“Wir beide wissen ja, dass diese Vollmachten ungültig sind…..”

Wunder scheint es auch in unserem Zeitalter noch zu geben. So die wunderbare Wandlung von angeblich gültigen Stimm-Vollmachten zur anstehenden WEG-Versammlung in ungültige!

Auslöser war die Durchsicht (!) der Vollmachten der Hausverwaltung durch einen Miteigentümer.

In diesem Fall fragte ein Miteigentümer, der etwas früher zu dem geplanten Termin der Wohnungseigentümerversammlung gekommen war, den Verwalter, ob die Hausverwaltung Stimmvollmachten erhalten habe. Ja, entgegnete der Verwalter, sogar 5-6 Stück (von insgesamt 19 Wohnungseigentümern).
Daraufhin bat der Miteigentümer um Einsicht in diese Vollmachten und stellte für sich fest, dass nur eine einzige zweifelsfrei gültig war.
Er gab die Vollmachten an den Verwalter zurück.

Nach einigen Minuten, kurz vor Beginn der Versammlung, wandte sich der Verwalter dem Miteigentümer zu:
“Wir beide wissen, dass diese Vollmachten ungültig sind. ….Was sollen wir nun tun?”
Erstaut über eine solche Aussage antwortet der Miteigentümer: “Sie sind der Hausverwalter, das müssen Sie entscheiden.”

Der WEG-Hausverwalter entschied sich daraufhin, die von den 6 auf die Hausverwaltung ausgestellten Vollmachten nur eine einzige als gültig anzusehen.
Hätte der fachkundige Miteigentümer die Vollmachten n i c h t eingesehen, hätte der Verwalter dreist alle Vollmachten, die zudem zu seinen Gunsten ausgestellt waren, als gültig gewertet.

Zusammenfassung:
Wenn das blosse Durchblättern von Stimmvollmachten v o r  Beginn der Versammlung diese Vollmachten vom Status “gültig” zu “ungültig” befördert – dann ist etwas arg faul!

Gerade wenn Stimmvollmachten zu Gunsten der Hausverwaltung ausgestellt werden (wovon wir übrigens immer abraten!) sollte man davon ausgehen, dass die Verwaltung dies besonders würdigt und verantwortungsvoll-korrekt hiermit umgeht. Dies beinhaltet, ungültige Stimmvollmachten sofort auszusondern und als ungültig zu erklären.
Das Gegenteil ist der Fall: nirgendwo wird in Bezug auf die Gültigkeit von Stimmvollmachten so viel betrogen und gelogen, wie bei Stimmvollmachten, die auf den Namen der Hausverwaltung ausgestellt werden.

Empfohlene Maßnahme:

Machen Sie sich fachkundig! Wie oben gezeigt wurde, reichte die Durchsicht der  Vollmachten einer offensichtlich fachkundigen Person, um alles in Frage zu stellen.
Und schauen Sie sich v o r  jeder WEG-Versammlung alle Vollmachten an und prüfen Sie sie auf Gültigkeit.
Bitten Sie auch um eine Kopie der Anwesenheitsliste, die am besten zusammen mit dem Protokoll den Miteigentümern zugesendet wird. Diese Anwesenheitsliste ist in vielerlei Hinsicht nützlich und wird deshalb von den wenigsten Hausverwaltungen dem Protokoll der WEG-Versammlung beigefügt.

 

3 Gedanken zu „“Wir beide wissen ja, dass diese Vollmachten ungültig sind…..”

  1. Thomas S.

    Hallo Peter!
    Ich denke mal da gibt es viele Möglichkeiten.
    Die Vollmacht muss:
    * im Original vorliegen
    * Unterschrift des Vollmachtgebers beinhalten
    * Vollmachtnehmer muss auch berechtigt sein an der Versammlung teilzunehmen
    * Adresse der Verwaltung enthalten
    * Adresse des Vollmachtgebers beinhalten
    * Versammlungsort beinhalten
    * Das richtige Datum haben
    * Wohnungsnummer muss ersichtlich sein
    Außerdem sollte eine Vollmacht:
    * Eine Auswahl von Vollmachtnehmern vorschlagen ( Beirat einzeln, Hausverwaltung, Verwandter, weitere Möglichkeiten nach Gemeinschaftsordnung)
    * Tabellarische Aufzählung der betreffenden TOP’s für detailierte Stimmabgabe
    * Kennzeichnung das sie nur für die eine Versammlung gilt
    * Hinweis zur Gültigkeit für eine eventuelle Zweitversammlung
    * Hinweis ob Untervollmacht möglich oder nicht

    Bestimmt habe ich noch was vergessen…..
    MfG

    1. mulewitz Beitragsautor

      Hallo zusammen,
      vielleicht nochmals von unserer Sicht aus. Wichtig ist:
      1) Eine gültige Vollmacht muss im ORIGINAL vorliegen.
      Auch wenn dies vielen Verwaltern unbekannt ist, wie ich vor ein paar Tagen feststellen musste, wo 90% der Vollmachten per FAX oder eingescannt als PDF vorlagen.
      2) der Bevollmächtigte und der Vollmachtgeber müssen genannt werden.
      3) Es gibt auch “Dauervollmachten” (Thema wird demnächst behandelt) wovon abzuraten ist, vor allem wenn die Vollmacht dem Verwalter gegenüber ausgestellt wird.
      Es scheint Verwalter zu geben, die wirken darauf hin, von den Miteigentümern Dauervollmachten zu erhalten. Einer hatte den Vordruck sogar auf seiner Internetseite zum Herunterladen.
      4) Richtig, Thomas, der Hinweis: Vollmachtgeber muss berechtigt sein, an der Versammlung teilzunehmen.
      Ganz wichtiges Thema, das viele Hausverwalter nicht so genau nehmen…
      5) Sinnvoll ist auch pro TOP eine einzelne Entscheidungsmöglichkeit zu nennen. Jedoch nehmen es viele Verwalter damit nicht so genau und praktisch niemand prüft im Nachhinein, ob der Verwalter, dem man seine Stimme gegeben hat, auch wirklich so gestimmt hat, wie man es ihm auferlegt hatte.
      Soweit, Grüsse von Mark

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