Die Waiblinger Kreiszeitung schreibt:
Waiblingen/Stuttgart. Drei Jahre und zehn Monate Gefängnis hat die Staatsanwältin für den angeklagten Ex- Hausverwalter Thomas Schreiber gefordert. Mit ungläubigem Lachen und Zwischenrufen haben Zuschauer das Plädoyer des Verteidigers quittiert. Dieser attestierte Schreiber, der die Wohnungseigentümergemeinschaften letztlich um 900 000 Euro gebracht hat, ein Helfersyndrom. Den Beiräten warf er „gewaltige Unterlassungen“ und Versäumnisse vor.
Als Grund für die Veruntreuung hatte der geständige Angeklagte bereits am ersten Verhandlungstag finanzielle Probleme mit seiner zweiten Firma angegeben. Die Firma, die zu dem Zeitpunkt von seinem mitangeklagten Sohn geleitet wurde, war schwer angeschlagen. Was letztlich mit den Geldern geschehen ist, sei aber nicht erwiesen, so nun die Staatsanwältin. Nach Angaben einer Zeugin habe Schreiber nicht im Luxus gelebt. Seine Frau sei eine „schwäbische Hausfrau und kein Luxusweib“. Und ob das Sportboot des Sohnes von diesem Geld bezahlt wurde, könne nicht erwiesen werden. Strafmildernd wertete die Anklägerin die Geständnisse von Vater und Sohn. Zudem seien beide nicht vorbestraft.
„Was war mit den Beiräten, die zur Kontrolle berufen waren?“
Auf die umfassenden Geständnisse verwies auch Schreibers Verteidiger. In Fällen wie diesem habe es das Gericht häufig mit schweigenden Angeklagten zu tun. Sein Mandant habe aber alles auf seine Kappe genommen und sogar Dinge eingeräumt, die gar keine Straftaten waren. „Das entspricht der Persönlichkeit meines Mandanten.“ Schreiber, der sich auch für Rettungshundevereine engagiere, habe ein Helfersyndrom. Wenn er keine krummen Touren mache, sei er ein geeigneter Hausverwalter gewesen, aber kein guter Unternehmer und Flachdachsanierer, so der Anwalt mit Blick auf Schreibers zweite Firma, die auf wackeligen Beinen gestanden habe. Angesichts der Straftaten, die sich wie ein Ei dem anderen gleichten, müsse man sich fragen, wie das so lange gutgehen konnte. Am Ende sei die Geschichte wie ein Kartenhaus zusammengefallen. „Was war mit den zahlreichen Beiräten, die zur Kontrolle berufen waren?“, fragte der Verteidiger. Betroffen seien zig WEGs, deren Beiräte allesamt den Auftrag hätten, dem Verwalter auf die Finger zu gucken und die Belege zu prüfen. Das scheine nicht in einer einzigen WEG der Fall gewesen zu sein. „Wer so blöd rangeht, braucht sich nicht zu wundern“, sagte der Anwalt. „Hier sind gewaltige Unterlassungen und Versäumnisse passiert.“
Schreiber sei ein gescheiterter Unternehmer und Vater, der von ein paar Hundert Euro Rente leben müsse und eine kranke Frau habe. „Man steht vor einem Scherbenhaufen. Da sind drei Jahre und zehn Monate nicht richtig“, befand der Anwalt. Sein Vorschlag: zwei Jahre und neun Monate. Acht Monate davon wollte er als bereits vollstreckt erklären lassen, was unter Umständen möglich ist, wenn eine „rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung“ vorliegt – das Verfahren also schneller hätte abgewickelt werden müssen. Ob das Gericht dieser Einschätzung folgt, bleibt abzuwarten.
Der Anwalt des Sohnes verzichtete auf einen Antrag, er folgte der Einschätzung der Anklage. Das Schlusswort blieb Thomas Schreiber. Es tue ihm außerordentlich leid, sagte er. „Wirtschaftlich war ich nie der Begünstigte. Ich entschuldige mich in vollem Umfang.“
Appell des Richters
„Reißen Sie sich zusammen“, appellierte der Richter an die Zuschauer angesichts zahlreicher Bemerkungen und Gelächters. Eine ganze Anzahl Betroffener war zur Verlesung der Plädoyers der Staatsanwältin und der beiden Verteidiger gekommen und hatte zum Teil sichtlich Mühe, sich zurückzuhalten. „Es ist die Aufgabe des Verteidigers, für seinen Angeklagten das Beste rauszuholen. Das würden Sie sich auch wünschen, wenn Sie hier stehen würden“, so der Richter. „Also halten Sie sich zurück.“
Das Urteil wird am 18. Oktober 2016 verkündet.
Text von Jutta Pöschko-Kopp, Waiblinger Kreiszeitung, 13.10.2016