konsortium verkauft. ISTA haben für geschätzte 4,5 Milliarden Euro Firmen aus Hongkong und von den Cayman-Inseln übernommen.
Eine Investorenbroschüre lobte “…hohe und stabile Gewinne durch große Marktmacht…”.
Der Grund dafür: wenig Wettbewerb. Deswegen interessiert sich das Bundeskartellamt für den Ablesemarkt. Die Wettbewerbshüter kommen zu dem Schluss: Margen und Erlöse seien „…insgesamt verhältnismäßig hoch“. Die Behörde drohte „…kartellrechtliche Maßnahmen…“ an.

Stefan Bentrop, Deutscher Mieterbund:  Die Untersuchung des Bundeskartellamts ist im Mai 2017 veröffentlicht worden, bisher ist eine Reaktion der Politik nicht festzustellen. Wir hoffen, dass das noch geschieht, ansonsten hoffen wir, dass das Bundeskartellamt die Maßnahmen umsetzt, die es angekündigt hat, für den Fall dass die Politik keine Reaktion zeigen wird.

Eine mögliche Reaktion: Umlagefähigkeit streichen. Nicht Mieter, sondern Vermieter sollen Ablesedienste bezahlen. Doch das ist bislang nicht passiert. In der Zwischenzeit leidet der Wettbewerb. Das spürt auch der kleine Ablesedienst, der inzwischen Vermieter Bonnacker für die Hälfte des TECHEM-Preises versorgt. Das Unternehmen hat immer mal wieder Auseinandersetzungen mit dem Branchenriesen TECHEM, hat sich einen Anwalt genommen.

Horst Farr, Rechtsanwalt:
Aus meiner Sicht wird eine Strategie gefahren, die darauf abzielt, die Vertragskonstruktionen möglichst verworren zu machen. Und infolgedessen, wenn ein Kunde kündigen will, das auszunutzen, um ihn zu verunsichern.

Mal geht es um strittige Kündigungsfristen, mal um den Zugang zur Funk-Technik. Das macht Wechsel zu neuen Anbietern schwer, bezahlen müssen das die Mieter. Fehlender Wettbewerb? Wir fragen bei den beiden Großen der Branche nach. Ista spricht von einem spürbaren und intensiven Wettbewerb. Techem antwortet ähnlich,

Zitat: „Wir befürworten Wettbewerb, erleben im Geschäftsalltag regelmäßig hohen Verhandlungsdruck und einen intensiven Vergleich von Angebot und Service durch unsere Kunden…“

Und trotzdem: Viele Heizkostenabrechnungen, die Vermieter an ihre Mieter schicken, sind mangelhaft. Der Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen hat gerade eine Studie dazu abgeschlossen, die Frontal 21 exklusiv vorliegt. Grundlage dafür waren mehr als 1.000 Heizkostenabrechnungen.

Svenja Gesemann, Verbraucherzentrale Bundesverband:
Das Ergebnis der Studie war, 37 Prozent der vorliegenden Heizkostenabrechnungen waren eindeutig fehlerhaft und 32 Prozent mindestens klärungsbedürftig. Das ist natürlich aus Verbrauchersicht ein alarmierendes Ergebnis. Denn die Fehlerquote ist nach wie vor sehr hoch – und das, obwohl die Heizkostenverordnung klare Vorgaben macht und die Heizkostenabrechnungen von professionellen Messdienstunternehmen erstellt werden.

Nicht die Messdienstunternehmen, sondern die Vermieter sind per Gesetz für fehlerhafte Abrechnungen verantwortlich. Doch die Verbraucherzentrale sieht auch die Ablesedienste in der Pflicht:
Svenja Gesemann, Verbraucherzentrale Bundesverband:
Ein Lösungsansatz wäre, dass die Messdienstunternehmen zukünftig gesetzlich dazu verpflichtet werden, Hauseigentümer, Hausverwaltungen auf offensichtliche Fehler hinzuweisen, denn sie selber erstellen diese Heizkostenabrechnungen und sitzen sozusagen an der Quelle und sind eben auch in der Lage, diese Fehler zu erkennen und wiederum den Ball zurück an die Hausverwaltungen und Eigentümer zu spielen.

Wer seine eigene Immobilie bewohnt, kann ganz ohne Messdienst auskommen. Regina Weißkopf wohnt in einer Eigentümergemeinschaft. Die hat die Ablesekosten durchgerechnet.
Ihr Fazit: Es ist billiger, alles selbst zu machen.

Regina Weißkopf, Geschäftsführerin Baugruppe Newtonprojekt:
Wir haben uns dazu entschlossen, eine Investition zu machen. Wir haben 20.000 Euro in die Hand genommen, und pro Wohnung macht das etwa 500 Euro aus, die wir für einen Wärmemengenzähler und Wasserzähler jetzt investieren müssen, das ist eine einmalige Sache.
Die Investition soll sich schon nach fünf Jahren bezahlt machen. Aus den Wohnungen schicken die Zähler die Verbrauchsdaten verschlüsselt an einen Server, ein Ablesen ist hier überhaupt nicht mehr nötig. Erinnerungen an Ablese-Ärger früherer Tage:

Rosemarie Barry, Baugruppe Newtonprojekt:
Man findet im Briefkasten den Zettel oder klebt an der Tür und dann musste man zu Hause sein. Und die Zeiten, das stimmte in den seltensten Fällen. Meistens steht dann da von zehn und zwölf und dann war‘s dann trotzdem eins und drei und so. Und das war schon sehr nervig.

Inzwischen sind mehr und mehr Mengenzähler auf Funktechnik umgerüstet, so auch im Mietshaus von Hans Bonnacker. Dann müssen Ableser nicht mehr in die Wohnung. Aber die Kosten für die Dienstleistung bleiben. Und die hat Bonnacker für seine Mieter im Blick:

Hans Bonnacker, Vermieter: 
Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter sollte ja auch nicht überstrapaziert werden. Und ich bin ja natürlich auch für jeden Euro froh, den meine Mieter nicht zahlen müssen, man möchte ja nun ein vernünftiges Verhältnis zu denen haben. Kurz nach der Anfrage von Frontal 21 hat sich TECHEM bei Hans Bonnacker gemeldet. Die verspätete Abrechnung muss er nicht mehr bezahlen.

Beitrag von Jörg Göbel und Markus Reichert