Steuerparadies bei deutschen Hausverwaltern beliebt

Zweifelsohne legal, aber ein Hausverwalter ist eine besondere Vertrauensperson und durch die Verwaltung der gemeinschaftlichen WEG-Rücklagen auch Vermögensverwalter…. Warum deshalb die Verbindung zum bekannten Steuerparadies Isle of Man? Zu wessen Vorteil?

Link: Spiegel Online “Britische Steueroase Isle of Man 85.000 Einwohner – 952 registrierte Flugzeuge”

Als Inhaber einer Hausverwaltung wird lt. Handelsregister ausgewiesen:
Herr U. K. (zu 80 %) und die Firma Campden Hill Advisers Ltd. (zu 20 %) mit Sitz im britischen Steuerparadies Isle of Man (www.campdenhill.com).

Vor Ort, auf der Isle of Man ist kein Teammitglied tätig, wohl aber in London, Madrid und Berlin, wo auch Herr K. für Campden Hill Advisers tätig ist. Als deutsche Adresse wird die Adresse der Hausverwaltung angegeben.
“The company’s main areas of focus are German real estate investment and development, Peruvian low income housing and UK property development.”
Die Firma Campden Hill Advisers beschäftigt sich mit dem deutschen Immobilienmarkt, Peruanischen Sozialwohnungen und dem britischen Wohnungsmarkt. Eine typische Tätigkeit für ein Unternehmen auf einer einsamen Insel vor Irland.
Frage: aus welchen Gründen hat eine deutsche Hausverwaltung einen Mit-Inhaber im Steuerparadies?

Unter der gleichen Postadresse wie die Hausverwaltung befindet sich ein Briefkasten der
Fa. CarlMarks GmbH. Lt. Handelsregister ist der Geschäftsführer dieses Unternehmens identisch mit dem Geschäftsführer der Hausverwaltung.
Auskunft des Handelsregisters:
“Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte.”
Das Unternehmen CarlMarks GmbH besitzt 2 Gesellschafter, die Unternehmen CM1 Ltd. und CM2 Ltd. – Knox House, 16-18 Finch Road, Douglas, IM1 2PT, Isle of Man. Sie sind Eigentümer zu je 50%.

Die finanzielle Entwicklung des Unternehmens CarlMarks GmbH beschreibt der Jahresabschluss 2016 lt. Handelsregister wie folgt:

Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag 2016 beträgt € -259.278,67.
Einschließlich des zu berücksichtigenden Verlustvortrages in Höhe von € -2.130.999,71 ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von € -2.390.278,38.
Auf neue Rechnung werden € -2.390.278,38 vorgetragen.

Eigenkapitalentwicklung:
Das Eigenkapital entwickelte sich wie folgt:
Verlustvortrag 01. Januar 2016: €  -2.130.999,71
Jahresfehlbetrag 2016: €  -259.278,67
Bilanzverlust 31. Dezember 2016: €  -2.390.278,38
Gezeichnetes Kapital: €  25.000,00
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zum 31. Dezember 2016: € -2.365.278,38

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