Verständlich dargestellt: Hausgeldabrechnung Abrechnungsspitze – Abrechnungssaldo

In den vom Hausverwalter Jahresabrechnungen ist immer wieder von der Abrechnungsspitze und dem Abrechnungssaldo die Rede.
Wo ist der Unterschied? Wie kann man beide Begriffe unterscheiden?

Anhand von 4 verschiedenen Beispiel-Situationen versuchen wir die Abrechnung zahlenmässig und auch als Graphik zu verdeutlichen.
Fall 1: Die Jahresabrechnung ist höher als der Wirtschaftsplan und es wurde weniger Hausgeld gezahlt als im Plan vorgesehen
Fall 2: Die Jahresabrechnung ist höher als der Wirtschaftsplan und es wurde genau soviel Hausgeld gezahlt wie im Plan vorgesehen
Fall 3: Die Jahresabrechnung ist niedriger als der Wirtschaftsplan und es wurde weniger Hausgeld gezahlt als im Plan vorgesehen
Fall 4: Die Jahresabrechnung ist niedriger als der Wirtschaftsplan und es wurde genau soviel Hausgeld gezahlt wie im Plan vorgesehen


Abrechnungsspitze und Abrechnungsaldo:

Fall 1: Die Jahresabrechnung ist höher als der Wirtschaftsplan und es wurde weniger Hausgeld gezahlt als im Plan vorgesehen

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Fall 2: Die Jahresabrechnung ist höher als der Wirtschaftsplan und es wurde genau soviel Hausgeld gezahlt wie im Plan vorgesehen

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Fall 3: Die Jahresabrechnung ist niedriger als der Wirtschaftsplan und es wurde weniger Hausgeld gezahlt als im Plan vorgesehen

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Fall 4: Die Jahresabrechnung ist niedriger als der Wirtschaftsplan und es wurde genau soviel Hausgeld gezahlt wie im Plan vorgesehen

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2 Gedanken zu „Verständlich dargestellt: Hausgeldabrechnung Abrechnungsspitze – Abrechnungssaldo

  1. Karl-Heinz M.

    Zur Beschlussfassung wurden den Eigentümern 3 Varianten als Jahresabrechnung zugesandt. Meiner Meinung nach,
    kann aber nur eine davon richtig sein, oder keine von den 3 vorgelegten Varianten. Um Klarheit zu schaffen, würde ich Ihnen zur Überprüfung gerne alle 3 Varianten zu kommen lassen. Unsere ETG besteht aus 2 Häusern sprich, wir sind gem. Teilungserklärung eine ungeregelte Mehrhausanlage.
    Einen Prozess wegen einer fehlerhaften Abrechnung für das Jahr 2014 hat die Verwaltung am 19.04.2016 verloren.
    Eine Überprüfung ist jedoch nur möglich, wenn diese kostenlos ist.

    Mit freundlichen Grüßen!

    gez. Karl-Heinz M.

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