Salzburger Nachrichten: Untreue-Verdacht – Finanz zeigt Hausverwalter an

Die Zeitung Salzburger Nachrichten schreibt:

Aus der Sachverhaltsdarstellung des Finanzamts an die Staatsanwaltschaft.

“Verdacht der Untreue” steht auf dem Titelblatt der Sachverhaltsmitteilung, welche das Finanzamt Salzburg im Dezember an die Staatsanwaltschaft Salzburg gemacht hat. Samt Beilagen ist das Konvolut 33 Seiten stark und beschäftigt bereits das Betrugsreferat des Landeskriminalamts. Ein Zwischenbericht an die Staatsanwaltschaft ist für 10. März kalendiert.
 Untreue-Verdacht: Finanz zeigt Hausverwalter an
 Das Schreiben ist vom Vorstand der Salzburger Finanz, Alfred Schmidt, abgezeichnet. Der Inhalt: Die Fahnder äußern den “dringenden Verdacht”, dass ein Salzburger Immobilienverwalter und -entwickler, insbesondere über zwei Unternehmen, Gelder von Rücklagenkonten seiner Kunden “unrechtmäßig” verwendet hat bzw. nach wie vor verwendet. Dieser Verdacht sei im “Zuge von laufenden Außenprüfungsmaßnahmen” in beiden besagten Unternehmen, sowie sieben weiteren verbundenen Unternehmen, entstanden.

Dies sei, so die Finanz, mutmaßlich zumindest ab dem Jahr 2010 passiert, wahrscheinlicher aber schon ab 2007. Konkret sollen Gelder, die für die Instandhaltung von Wohnhäusern angespart wurden, über Firmengeflechte abgezogen worden sein. Entsprechende Rechnungen, Kontoauszüge und andere Unterlagen liegen der Sachverhaltsdarstellung bei.

Lücke von 563.890 Euro

Das Finanzamt hat nach eigener Aussage die Konten von elf Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) inspiziert und dabei in einer Tabelle Zuflüsse und Abflüsse gegenübergestellt – wobei sich allein hier eine Lücke von 563.890 Euro ergibt. Weiters berichtet die Finanz von Prüfungsmaßnahmen in weiteren Firmen im Einflussbereich desselben Geschäftsmanns, bei welchen weitere 26 Hauseigentümergemeinschaften und deren Konten unter die Lupe genommen worden sein sollen. Fazit: “Es besteht bei diesen Wohnungseigentumsgemeinschaften ebenfalls der dringende Verdacht, dass über Jahre hinweg entsprechende Gelder von den Rücklagenkonten der WEG” unrechtmäßig über Geschäftskonten verwendet worden seien.Die geprüften Wohnungen befinden sich großteils in der Stadt Salzburg, aber etwa auch im Pongau. Sowohl Entnahmen wie Rückführungen bewegen sich teils im Bereich von mehreren Hunderttausend Euro pro Überweisung. In den vorhandenen Tabellen finden sich außerdem Aufzeichnungen von Überweisungen von Treuhandkonten an den Hausverwalter persönlich sowie “Zahlungen USt” oder “Zahlungen SGKK”, also Gebietskrankenkasse. Auch Barbehebungen in fünfstelliger Höhe sind verzeichnet.

Als Beweismittel nennt das Finanzamt Kontoaufstellungen sowie Unterlagen aus Betriebsprüfungen, zwei Sachbearbeiter zeichnen dort für den Fall verantwortlich. Die Finanzstrafbehörde bittet die Staatsanwaltschaft schließlich um Einbindung “im Hinblick auf den bestehenden Verdacht der Abgabenhinterziehung”, sollten “Verfolgungsmaßnahmen als notwendig erachtet werden”.

Inhaber streitet Vorwürfe ab

Der betreffende Unternehmer nahm im SN-Gespräch telefonisch Stellung. Er bestreitet jedes schuldhafte Handeln und stellt in Aussicht, alle Vorwürfe zeitnah entkräften zu können. Gegebenenfalls werde es zu Klagen gegen die Behörden kommen, falls es zu einer nachhaltigen Rufschädigung komme, teilt der Mann mit. Die in der Sachverhaltsdarstellung enthaltenen Aufstellungen seien inhaltlich unrichtig. Der Rechtsanwalt des Unternehmers ergänzt, dass es mit den Finanzbehörden keine Schlussbesprechung gegeben habe, “wofür diese Salden auf der Liste sind, das ist noch gar nicht definiert.” Mit entnommenen Rücklagen auf den Konten seien jedenfalls Sanierungen durchgeführt worden. Auch sehe die Finanz nicht mehr als einen Verdacht, man sei noch mitten in der Ermittlungsphase.Die Vorwürfe sind mittlerweile auch in der Wirtschaftskammer angekommen. Deren Vizepräsident Peter Genser ist auch Fachgruppenobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Er bezeichnet sich selbst ob der Nachrichten als “beunruhigt” und verspricht, schnellstens mit der Kriminalpolizei in Kontakt zu treten. Sollte sich der Sachverhalt erhärten lassen, müsse man die Gewerbebehörde informieren. “Aber so weit sind wir noch nicht”, sagt Genser.

Auch abseits der unmittelbaren Tätigkeit als Hausverwalter ist der besagte Unternehmer von Gerichtsstreitigkeiten betroffen. Betriebe aus Salzburg und Oberösterreich bestätigen im SN-Gespräch, dass Forderungen in jeweils sechsstelliger Höhe eingeklagt würden, wobei die Causae noch nicht abgeschlossen seien oder die Exekution der Außenstände bevorstehe. Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft liegt neben der Sachverhaltsdarstellung des Finanzamts gegen den Unternehmer eine weitere Sachverhaltsdarstellung einer Privatperson vor, welche mit diesem in geschäftlichem Kontakt gestanden sei. Zu diesem Fall hat der Unternehmer eine schriftliche Gegenäußerung eingebracht.

Immobilientreuhänder Franz Stiller: “Die Branche bedauert jeden negativen Vorfall – und versucht, Schaden von den Kunden abzuwenden, so es irgendwie in unserer Macht steht.”

 

Text von Von Christian Resch, Salzburger Nachrichten,   03.03.2015

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