Unsinnige Bonitätsprüfung des Marktführers (Rauchmelder)

Bonitätsprüfungen haben sicher ihren Sinn wenn es sich um langwierige oder kosten-intensive Projekte handelt (z.B. aufwendige Sanierungen). Es soll sichergestellt werden, dass diese Arbeiten zuende geführt werden und der Bauunternehmer bzw. der Dienstleister nicht während der Arbeitsphase insolvent geht.

Vollkommen übertrieben scheint die kostenpflichtige Bonitätsprüfung jedoch bei einer Firma, die damit beauftragt wird Rauchmelder in den Wohnungen der Eigentümer anzubringen. Erstens ist das finanzielle Volumen doch sehr überschaubar,  zweitens wird die Rechnungen doch erst bezahlt, wenn die Geräte angebracht worden sind und drittens handelt es sich um den Marktführer auf diesem Gebiet, die Fa. Objektus.

So ist es nicht nachvollziehbar, dass der Verwalter eine Rechnung über Sonderhonorar erstellt, weil er die Bonität des von verschiedenen Hausverwalter-Verbänden “empfohlenen” Dienstleisters prüfen lässt.

Wahrscheinlich hätte ein Blick in das kostenlos zugängliche Portal “unternehmensregister.de” und ein Blick auf den Stand des Eigenkapitals gereicht:
mit beachtlichen € 650.000 sollte man sich wegen ein paar  Rauchmeldern keine Sorgen machen…
ek_objektus_kl

Trotzdem wurde diese unnötige Leistung in Höhe von € 77,35 in Rechnung gestellt.
Verbucht wurde dieser Betrag lt. Rechnung nicht auf dem Konto “Sonderhonorar”, sondern auf dem Konto “3050 Sonstige Kosten” (siehe Kopie Kontenplan des Verwalters)

Weiter war die Bonitätsprüfung über die Creditreform nicht nachvollziehbar: es lag der Rechnung kein Ausdruck über die Bonität bei. D.h. es ist überhaupt nicht erwiesen, dass eien Auskunft – so irrsinnig sie sein mag – überhaupt beantragt wurde.
Zudem wurden 77,35 € berechnet. Es ist davon auszugehen, dass eine Bonitätsauskunft den Verwalter nicht mehr als 10 € kosten sollte. Die Differenz  ist Gewinn. Fürs reine Rechnungsschreiben….

Aufgrund der “Empfehlung” des Hausverwalter-Dachverbands ist anzunehmen, dass a l l e  von dieser Hausverwaltung betreuten Wohnungseigentümergemeinschaften Rauchmelder von der gleichen Firma erhalten. Da würde doch eine einzige Bonitätsprüfung reichen. Warum erhält gerade diese WEG die Rechnung?

Es sei denn…. es ist dem Hausverwalter bewußt, wie wenig und schlecht die Beiräte die jährliche Hausgeldabrechnung prüfen und berechnet diese Bonitätsprüfung fröhlich-dreist allen von ihm betreuten WEGs.
Einen Beleg gibt es ja nicht. Schnelles Geld für wenig Aufwand: wenn der Verwalter 50 WEGs betreut erhalten alle eine Rechnung bezüglich der Bonitätsprüfung der Rauchmelderfirma. Wenn der Verwalter mehrere Hundert WEG betreut – wird er mehrere Hundert Rechnungen schreiben. Beispiel: 300 WEG x 77,35 = 23.205 € – fürs Nichtstun!

Deshalb: Prüfen Sie die vom Verwalter als “Sonderhonorar” oder “Zusatzleistungen” erstellten Rechnungen! Keine Rechnung ohne Beleg!
Es wird gnadenlos abgezockt.
Die Verwalter wissen genau, dass kaum jemand ihre Sonderrechnungen prüft oder in Zweifel zieht.
rg creditreform_o_kl

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