Verwalter beauftragt Ingenieur und verneint es, bis ihm die Eigentümer die Rechnung zeigen

Wie eigenmächtig manche Verwalter handeln und wie wenig sie zu ihrem Handeln stehen, zeigt das folgende Beispiel:
Auf der Tagesordnung der Eigentümerversammlung vom 13.08. fanden die Eigentümer erstaunt folgenden Tagesordnungspunkt:
“TOP 6  – Dachsanierung, weitere Vorgehensweise und Finanzierung dazu”.tagesordnung_kl

Das Thema “Dachsanierung” war allen Miteigentümern neu – hatte es doch bisher keine Probleme oder Wasserschäden gegeben und das Dach erschien in einem altersgemäßen, aber korrekten Zustand. Umso mehr staunten die Eigentümer über die scheinbare Dringlichkeit der Sanierung. Hatte der Hausverwalter doch extra einen Ingenieur eingeladen, der zum Thema “Geplante Dachsanierung” referierte.

Auf Nachfrage, ob es wahr sei, dass der Verwalter bereits im Vorfeld diesen Ingenieur mit der Vorbereitung der Dachsanierung, deren Notwendigkeit doch zunächst zu prüfen war,  beauftragt habe, entgegnete dieser:

“Nein, das habe ich nicht! Das soll doch jetzt alles erst besprochen werden.”

Die Aussage des Verwalters war falsch. Er hatte gelogen.
Einige Miteigentümer hatten vor der Versammlung Einsicht in die Abrechnungsunterlagen des laufenden Jahres genommen und dabei die Unterlagen zur Beauftragung des Ingenieurs und auch seine bereits bezahlte Rechnung in Höhe von 1.818,90 € entdeckt. 

Der Ingenieur war am 17.02. vom Hausverwalter für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes beauftragt worden, am 14.03. wurde die Rechnung erstellt, die am 01.04. von der Hausverwaltung beglichen wurde. Lange vor der Versammlung am 13.08.

In den Abrechnungs-Unterlagen ebenfalls zu finden war die Berechnung des Ingenieur-Honorars (“Honorarermittlung”), aus der hervorgeht, dass für den Ingenieur ein Gesamthonorar von 21.835 € vorgesehen war.

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Aufgrund dieser offensichtlichen Lüge des Verwalters entschieden sich die Eigentümer, das Thema vorerst zu verschieben.

Typisch: Größere Sanierungsmaßnahmen kurz vor Verwalter-Neuwahl
Interessanterweise stand für das nächste Jahr eine Verwalter-Neuwahl an.
Um eine “Abwahl” zu erschweren neigen gewissen Verwalter dazu, größere  Sanierungsmaßnahmen – ob notwendig oder nicht – einzuschieben. Diese ziehen sich zeitlich über den Zeitpunkt der Verwalter-Neuwahl hinaus, so dass die Eigentümergemeinschaft wenig geneigt ist “mitten in einer Sanierung” den Verwalter zu wechseln. Der Hausverwalter sichert so seinen Verwaltervertrag.


Empfohlene Maßnahmen

Schauen Sie sich sehr genau die Einladung zur Eigentümerversammlung an.
Holen Sie sich im Vorfeld alle Informationen zu den aufgelisteten Tagesordnungspunkten. Entweder sendet Ihnen der Verwalter freundlicherweise die Unterlagen zu oder Sie nehmen beim Hausverwalter Einsicht in die Verwaltungsunterlagen.
Prüfen Sie, wann der Verwaltervertrag ausläuft und ob ggf. eine Verwalter-Neuwahl ansteht.

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