Wenn der Verwalter die WEG-Beschlüsse nicht umsetzt…

Was nützen die besten Beschlüsse, wenn sie nicht umgesetzt werden? Oder sie werden so langsam und so halbherzig umgesetzt, daß man beim Zuschauen einschläft.

Der Grund: der WEG-Verwalter  m ö c h t e  den Beschluss nicht umsetzen.

Praxisbeispiel:
“TOP 6: Die Eigentümergemeinschaft beschließt die Sanierung des Daches. Ausführung gemäß vorliegendem Gutachten/Gerichtsbeschlusses.
Die Vergabe der Arbeiten erfolgt in diesem Jahr. Nach Vorliegen von 2 weiteren Angeboten, eingeholt seitens des Miteigentümers Herrn…. ist der Verwaltungsbeirat ermächtig, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, über die Vergabe der Arbeiten zu entscheiden. Der Beschlussantrag ist angenommen.”

Der Beschluss wurde im Oktober gefaßt. Die Auftragsvergabe sollte noch im gleichen Jahr erfolgen. Auch erkenntlich ist, dass es bereits ein Gutachten und einen Gerichtsbeschluss (!) mit der Verpflichtung zur Sanierung gibt.
Es bestand also jeder Grund zur Eile. Aber es passierte nichts.
Erst als der Miteigentümer, dessen Wohnung aufgrund des maroden Dachs seit Jahren unvermietbar war, nach zahlreichen Mahnungen und Schreiben des Rechtsanwalts im nächsten Jahr bei Gericht die Zwangssanierung beantragte …. kam Bewegung in den Beschluß.
Aber es entstanden auch Zusatzkosten für den zusätzlichen Gerichtsantrag, dessen Kosten die Gemeinschaft zahlten musste. Diese weigerte sich, wodurch weitere Rechtsanwalts- und Mahngebühren entstanden…. die ebenfalls der Eigentümergemeinschaft in Rechnung gestellt wurde. Wie so oft hatte der eigentliche Verursacher, der Hausverwalter, keinerlei Kosten zu tragen….

Weitere Fehler:
1) der Beirat hat keine Entscheidungskompetenz!  “..ist der Verwaltungsbeirat ermächtig, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, über die Vergabe der Arbeiten zu entscheiden.”
Nein, die Entscheidung hat einzig die Gemeinschaft per Beschluß zu treffen.
2) “Nach Vorliegen von 2 weiteren Angeboten, eingeholt seitens des Miteigentümers Herrn….”
Der Miteigentümer kann gerne Angebote einholen – aber bitte  v o r  der Versammlung.
Denn vor der Versammlung müssen die Angebote vorliegen. Sonst ist der Beschluss anfechtbar.

Empfehlung:
* Prüfen Sie immer, ob die Beschlüsse des Vorjahres umgesetzt wurden. Fragen Sie den Verwalter und Beirat nach dem Stand der Arbeiten.
* Achten Sie darauf, dass die Gemeinschaft entscheidet. Es gibt keinen Grund, eine wichtige Entscheidung dem Beirat zu übertragen. Nur so wird Transparenz geschaffen.
* Achten Sie darauf, dass der Verwalter zwingend alle Angebote vor der Versammlung vorliegen hat und schauen Sie diese gerne ein.

* Verwalter, die wiederholt Beschlüsse nicht oder nur nach Mahnung umsetzen, die es gewohnt sind, die Entscheidungskompetenz dem Beirat zu übertragen oder die Angebote erst nach der Versammlung einholen möchten…. können nicht als seriös bezeichnet werden.