Antrag zur Tagesordnung vom Verwalter absichtlich falsch wiedergegeben…

Nicht nur falsch wiedergegeben wurde dieser Tagesordnungspunkt –  sondern Sinn und Zweck wurden von der Hausverwaltung vollkommen in ihr Gegenteil verdreht!

Praxisfall:
Zufällig stellt ein einzelner Miteigentümer fest, dass der “Verwalter-nahe” Hausmeister schon vor einigen Jahren eine Gehaltserhöhung erhalten hatte, von der die Eigentümergemeinschaft nichts wusste.

So wendete er sich an die Hausverwaltung. Dort erhielt er keine klaren Aussagen, der Verwalter hätte das Thema gerne vermieden.
Da entschied der Miteigentümer, zur nächsten Eigentümer-Versammlung einen Antrag zur Tagesordnung zu stellen, um das  Thema anzusprechen und um Klarheit zu schaffen.

Seine Frage/seinen Antrag übersendete dieser Miteigentümer schriftlich und noch rechtzeitig vor der Eigentümerversammlung an den WEG-Verwalter:

Betr:  Lohnerhöhung für den Hauswart

Sehr geehrter Herr W. [WEG-Verwalter],
ich bitte Sie, nachfolgenden Punkt in die Tagesordnung anläßlich der nächsten Eigentümerversammlung mit einzubeziehen:
Soll die Entlohnung bezüglich des im Betreff genannten Punktes automatisch durch die Hausverwaltung erfolgen oder soll dies anläßlich der jährlichen Eigentümerversammlungen durch Abstimmungen erfolgen?
Mit freundlichem Gruß, …

schreiben_TOP9_kasch

Eigentlich ist dieser eingereichte Antrag zur Tagesordnung nicht falsch zu verstehen.

Die Art und Weise, wie der Verwalter daraufhin diesen Antrag in die Tagesordnung aufnimmt spricht für sich.

Unter TOP 9 der Einladung bezieht er sich auf den kritischen Eigentümer verdreht dessen kritische Frage in : “Lohnerhöhung für den Hausmeister (Eigentümerantrag Herr ….)”  !

tagesordnung_verdrehter TOP_einzel

Für alle die es vielleicht nicht glauben, hier der Auszug aus der Tagesordnung:tagesordnung_verdrehter TOP

Dem kritischen Eigentümer war es nicht möglich, dies noch vor der Versammlung korrigieren zu lassen. Und in der Versammlung vertrat der Verwalter in der Tat die Ansicht, der Antragsteller hätte um eine erneute (!) Gehaltserhöhung für den bereits überbezahlten, Verwalter-nahen Hausmeister gebeten.

Der Grund für das eigenartigen Verhalten des Verwalters lässt sich darin sehen, dass…..

a) der Hausmeister in der Tat eine Gehaltserhöhung erhalten hatte

b) die Hausverwaltung die Eigentümergemeinschaft hierüber n i c h t  informiert hatte, obwohl sie es hätte machen müssen

c) der Beirat mit im Spiel war: wie später aus Unterlagen hervorging hatte die Hausverwaltung den Beirat um Zustimmung für die Gehaltserhöhung des Hausmeisters gebeten. Dieser gab sein OK – obwohl er keine Entscheidungskompetenz hatte und dies hätte wissen müssen.
Es ist anzunehmen, dass auch die Hausverwaltung dies wusste.
Hausverwaltung und Beirat waren sich einig. Dies schien ihnen zu genügen. Die übrigen Miteigentümer wurden nicht informiert.

Dieses Verwalter-Verhalten ist verwerflich. Wer so handelt, der ist auch so unverfroren, den Sinn von eingereichten Anträgen dreist in Gegenteil zu verdrehen.
Oder anders ausgedrückt: wo keine Verteidigung seiner Fehler mehr möglich ist… versucht sich der Verwalter mit einem “Angriff nach vorne” zu retten und Kritiker mundtot zu machen.

Solche Machenschaften zahlen sich auf Dauer nicht aus.
Die WEG trennte sich kurz darauf von diesem Verwalter.

Empfohlene Maßnahme
Dieses Verhalten publik machen und eine solche Hausverwaltung unverzüglich abwählen!

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