Verweigerte Belegeinsicht, Manipulation und Furcht vor kritischen Miteigentümern

Wird ein unseriöser WEG-Verwalter um Einsicht in die Jahresabrechnung gebeten, versucht er dies zu vermeiden.

Beispiel:
Am 16.03. bittet ein kritischen Miteigentümer um die nächstmögliche Gelegenheit die erstellte Hausgeldabrechnung einsehen zu können.
“Sehr geehrte Damen und Herren, bitte lassen Sie es mich wissen, sobald die Abrechnung fertig ist. Ich würde sie gerne einsehen. MfG…..

Keine Reaktion des Verwalters, deshalb eine Erinnerungsschreiben am 24.03.

Wieder keine Reaktion des Verwalters, deshalb ein Erinnerungsschreiben am 02.04.

Noch immer keine Reaktion des Verwalters, deshalb am 15.04. ein Einscheiben mit gleicher Bitte.

Am 24.04. antwortet der Verwalter per email. In Kopie setzt er absichtlich den Verwalter-treuen und vereinnahmen Beirat.
“.. bezüglich Ihres Schreibens vom 15.04. möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie weder in der Mail vom 16.03., 24.03. noch in der Mail vom 02.04.eine Frage formuliert haben. Sie wiesen uns lediglich daraufhin, dass Sie sobald die Abrechnung vollständig sei, gerne informiert würden.
Selbstverständlich können Sie einen Termin zur Belegeinsicht in unserem Büro vereinbaren sobald die Abrechnung abgeschlossen ist.”

Absichtlich unerwähnt wurde vom Verwalter der eigentliche Grund der Schreiben, nämlich  die Bitte, schnellstmöglichst nach Erstellung Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen zu wollen.

Da er dieses Schreiben in Kopie an den Verwalter-hörigen Beirat sendete, kam von dort – genauso wie vom Verwalter vorhergesehen und beabsichtigt, Kritik an der angeblichen “Drängelei” des kritischen Miteigentümers.

Durch bewusstes Weglassen des wesentlichen Punktes (“Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen”), also durch Weitergabe von Halbinformationen, wurden die vorherigen Anfragen des Miteigentümers vom dümmlichen Beirat fälschlicherweise als “Drängelei, wann denn die endlich die Abrechnung fertig sei” gewertet.

Schließlich war die Jahresabrechnung Anfang Mai fertig und die Versammlung auf den 27.05. angesetzt.

Wie zu erwarten, war es auch in diesem Jahr wieder nicht möglich,  v o r   der Versammlung vom 27.05. einen Termin für die Einsicht der Abrechnungsunterlagen zu erhalten.

Lediglich eine Woche n a c h (!) der Versammlung, am 03.06. – also nachdem die Jahresabrechnung beschlossen worden war – ließ sich der Verwalter dazu herab, die Aktenordner zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
Wie zu erwarten, wurden zahlreiche Ungereimtheiten festgestellt. Der Beirat hatte diese wie immer übersehen…

Dies ist das typische Verhalten hochgradig unseriöser Verwalter.
Je mehr Ihnen die Akteneinsicht verweigert wird, je öfters der Verwalter Fehl- und Halbinformationen an andere Miteigentümer weitergibt, um Missverständnisse bewußt zu provozieren und kritische Miteigentümer in ein falsches Licht zu stellen – desto genauer sollte diese Verwaltertätigkeit untersucht werden.

Je mehr der Verwalter versucht durch Lügen und Falschinformation andere gegen einen kritischen Miteigentümer aufzuwiegeln – desto mehr Angst hat er, selbst “aufzufliegen” .. So benutzt er andere – die dumm genug sind – um sich selbst zu schützen.

Empfohlene Maßnahmen:
Nehmen Sie dies Angriffe, denen Sie als kritischer Miteigentümer ausgesetzt sind, nicht persönlich. Denken Sie daran, dass andere oft nur Teilwissen haben.
Seien Sei gewiss, auf der richtigen Spur zu sein.

Und: machen Sie solches Verwalter-Verhalten publik.
Nichts ist dem unseriösen WEG-Verwalter so vergrault, wie Transparenz und Öffentlichkeit. Nur so können andere davon profitieren und sich schützen.

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