WEG-Abrechnung: und wieder grüßt der Pauschalbetrag….

[Beitrag 6651] – Ohne schriftliches Angebot, inhaltlich nicht nachvollziehbar, 50% überteuert, insolvente Dienstleister…

Praxisfall:
Rechnung des Handwerkers, wie er im Abrechnungsordner der Hausgeldabrechnung der Eigentümergemeinschaft vorgefunden wurde: 
“Masse 1,0  – Schaden an der Dämmung durch bauseitige Verlegung des Fallrohrs: Fassadendämmung mit Steinwolle füllen, verspachteln, Gewerbe einbettend verspachteln, ca. 10 cm auf den alten Putz überlappend, Putzgrund vorstreichen, 3 mm Kratzputz auftragen und verscheibeln, Schlussanstrich mit Fassadenfarbe angleichen an die übrige Fassade.
Achtung: es werden Ansätze sichtbar bleiben!
inkl. aller Materialien, inkl. mehrfacher trocknungsbedingter An- und Abfahrten
netto €: 390,00
zzgl. 19 % MwSt. 74,10
brutto €: 464,10 “

Von der Hausverwaltung wurde dieser Betrag am 11.06. “kontrolliert”.
Also muss ein ordnungsgemäßer Auftrag vorliegen.

In der Tat, hier ist das Angebot mit Datum 18.12.:
“Betreff: Schließung der Fassadendämmung nach Verlegung des Fallrohrs laut Angebot vom 18.12. in Höhe von 464,10 €. Auftragsfrist: SOFORT!”

Nun, der Handwerker ist statt “SOFORT!!!” erst ein halbes Jahr später tätig geworden.
Interessant ist aber der Hinweis “laut Angebot vom 18.12.”, denn ein schriftliches Angebot lag dieser Beauftragung nicht bei. Es handelte sich um ein “telefonisches Angebot”.
Wahrscheinlich sollten bei dieser Beauftragung zum überteuerten Pauschalpreis möglichst wenige schriftliche Unterlagen geben…..

Einen weiteren Hinweis für die Gründe der Beauftragung eben dieses Dienstleisters gibt das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) des gleichen Jahres: diese weist auf der Aktiva einen “nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 237.970,01 €” auf.
Auf der Passiva fällt ein Eigenkapitalbetrag von “Null” auf, sowie ein “nicht gedeckter Fehlbetrag von 237.970,01 €”

Zusammenfassung:
der Netto–Rechnungsbetrag war 390 €.  Legt man einen Stundenlohn von 45 € an, so ergibt sich ein Stundenaufwand von 8,66 Arbeitsstunden.
Abzüglich geschätzter Materialkosten von 30 € – verbleiben immer noch 8 Arbeitsstunden für “die Schließung der Fassade mit Steinwolle, Verspachtelung und Anstrich”.

Nachvollziehbar wäre der halbe Zeitaufwand und somit die halben Kosten.
D.h. diese Rechnung kann als + 50% überteuert angesehen werden.

Dies wurde von der Hausverwaltung billigend in Kauf genommen, bzw. sogar gefördert.
Der Dienstleister war zu diesem Zeitpunkt quasi insolvent, was in der Bilanz mit der Position Eigenkapital “Null” ausgewiesen wurde.

“Gesundstoßen auf Kosten der Wohnungseigentümer, unter aktiver Mitarbeit einer unseriösen Hausverwaltung” – anders kann man dies nicht bezeichnen!