Wenn die Hausverwaltung gar keine Hausverwaltung ist…

Wer ist es eigentlich, der als Hausverwalter auftritt?
Eine Prüfung bringt Gewissheit.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine GmbH.
Kostenlose Auskunft erteilt das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de).
Geben Sie unter “Firmenname” die Angaben Ihrer Hausverwaltung ein.
Dann: neue Suche starten.

unternehmensregister_eingabemaske_kl

Daraufhin erscheint eine Liste der letzten Einträge ins Handelsregister bzw. Veränderungen:

infos liste_kasch

 

 

Wir schauen uns die “Veränderungen” im Handelsregister vom 08.09. genauer an:

infos veränderungen beispiel2_kasch_kl

Dort findet sich folgende Information:

Bekannt gemacht am: 08.09.2015 02:05 Uhr

Amtsgericht Musterstadt Aktenzeichen: HRB 1234

In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr: Veränderungen vom 07.09.2015

HRB 1234: “S….” Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Musterstadt, Musterstrasse 10. Die Gesellschafterversammlung vom 28.7.2015 mit Nachtrag vom 13.8.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand.

Neue Firma: S….GmbH.
Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen in- und ausländischen Vermögens sowie Vertretung und Geschäftsführung von Unternehmen, die in- und ausländische Vermögenswerte verwalten, erwerben oder verwerten.

 

Zusammenfassung:

Der Unternehmensgegenstand ist die Verwaltung von eigenen (!) in-und ausländischen Immobilien.
Den Begriff “Hausverwaltung” suchen Sie vergeblich.

Da die eigene Immobilienverwaltung, mit Erwerb und die Verwertung im Mittelpunkt steht, darf davon ausgegangen werden, dass die Verwaltung nicht uneigennützig handeln wird.
Im vorliegenden Fall hält ein Immobilien-Großeigentümer an einer WEG ca. 10% der MEA (Miteigentumsanteile), in Form von Wohnungen und Gewerbeeinhalten – und dazu 100% der Hausverwaltung. Es besteht ein Interessenkonflikt.

   
 
 
 
 
 
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