Eigentümerliste verweigert – auch das gibt’s noch!

Ein Eigentümer bittet die Hausverwaltung um Zusendung der aktuellen Eigentümerliste.

Daraufhin reagiert die Verwaltung nicht.
Nach einigen Tagen wiederholt der Eigntümer seine Bitte und erhält folgende Anwort:

“Die Herausgabe der Eigentümerliste und anderer Daten ist rechtlich sehr umstritten. Auf einem WEG- Seminar im April 2016 sagte der vortragende Rechtsanwalt, dass die Verwaltung die Eigentümerliste nicht herausgeben müsste, nur bei berechtigtem Interesse und mit Zustimmung aller Eigentümer. Ich würde Sie bitten, die kommende Eigentümerversammlung abzuwarten, um darüber zu diskutieren. Ich kenne einige Eigentümer, die mit der Herausgabe nicht einverstanden wären.”

kurzinfo verweigerung eigentümerliste

Läg dieses Schreiben nicht wirklich vor, man würde einen solchen Unsinn für erfunden halten!

Der Dreistigkeit der Verwaltung setzt der Miteigentümer entgegen:

“Die Herausgabe der Eigentümerliste ist überhaupt nicht umstritten – sondern ein fundamentales Recht eines jeden
Miteigentümers. Genauso wie die Akten-und Belegeinsicht! Teilen Sie mir doch bitte den Namen dieses Rechtsanwalts mit.”

Hausverwaltung: “Der Rechtsanwalt heißt Herr Rüdiger F.”

Miteigentümer:  “Von K. + Partner? Das wäre bedauerlich, wenn dort ein solcher Unsinn erzählt werden worden wäre…..”

Schliesslich, am Tag nach der WEG-Versammlung, wurde die Eigentümerliste zugesendet.
Hausverwaltung: “Nach Absprache mit unserer Anwältin schicken wir Ihnen im Anhang die Eigentümerliste.”

Na, kappt doch! Warum nicht gleich?

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