Und ab in die Jahresabrechnung: Aufwandsentschädigung für Zeugenvernehmung nach Diebstahl

Laut Verwaltungsbeirat war es beschlossene Sache gewesen, die nicht gekennzeichneten Fahrräder im Fahrradraum zu entsorgen. “Das haben wir doch beschlossen!” meinte der freundliche aber unkompetente ältere Herr aufgebracht. Und deshalb müsse man dem Hausmeister, der sich darum gekümmert hat, auch die Aufwandsentschädigung wegen Zeugenvernehmung bei der Polizei erstatten!
Dass es überhaupt zu einer Anzeige eines Geschädigten gekommen ist kann er nicht nachvollziehen. Der Hausmeister hätte die Fahrräder zu Recht entsorgt. Und deshalb “müsse man ihm nun auch die Aufwandsentschädigung erstatten”.  Seine beim Hausverwalter eingereichte Rechnung befände sich deshalb zu Recht in der Jahresabrechnung der WEG! Warum dies denn nun bemängelt würde kann er nicht verstehen…!

Nun, “bemängelt” wird einerseites, dass es nie einen Beschluss zur Entsorgung von Fahrrädern gab. Alle Räder waren gesichert und befanden sich in einem verschlossenen, hierfür vorgesehenen Fahrradraum, wo sie niemanden störten.

Weiter wird “bemängelt”, dass nach angekündigter Entsorgung zahlreiche Fahrräder fehlten. Unter anderem zwei des Bemängelnden.

Denn aus unbekannten Gründen drängte es den Verwalter und den Hausmeister zum Entfernen dieser nicht störenden Räder. Vielleicht lag es daran, dass es neben älteren Fahrrädern auch hochwertige Markenräder gab,  die niemandem zu gehören schienen…….
Grund genug für den Verwalter in Eigeninitiative Aushänge in der Wohnanlage aufzuhängen: wer sein Fahrrad nicht bis zu…(Datum)… markiert hat, dessen Fahrrad würde entsorgt werden.
Einen Beschluss hierzu gab es nie. Auch wenn der Beiratsvorsitzende es anders in Erinnerung hat.

Einige Wochen später waren mehrere Fahrräder verschwunden. Von einem der Geschädigten wurde eine Anzeige wegen Diebstahlt gestellt. Daraufhin lud die Polizei den Verwalter und den Hausmeister zu einem Gespräch ein.

Im Gespräch mit der Polizei stellte sich heraus, dass die Entsorgung der Fahrräder zwar vom Hausmeister angekündigt und der Hausmeister hiermit beauftragte worden war (eine entsprechende Entsorgungs-Rechnung (!) wurde erstellt, bezahlt und musste später noch gefälscht werden), aber…. an dem Verschwinden der Räder tragen sie keine Schuld….

Für den Zeitaufwand der Zeugenbefragung stellt der Hausmeister und Rad-Entsorger – in vorheriger Absprache mit dem Hausverwalter – eine Rechnung, die der Verwalter zeitnahe bezahlt und in die WEG-Jahresabrechnung, Position “Sonstige Kosten” einfliessen läßt.

Abrechnung für Aufwandsentschädigung für Zeugenvernehmung am 14.06.20…Polizei Abschnitt……..

6,5 Std. Entschädigung für:                                        
. Fahrt von … nach…. (8:45 Uhr bis 9:08 Uhr)
. Weiterfahrt S-Bahn (ca. 9:30 Uhr)
. Fußweg ca. 15 Min.
. Vernehmung (10:45 Uhr bis 12:10 Uhr)
. Fußweg zurück ca. 15 Min.
. Rückfahrt S-Bahn (ca. 12:30 Uhr)
. Rückfahrt von … nach …. (13:12 Uhr bis 15:15 Uhr)
6,5 Std. à 32,00 € = 208,00 €

1 Stk. Fahrkarte Tageskarte Regeltarif Verkehrsverbund 13,80 €
Summe 221,80 € + MwSt = 263,94 €