“Vorratsbeschluss” vermeiden. Beirat hat KEINE Entscheidungskompetenz

Wie unprofessionell und unseriös eine WEG-Hausverwaltung und die drei Beiräte einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft sind, zeigt dieses Beispiel.
In dieser Wohnanlage gibt es zahlreiche Möglichkeiten, im Gemeinschaftseigentum stehende Räume zu vermieten, z.B. leer stehende und z.Z. nicht zugeordnete Kellerräume (ehem. Waschküchen), Parkplätze auf dem Hof und eine gemeinsame Mietwohnung (ehem. Hausmeisterwohnung).
Gier und Machtstreben führten zu einem Tagesordnungspunkt, der erstaunen lässt:

TOP 14 Vorratsbeschluß über die Bevollmächtigung der Hausverwaltung zukünftigen Vermietungen von Gemeinschaftsflächen in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat vornehmen zu dürfen.“
Mit anderen Worten: man würde gerne von den Wohnungseigentümern eine Blanko-Vollmacht – jetzt und für die Zukunft – erhalten, zur Auswahl von Mietern und der Verteilung von Mietflächen auf dem Grundstück der WEG.
Warum? Weil so die Hausverwaltung und der Beirat willkürlich Entscheidungen treffen können,  ohne lästiges Informieren der übrigen Miteigentümer.
Eine seriöse Verwaltung würde einen sochen Beschluss-Antrag nicht zulassen, geschweige denn selbst einreichen!

Gegenmaßnahme: Info-Antrag zur Tagesordnung
Nach Bekanntwerden dieses Antrags der Hausverwaltung sollten, wenn noch möglich, Gegenmaßnahmen getroffen werden. Diese sind nötig, da davon ausgegangen werden muss, dass Verwaltung und Beirat – gemeinsam  und mit aller Kraft  – versuchen werden, diesen “Vorratsbeschluss” zu ihren Gunsten durchzusetzen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass die Mehrzahl der Eigentümer zu dumm sind, diesen Beschluss zu hinterfragen. Zweiflern wird gemeinsam (Hausverwaltung, Beirat) entgegengetreten, Kritiker werden von ihnen verbal angegriffen werden.

Deshalb, und auch damit es außer einer Diskussion in der Versammlung noch einen schriftlichen Beweis/Beleg gibt, empfiehlt sich die Einbringung von folgendem “Info-Antrag zur Tagesordnung”. Hier eingereicht vom Miteigentümer Y.

“Info-Antrag zur Tagesordnung – Vorratsbeschluss
Der mir am 21.05…. vorgelegte, geplante TOP-Text „Vorratsbeschluss über die Bevollmächtigung der Hausverwaltung, zukünftigen Vermietungen von Gemeinschaftsflächen in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat vornehmen zu dürfen“ ist anfechtbar, da der Beirat bekanntlich keine Entscheidungskompetenz hat. Deshalb die dringende Empfehlung, mit NEIN zu stimmen.

(Bitte an die Verwaltung, diesen Antrag thematisch passend vor den TOP „Vorratsbeschluss“ zu setzen).

Nach fristgemäßem Einreichen dieses Info-Antrags zur Tagesordnung lässt der WEG-Verwalter seinen Tagesordnungspunkt wenige Stunden später von der Einladung verschwinden.
Der “Info-Antrag zur Tagesordnung” des Miteigentümers  Y wird gar nicht erst aufgeführt.
Auch dieses Verhalten des Verwalters ist bezeichnend!

Empfehlung:
Eine Blanko-Vollmacht an den Verwalter ist auf keinen Fall zu empfehlen. Und die Tatsache, dass dieser einen solchen Vorschlag macht, spricht schon für sich. Von diesem Verwalter sollte sich eine WEG schnellstens verabschieden.

Noch dümmer ist es aber, den Verwaltungsbeirat entscheiden zu lassen.
Denn, nein, der Verwaltungsbeirat hat KEINE Entscheidungskompetenz!

Dies ist ein weiterer “Klassiker” unseriöser Hausverwaltungen, denen es wichtig ist, dem verwalternahen Verwaltungsbeirat mehr Macht – auch zur Unterstützung eines unseriösen Verwalters – einzuräumen.

Der von der Verwaltung eingereichte Antrag ist erfolgreich anfrechbar.
Wird er jedoch nicht fristgemäß angefochten, dann wird er gültig.