WEG-Beschlüsse: .. und immer wieder die “Brutto-Netto-Falle”

[Beitrag 6616] – Manche Hausverwaltungen interpretieren Kostenrahmen frei – auch inhaltlich wird vom Beschluss gerne abgewichen!

Praxisbeispiel:
Beschlusstext einer Eigentümergemeinschaft für das Fällen von 2 Bäumen…und einem Kostenrahmen von 3.500 €

Beschluss über die Fällung der Birke am Parkplatz und der Tanne und über Ersatzpflanzungen zu Lasten der Rücklage.
Die Gemeinschaft beschließt die Fällung der Birke und der Tanne durch eine Fachfirma gemäß den verschiedenen Angeboten. Die Auftragsvergabe durch die Verwaltung erfolgt nach Überprüfung des Fällumfangs und der Nachverhandlungen mit den anbietenden Firmen und in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat. Der Kostenrahmen liegt bei maximal Euro 3500 € und geht zu Lasten der Rücklage. …”

Schließlich berechnet wurde ein Betrag von 4.063,60 brutto.

Die Verwaltung interpretierte den Begriff “Kostenrahmen” als “Netto-Kostenrahmen” (3.500 x 1,19 = 4.165 €)

Frage: wurde der Beschluss der Eigentümer hier korrekt umgesetzt?

Um solche Fragen zu vermeiden empfiehlt es sich ausdrücklich bei Betragsangaben in Beschlüssen, dies durch den Zusatz “netto” oder “brutto” zu konkretisieren.

Aber auch inhaltlich  ergibt sich bei genauerer Durchsicht des Beschlusses und der Rechnung folgende Diskrepanz:
Beschlossen wurde das Fällen einer Tanne und einer Birke.
Schliesslich gefällt wurden: 3 Birken und 1 Tanne!
Zudem wurde der Kostenrahmen überschritten.

Fazit:
die Hausverwaltung weicht von Beschlüssen inhaltlich und kostenmässig ab. Der Beirat versagt bezüglich seiner Prüfungspflicht.